Antrag auf Anerkennung einer Prüfungsleistung
Die Anerkennung einer Prüfungsleistung von einer anderen Hochschule muss einzeln für jede Prüfung erfolgen. Dabei muss jeweils angegeben werden, für welche gleichwertige Leistung die Anerkennung erfolgen soll. Benutzen Sie dazu bitte dieses Formular (pdf). Wenn Sie mehr als eine Leistung anerkennen lassen wollen, nutzen Sie zusätzlich dieses Formular für weitere Seiten (pdf). Bitte bereiten Sie den Antrag vollständig vor und schicken Sie ihn an die in der rechten Spalte aufgeführten Kontaktperson für Ihren Studiengang.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Unterlagen folgende Informationen enthalten: Umfang der Lehrveranstaltungen (Stundenzahl und LP), vollständige Inhaltsübersicht/Modulbeschreibung, Leistungsnachweis ggf. inkl. Bewertung in Form von Note und/oder erreichter Punktzahl von Gesamtpunktezahl bzw. Prozente, ausgefüllter Anerkennungsantrag bzw. Learning Agreement jeweils mit Deklaration, in welchem (Wahlpflicht-) Bereich die Leistung anerkannt werden soll.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Anerkennung innerhalb eines Semesters nach Immatrikulation bzw. spätestens sechs Monate nach der Rückkehr aus dem Ausland erfolgen muss.