Der Titel Dr. rer. pol. darf erst nach der Verleihung bzw. Übergabe der Urkunde geführt werden.
Die Urkunden können im Promotionssekretariat oder im Dekanatsbüro abgeholt werden. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin. Über Feiern zur Verleihung der Urkunde werden Sie rechtzeitig informiert.
In der Regel werden die Urkunden nicht versandt, da die sichere Zustellung per Post – auch Einschreiben – nicht garantiert werden kann. Da nur eine Urkunde im Original existiert, kann im Verlustfall nur eine kostenpflichtige Zweitausfertigung ausgestellt werden.
Wenn Sie jedoch in einem formlosen Schreiben, per Post mit Ihrer Originalunterschrift, bestätigen, dass Sie die Risiken der Zustellung mit der Post in Kauf nehmen, wird Ihnen die Urkunde per Einschreiben/Rückschein zugesandt.
Sie können die Urkunde aber auch von einer bevollmächtigten Person abholen lassen. Die Person sollte sich ausweisen können und von eine von Ihnen original unterzeichnete formlose Vollmacht zur Abholung der Urkunde vorlegen.