Wirtschafts- und Steuerrecht: Exkursion zum Bundesverfassungsgericht


"Zur Teilanhme an der mündlichen Verhandlung des BVerfG am 12.11.2024 in Sachen „Solidaritätszuschlag“ galt es für eine Grupppe Studierender und Doktoranden am Fachgebiet Wirtschafts- und Steuerrecht der Universität Ulm früh aufzustehen. Es hat sich in jeder Hinsicht gelohnt. Bis in den Abend blieb der Spannungsbogen - gefühlt im Auge eines finanzverfassungsrechtlichen Orkans in einem parlamentarischen „Interregnum“ (?) - erhalten. Zulässigkeitsfragen sind im wohl geordneten Diskurs greifbar geworden, am Katalog des Art 106 Abs 1 kristallisierten in den Referaten der sachverständigen Auskunftspersonen die Grundfragen der Reichweite verfassungsrechtlicher Kontrolle im finanzverfassungsrechtlichen Kompetenzgefüge. Und auf der Suche nach dem „Sonderbedarf“ sind die Grenzen ökonomischer Annahmen zu den „Kosten“ der deutschen Wiedervereinigung deutlich geworden. Mit der Dichte des Verhandlungsstoffes dürfte die Entscheidung weit über das Schicksal des Soli hinaus Bedeutung erlangen. Auf den Verfahrensausgang wird daher nicht nur die nächste Bundesregierung gespannt sein.“

Studierende und Doktoranden vor dem Verfassungsgericht