Studienpläne
Im Rahmen des 13b-Bachelors haben Sie die Möglichkeit, Ihr Studium so auszugestalten, dass Sie das Wirtschaftsprüfungsexamen später einmal um die Prüfungsgebiete "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre" und "Wirtschaftsrecht" verkürzt ablegen können. Alternativ können Sie Ihren Studienplan auch so zusammenstellen, dass nur eines der beiden Prüfungsgebiete entfällt. Nachfolgend finden Sie die Musterstudienpläne für diese drei Wahlmöglichkeiten. Die Studienpläne zeigen jeweils alle Lehrveranstaltungen auf, die entsprechend der gewählten Variante für die Anerkennung der Hochschulleistungen auf das Wirtschaftsprüfungsexamen absolviert werden müssen.
Anrechnung für "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre" und "Wirtschaftsrecht"
Bei Erbringung von Studienleistungen für beide Prüfungsgebiete, verkürzt sich Ihr Wirtschaftsprüfungsexamen später einmal um drei Klausuren. Da Sie bei dieser Alternative eine höhere Anzahl an Lehrveranstaltungen absolvieren als im regulären Studium, ist der Studienplan auf sieben Semester ausgelegt. Hierbei handelt es sich nicht um eine Vorgabe; selbstverständlich darf das Studium auch zügiger absolviert werden. (Studienplan ab Jahrgang 2019/20 und Studienleitfaden ab Jahrgang 2022/23 - Hinweis für bereits immatrikulierte 13b-Studierende: Die Zuordnung der Module zur Prüfungsanmeldung ist den jeweiligen Studierleitfaden ab Jahrgang 2019/20 oder Studierleitfaden ab Jahrgang 2022/23 zu entnehmen)
Anrechnung für "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre"
Bei Erbringung von Studienleistungen nur für das Prüfungsgebiet "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre", verkürzt sich Ihr Wirtschaftsprüfungsexamen später einmal um zwei Klausuren. Da Sie bei dieser Alternative eine höhere Anzahl an Lehrveranstaltungen absolvieren als im regulären Studium, ist der Studienplan auf sieben Semester ausgelegt. Hierbei handelt es sich nicht um eine Vorgabe; selbstverständlich darf das Studium auch zügiger absolviert werden. Im Vergleich zu einer Anerkennung für beide Prüfungsgebiete entfallen die Module „Personengesellschafts- und Insolvenzrecht“, „Vertiefungsvorlesung im Bürgerlichen Recht“ und „Deutsches, Europäisches und Internationales Unternehmensrecht“. (Studienplan ab Jahrgang 2019/20 und Studienleitfaden ab Jahrgang 2022/23 - Hinweis für bereits immatrikulierte 13b-Studierende: Die Zuordnung der Module zur Prüfungsanmeldung ist den jeweiligen Studierleitfaden ab Jahrgang 2019/20 oder Studierleitfaden ab Jahrgang 2022/23 zu entnehmen)
Anrechnung für "Wirtschaftsrecht"
Bei Erbringung von Studienleistungen nur für das Prüfungsgebiet "Wirtschaftsrecht", verkürzt sich Ihr Wirtschaftsprüfungsexamen später einmal um eine Klausur. Sie erbringen im Verlauf Ihres Bachelor-Studiums die regulären 180 Leistungspunkte und belegen zudem die Module „Handelsrecht“, „Personengesellschafts- und Insolvenzrecht“ und „Vertiefungsvorlesung im Bürgerlichen Recht“. Zusätzlich absolvieren Sie in der vorlesungsfreien Zeit die Lehrveranstaltung "Deutsches, Europäisches und Internationales Unternehmensrecht" mit 12 Leistungspunkten. (Studienplan ab Jahrgang 2019/20 und Studienleitfaden ab Jahrgang 2022/23 - Hinweis für bereits immatrikulierte 13b-Studierende: Die Zuordnung der Module zur Prüfungsanmeldung ist den jeweiligen Studierleitfaden ab Jahrgang 2019/20 oder Studierleitfaden ab Jahrgang 2022/23 zu entnehmen)