Häufige Fragen

Fragen

  • Die Wahl des Profils Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung ist unabhängig von der Zusatzqualifikation 13b-Bachelor und führt nicht automatisch zu einer entsprechenden Ausrichtung des Studiums.
  • Studierende, die den 13b-Bachelor nicht wählen, können ihr Vorlesungsprogramm selbstverständlich individuell zusammenstellen. Dies schließt auch die Möglichkeit ein, Module aus dem Bereich Steuerrecht oder anderen verwandten Fachgebieten im Profilbereich zu belegen.

  • Nein, der Studienplan dient lediglich als Orientierungshilfe und kann flexibel angepasst werden.
  • Es ist jedoch sicherzustellen, dass alle erforderlichen Module entsprechend der gewählten Option absolviert und den korrekten Prüfungsgebieten gemäß der Fachspezifischen Prüfungsordnung (FSPO) zugeordnet werden.
  • Die Zuordnung der Module gemäß FSPO kann dem Studierendenleitfaden entnommen werden.

  • Module, die für eine Anrechnung auf das Wirtschaftsprüfungsexamen relevant sind, müssen in schriftlicher Form geprüft werden.
  • Mündliche Prüfungen oder alternative Prüfungsformen sind für 13b-Studierende nicht zulässig.

FSPO 2019: 

  • Bei Zusatzmodulen handelt es sich um Prüfungsleistungen, die über die Leistungen des regulären Bachelorstudiums hinausgehen. Im Rahmen des 13b-Programms sind Zusatzmodule meist Vorlesungen, die nur im Masterprogramm angeboten werden und daher automatisch als Zusatzmodul angemeldet werden müssen.
  • Es ist wichtig, die Zusatzmodule bei der Prüfungsanmeldung als solche anzumelden, da eine spätere Umbuchung der Module nicht möglich ist.
  • Zusatzmodule müssen per E-Mail beim Studiensekretariat angemeldet werden und dürfen nur einmal wiederholt werden. Ebenso sind Vorleistungen, die für Zusatzmodule erbracht werden müssen, als Zusatzmodul im Studiensekretariat anzumelden.
  • Solange die letzte Studienleistung im Bachelor noch nicht erbracht ist, können Zusatzmodule in beliebiger Anzahl abgelegt werden.
  • Gewählte Zusatzmodule werden in das Bachelorzeugnis eingetragen, jedoch nicht in die Berechnung der Abschlussnote einbezogen.

    FSPO 2022: 

  • Bei Ergänzungsmodulen handelt es sich um Prüfungsleistungen, die über die Leistungen des regulären Bachelorstudiums hinausgehen. Im Rahmen des 13b-Programms sind Ergänzungsmodule meist Vorlesungen, die nur im Masterprogramm angeboten werden und daher automatisch als Ergänzungsmodul angemeldet werden müssen.
  • Ergänzungsmodule können im Ergänzungsbereich angemeldet werden und können wie reguläre Prüfungen zwei Mal wiederholt werden.
  • Die besten Module werden automatisch in den Schnitt gezählt.
  • Solange die letzte Studienleistung im Bachelor noch nicht erbracht ist, können Ergänzungsmodule in beliebiger Anzahl abgelegt werden.

  • Die Seminare dienen insbesondere dem Ziel, die Studierenden mit Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens vertraut zu machen und sie auf die Erstellung der Bachelorarbeit vorzubereiten.
  • Üblicherweise fertigen Studierende eine eigenständige wissenschaftliche Hausarbeit zu einem vorgegebenen Thema an und präsentieren diese Arbeit im Rahmen einer Seminarveranstaltung.
  • Eine Übersicht über die jeweils in einem Semester angebotenen Seminare findet sich auf dem Studium und Lehre Portal.
  • Die einzelnen Seminarthemen werden i. d. R. auf den jeweiligen Institutshomepages veröffentlicht.

Hinweis: Im Rahmen des 13b-Bachelors (Anrechnung beider Prüfungsgebiete bzw. Anrechnung BWL/VWL) müssen die Seminare im Bereich der Angewandten Betriebswirtschaftslehre absolviert werden. Eine von der WPK zur Verfügung gestellte Übersicht über Themengebiete der Angewandten Betriebswirtschaftslehre finden sie hier (siehe S. 12-17).

  • Wichtig ist, dass das Thema der Bachelorarbeit aus dem Bereich der Angewandten Betriebswirtschaftslehre stammt.
  • Eine von der WPK zur Verfügung gestellte Übersicht über Themengebiete der Angewandten Betriebswirtschaftslehre finden sie hier (siehe S. 12-17).

  • Ja, dies ist möglich. Gerne sind wir bei der Vermittlung behilflich.

  • Am Ende des Studiums findet eine mündliche Prüfung über alle für die Anrechnung relevanten Module (BWL/VWL und/oder Wirtschaftsrecht) statt.
  • Die mündliche Prüfung im restlichen Wirtschaftsprüfungsexamen verkürzt sich um das/die anrechenbare(n) Prüfungsgebiet(e).
  • Die mündlichen Prüfungen in Wirtschaftsrecht und BWL/VWL können auch getrennt voneinander abgelegt werden.

  • Ein Studienaufenthalt im Ausland ist grundsätzlich möglich. Im Rahmen des 13b-Bachelors können jedoch nur ausgewählte Module im Ausland erbracht werden.
  • Wir empfehlen deshalb vor der Planung eines Auslandsemester ein Beratungsgespräch im Rahmen der 13b-Sprechstunde.

  • Das Formular zur Prüfungsplanung ist eine Zusatzleistung des 13b-Programms und damit nicht verbindlich.
  • Dadurch soll gewährleistet werden, dass sämtliche erforderlichen Prüfungsleistungen abgelegt werden und die Anforderungen der WPK gewährleistet sind. Es soll die Studierenden in ihrem regelkonformen Studium nach § 13b WPO unterstützen.

  • Die Beurlaubung für ein Praxissemester ist möglich, solange das Bachelorstudium noch nicht komplett abgeschlossen ist. Voraussetzung ist, dass das Praktikum dem Studienziel dient.

  • Studierende, die BAföG erhalten, haben für das siebte Fachsemester keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen, da die Regelstudienzeit im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften gemäß FSPO auch bei einer angestrebten Anrechnung nach § 13b WPO sechs Fachsemester beträgt.
  • Es besteht jedoch die Möglichkeit, für das siebte Fachsemester eine sog. Studienabschlusshilfe zu beantragen. Damit ist die finanzielle Absicherung bis zur Beendigung des Studiums gewährleistet. Im Rahmen der Studienabschlusshilfe wird ein verzinsliches Darlehen gewährt, das zu 100 % zurückbezahlt werden muss.

  • Ja man kann sich durch Absolvierung des 13b-Bachelors auch gleichzeitig den Schwerpunkt „Unternehmensführung und Controlling" anrechnen lassen. Weitere Details können gerne in einem Sprechstundentermin abgestimmt werden.

  • Ein erster Praxiskontakt ist durch ein Schnupperpraktikum möglich, dass im Rahmen des 13b-Programms koordiniert wird.
  • Praxisbezüge entstehen insbesondere durch die Vorlesungen „Grundlagen der Jahresabschlusserstellung“, „Spezialfragen der Abschlusserstellung“, „Grundfragen der Corporate Governance“ und „Wirtschaftsprüfung I“, die von Dozierenden mit Praxiserfahrung gehalten werden.
  • Zusätzlich organisiert das Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung regelmäßig Gastvorträge im Rahmen der Vorlesungen.

Neben der jährlich stattfindenden Job- und Praktikumsbörse finden weitere Networking-Events in Form von Sommerfesten oder Workshops der Fördergesellschaften statt. Darüber hinaus werden aktuelle Stellenanzeigen auf unserer Homepage veröffentlicht. Bei einer Bewerbung sind wir gerne behilflich.

  • Wenn Prüfungsleistungen aus dem 13b-Bachelorstudium auf das Wirtschaftsprüfungsexamen angerechnet werden sollen, darf der Studienabschluss zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Zulassung zur Prüfung nicht länger als acht Jahre zurückliegen (§ 9 Abs. 2 Satz 2 Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung).
  • Es ist nicht erforderlich, das Wirtschaftsprüfungsexamen innerhalb dieses Achtjahreszeitraums abzulegen – entscheidend ist allein die fristgerechte Antragstellung.

  • Seit der Novellierung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (WiPrPrüfV) im Jahr 2019 ist das Wirtschaftsprüfungsexamen modularisiert.
  • Die Prüfungsabschnitte können flexibel gestaltet und auf mehrere Prüfungstermine verteilt werden – auch bei einer verkürzten Examensvariante.
  • Die Anrechnung von Studienleistungen bleibt während des sechsjährigen Prüfungszeitraums (§ 5 Abs. 2 Satz 4 WiPrPrüfV) gültig.
  • Auch wenn der Antrag auf Anrechnung kurz vor Ablauf der Frist gestellt wird, hat dies keinen Einfluss auf das Prüfungsverfahren.