Beratung (online):
Donnerstags, 17:00 - 18:00 Uhr.
Ab Dezember 2024 ist auch eine Präsenz-Sprechstunde geplant:
Dienstags, 12:30 - 14:00 in Raum N25 / 2401
(Schräg gegenüber vom Campucchino / Anatomische Lehrsammlung)
Umgangssprachlich ist oft von einem "Auslandsstudium" die Rede, doch dieser Begriff meint eigentlich ein volles Studium im Ausland und Erwerb eines Hochschulabschlusses. Bei einer Mobilität geht es um einen zeitlich befristeten Aufenthalt an einer Hochschule im Ausland, in der Regel um ein Auslandssemester oder ein Auslandsjahr. Der Erwerb eines Studienabschlusses an der Gasthochschule ist dabei nicht vorgesehen, auch wenn es möglich ist, eine Abschlussarbeit (z.B. Masterarbeit) an der Gasthochschule anzufertigen.
Das Programm Erasmus+ fördert zwei Arten von Studierendenmobilität:
Die Mindestdauer beträgt 2 Monate (60 Tage), die Höchstdauer 12 Monate (360 Tage)
Die Rechte und Pflichte der Erasmus+ Teilnehmenden ist in der Erasmus+ Studierendencharta geregelt. (Download PDF)
Studierende können mit Erasmus+ an einer europäischen Hochschule in einem anderen Erasmus+ Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden. Vorteile eines Studiums im Ausland:
*Für Studierende mit Behinderung ist in besonderen Fällen eine Förderung der Realkosten sowie der Kosten für vorbereitende Reisen möglich. Informationen auf Anfrage. Anträge müssen mindestens drei Monate im Voraus gestellt werden.
Um an einer Universität eine Erasmus+ Mobilität zu Studienzwecken absolvieren zu können, müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein:
Informieren sie sich hier über:
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass man an der Universität Ulm für ein Vollstudium (Studium mit Abschluss) eingeschrieben ist. Zu Beginn des Auslandsaufenthalts muss man das erste Studienjahr abgeschlossen haben.
Eine Mobilität muss mindestens w Monate (60 Tage) lang sein, um gefördert werden zu können; die maximale Dauer beträgt 12 Monate (360 Tage).
Man kann während seines Studiums mehrfach mit Erasmus+ gefördert werden, sowohl für eine Mobilität zu Studienzwecken (SMS) als auch für ein Auslandspraktikum (SMT), und zwar:
Studierende in einphasigen Studiengängen (Staatsexamen) | Studierende in gestuften Studiengängen (Bachelor/Master) |
Bis zu 24 Monaten | Bis zu 12 Monaten während des Bachelor-Studiums Bis zu weiteren 12 Monaten während des Master-Studiums |
Bis zu weiteren 12 Monaten während der Promotion |
Damit sind für alle Studierenden theoretisch bis zu maximal 36 Auslandsmonate möglich. Die Zeiträume können individuell auf Studienabschnitte (SMS) und Auslandspraktika (SMT) verteilt werden. Dabei gilt eine Mindestdauer von 2 vollen Kalendermonaten (60 Tage) und eine Höchstdauer von 12 vollen Kalendermonaten (360 Tagen) pro Mobilität.
Die Angaben zur Dauer beziehen sich auf die Mobilitätsphase (mobility period). Das ist der Zeitraum zwischen dem ersten und letzten Tag, den man an der Gasthochschule anwesend sein muss. An-/Abreisetag werden nicht mitgerechnet. Der Zeitraum, der davon durch ein Stipendium gefördert wird (grant period), wird i.d.R. kürzer ausfallen, je nach aktuell verfügbarem Budget.
Studierende, die bereits in früheren Programmen (ERASMUS/LEONARDO) gefördert wurden, können auch in Erasmus+ erneut und mehrfach teilnehmen. Die früheren Aufenthalte werden entsprechend ihrer Dauer und Studienzyklus angerechnet.
Beratung (online):
Donnerstags, 17:00 - 18:00 Uhr.
Ab Dezember 2024 ist auch eine Präsenz-Sprechstunde geplant:
Dienstags, 12:30 - 14:00 in Raum N25 / 2401
(Schräg gegenüber vom Campucchino / Anatomische Lehrsammlung)
Bei Fragen zur Wahl einer geeigneten Gasthochschule, dem Lehrangebot und der Kurswahl an den Gasthochschulen sowie zur Studienplanung an der Uni Ulm in Hinblick auf einen Auslandsaufenthalt, sollten Sie sich an die FachkoordinatorInnen in den Fakultäten wenden. In einigen Fächern gibt es sogar Auslandsstudienberaterinnen.
Für Fragen zur Anerkennung von Studienleistungen sind die jeweiligen Vorsitzenden der Fachprüfungsausschüsse zuständig.
Ausnahmen:
Informatik: Prof. Dr. Jacobo Toran
Medizin: Dr. Claudia Grab-Kroll/Katharina Häufele
Physik: Prof. Dr. Susana Huelga/Dr. Maria-Verena Kohnle