Erasmus+ (2014-2020)
Programmüberblick
Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. In Erasmus+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst. Das Programm enthält drei Leitaktionen:
- Leitaktion 1 – Lernmobilität von Einzelpersonen
- Leitaktion 2 – Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren
- Leitaktion 3 – Unterstützung politischer Reformen
Erasmus+ ist mit einem Budget in Höhe von rund 14,8 Mrd. Euro ausgestattet. Mehr als vier Millionen Menschen werden bis 2020 von den EU-Mitteln profitieren. Das auf sieben Jahre ausgelegte Programm soll Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kinder- und Jugendhilfe voranbringen.
Mit den Fördermitteln wird vor allem die Mobilität in Europa und voraussichtlich ab 2015 in geringerem Umfang auch mit anderen Teilen der Welt gestärkt. Bis zum Jahr 2020 sollen rund zwei Millionen Studierende von Erasmus+ profitieren, darunter über eine Viertelmillion aus Deutschland. Einbezogen werden dabei Studierende in allen Studienzyklen bis einschließlich der Promotion, die ein Teilstudium oder Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Erstmals können die Studierenden dabei im Bachelor, Master und Doktorat jeweils bis zu 12 Monate gefördert werden. Um den finanziellen Anreiz für einen Auslandsaufenthalt zu erhöhen, wird zudem der monatliche Mobilitätszuschuss für die Studierenden angehoben, insbesondere für Gastländer mit höheren Lebenshaltungskosten. Praktika im Ausland sind künftig auch nach Studienabschluss möglich. Schließlich bietet Erasmus+ Studierenden, die ein ganzes Master-Studium in Europa absolvieren möchten, die Möglichkeit, dafür ein zinsgünstiges Darlehen aufzunehmen. Die bisherige Exzellenz-Förderung von Erasmus Mundus, die das ganze Master-Studium von hervorragenden Studierenden in ausgewählten europäischen Masterprogrammen mit gemeinsamem Abschluss unterstützt, wird unter Erasmus+ fortgesetzt.
Erasmus+ trägt zudem zur weiteren Internationalisierung der Hochschulen mit der Förderung von Kurzzeitdozenturen und Weiterbildungsaufenthalten für das Lehr- bzw. Verwaltungspersonal bei. Weiterhin können die Hochschulen Unternehmenspersonal aus dem Ausland zu Lehraufenthalten einladen und sich nun außerdem mit anderen europäischen Partnern (auch aus dem nicht-akademischen Bereich) an multilateralen Strategischen Partnerschaften beteiligen und gemeinsam innovative Projekte entwickeln (z. B. im Bereich der Curriculum-Entwicklung oder zu bildungsbereichsübergreifenden Themen). Für die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bietet Erasmus+ Förderung in den neuen Wissensallianzen an. Hochschulen, die sich im Bereich des Kapazitätenaufbaus in Drittländern engagieren wollen, können dies in den internationalen Hochschulpartnerschaften des Programms tun.
Die Fördermittel für die meisten Mobilitätsmaßnahmen und die Strategischen Partnerschaften werden in den 33 Programmländern von den Nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe wie bisher der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) wahr.
Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden im Rahmen der Leitaktion 1 "Lernmobilität von Einzelpersonen" folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:
- Studierendenmobilität Studium (SMS)
- Studierendenmobilität Traineeship (SMT)
- Mobilität von Lehrenden (STA)
- Mobilität von Personal (STT)
Changing Lives. Opening Minds.
Kontakt
Informationen der EU-Kommission
Informationen des DAAD
Ausführliche Informationen zu Erasmus+
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-8877
Fax: +49(0)228/882-555
Im neuen Programm Erasmus+ wird unterschieden nach Programmländern und Partnerländern. Nur Universitäten aus Programmländern, die eine Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) erhalten haben, sind berechtigt, Anträge im Rahmen von Erasmus+ zu stellen. Einrichtungen aus anderen Ländern können aber als Partner an gemeinsamen Projekten teilnehmen.
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
Die Kandidaten-Länder:
Mazedonien, Serbien, Türkei
Die EWR/EFTA-Länder:
Island, Liechtenstein, Norwegen (aber nicht die Schweiz)
Überseeische Gebiete:
Aruba (NL), Bonaire (NL), Curação (NL), French Polynesia (FR), French Southern and Antarctic Territories (FR), Greenland (DK), New Caledonia and Dependencies (FR), Saba (NL), Saint Barthelemy (FR), Sint Eustatius (NL), Sint Maarten (NL), St. Pierre and Miquelon (FR), Wallis and Futuna Islands (FR)
Partnerhochschulen
Erasmus+ Partnerhochschulen der Universität Ulm
Erasmus Charta für die Hochschulbildung 2014-2020
Jede Hochschuleinrichtung, die am EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport 2014-2020 (hiernach „das Programm“ genannt“) teilnehmen und/oder sich darum bewerben möchte, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.
Die ECHE wurde von der Europäischen Kommission vergeben. Sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt. Gemäß den Vorgaben der Europäischen Kommission ist sowohl die ECHE als auch das European Policy Statement (EPS) auf den Internetseiten der Hochschule zu veröffentlichen.
Erasmus Erklärung zur Hochschulpolitik der Universität Ulm
Studierende können im Rahmen von Erasmus+ mehrfach gefördert werden:
Studierende in einphasigen Studiengängen | Studierende in gestuften Studiengängen |
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Damit sind für alle Studierenden theoretisch bis zu maximal 36 Auslandsmonate möglich. Die Zeiträume können individuell auf Studienabschnitte (SMS) und Auslandspraktika (SMT) verteilt werden. Dabei muss die Mindestdauer je Mobilitätstyp eingehalten werden.
Die Angaben zur Dauer beziehen sich auf die Mobilitätsphase (mobility period). Der Zeitraum, der davon durch ein Stipendium gefördert wird (grant period), kann u.U. kürzer ausfallen. Auch sog. Zero Grants sind möglich.
Die Europäische Kommission stellt einen Online-Sprachtest sowie Online-Sprachkurse für den Hauptunterrichtssprachen der europäischen Programmländer zur Verfügung.
Der Test in der jeweiligen Hauptarbeitssprache ist für alle Studierenden/Graduierten vor Beginn der Mobilität verpflichtend (Ausnahme: Muttersprachler). In der Regel muss ein zweiter Test nach Beendigung der Mobilität abgelegt werden.
Der Test ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+. Die Durchführung des Sprachtests soll nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmer als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes dienen. Er sollte sowohl vor deren Auslandsaufenthalt als auch am Ende des jeweiligen Auslandsaufenthalts stattfinden, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmer beim Spracherwerb erfassen zu können.
Die systematische, europaweit flächendeckende Überprüfung der Entwicklung der individuellen Sprachkompetenz ermöglicht eine Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus+.
Zwischen Partnerhochschulen/-einrichtungen in Inter-Institutional Agreements (IIA) und Learning Agreements (LA) getroffene Vereinbarungen über bestimmte Sprachlevel sind somit nicht mit diesen Online-Test zu belegen/zu verwechseln. Diese Sprachkompetenzen müssen bei der Auswahl der Teilnehmer durch andere Nachweise abgesichert werden.
Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der Erasmus+ Studierendencharta geregelt, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts auszuhändigen ist.
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert:
- Sonderförderung von Studierenden mit Kind
- Sonderförderung von Teilnehmern mit Behinderung
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education.
Kredit-finanzierte Master-Mobilität
Studierende, die ihr gesamtes Masterstudium im europäischen Ausland absolvieren wollen, können dies mit einem zinsgünstigen Bankdarlehen tun.
Informationen für Studierende der Universität Ulm (Outgoings)
Informationen für Studierende von Partnerhochschulen (Incomings)
Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.
Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.
Vorteile eines Studiums im Ausland:
- akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
- Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
Voraussetzungen für ein Erasmus-Auslandsstudium:
- reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
- Abschluss des ersten Studienjahres
- Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung (inter-institutional agreement) abgeschlossen hat
- Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE)
Studierende können mit Erasmus+ Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren.
Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.
Vorteile eines Erasmus-Praktikums im Ausland:
- EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
- akademische Anerkennung des Praktikums
- Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
- Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
Voraussetzungen für ein Erasmus-Auslandspraktikum:
- reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
- die Heimathochschule besitzt eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE)
- nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozent*innen sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.
Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen min. zwei Tagen und max. zwei Monaten (zuzügl. An- und Abreise); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. für die erste Woche. Bei längeren Aufenthalten wird die Stundenzahl nach der Formel [8 Stunden / 5 Tage * Arbeitstage gesamt] berechnet.
Wird an der Gasteinrichtung neben der Lehre auch an der Entwicklung innovativer Unterrichtsmethoden oder Curricula gearbeitet, kann der Aufenthalt als kombinierte Mobilität (zu Unterrichtszwecken wie zur Fort- und Weiterbildung) gefördert werden. Das Lehrpensum reduziert sich dabei um die Hälfte. (Forschungsaktivitäten oder Kongressteilnahmen können jedoch nicht als Weiterbildungszwecke anerkannt werden).
Informationen für Lehrende der Universität Ulm (Outgoings)
Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.
Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.
Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate.
Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden. Beispiele:
- Allgemeine & technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fachbereiche
- Fakultäten
- Finanzen
- International Office
- Öffentlichkeitsarbeit
- Studierendenberatung
- Technologie & Transfer
- Weiterbildung
Weiterbildungsformate (Beispiele)
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Studienbesuche
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen
Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes
- Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
- Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
- Stärkung der eigenen Kompetenzen
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
Informationen für Mitarbeiter der Universität Ulm (Outgoings)
ISCED Codes
Erasmus+ Austauschabkommen (Inter-Institutional Agreements) sind grundsätzlich fachspezifisch. Die Fächerzuordnung wird auf der Basis der International Standard Classification of Education (ISCED) angegeben.