Unfallversicherung
Als Studierende*r sind Sie innerhalb der Hochschule und auf dem Weg zwischen Hochschule und Wohnung gesetzlich unfallversichert. Zusätzlich sind Sie über das Studierendenwerk in Ihrer Freizeit und bei Praktika/prüfungsvorbereitenden Tätigkeiten für das Studium außerhalb der Hochschule, auch im Ausland, unfallversichert, wenn diese Unfälle Invalidität oder Tod zur Folge haben. Weitere Informationen hier.
In der Regel besteht für Sie außerdem bei allen Jobs während des Studiums, in den Semesterferien oder bei einem Praktikum eine Unfallversicherung über Ihre*n Arbeitgeber*in. Nicht Sie zahlen Beiträge, sondern Ihr*e Arbeitgeber*in.
Haftpflichtversicherung
Neben der Krankenversicherung empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Sie leistet zum Beispiel Schadenersatz für einen von Ihnen fahrlässig verursachten Unfall mit dem Fahrrad oder in Teilen den Verlust des Wohnungsschlüssels.