Rundfunkgebühren

Für jede Wohnung wird pauschal ein Rundfunkbeitrag berechnet. Jeder Haushalt muss monatlich 18,36 € (Stand: Januar 2024) zahlen, und zwar unabhängig davon, ob überhaupt Geräte im Haushalt zur Verfügung stehen und genutzt werden.

Nach dem Grundsatz „Eine Wohnung – ein Beitrag“ muss jeweils nur eine Person (mind. 18 Jahre, unabhängig von der Nationalität) zahlen, egal wie viele Personen in der Wohnung leben. Eine Wohnung wird als eine abgeschlossene Raumeinheit definiert, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist und durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen betreten werden kann. Ob eine Räumlichkeit über ein eigenes Bad oder eine Küche verfügt, ist hierbei irrelevant.

Als einzelne Wohnungen gelten:

  • Einzelapartments - wenn sie von einem allgemein zugänglichen Flur abgehen muss grundsätzlich jede*r einzelne Mieter*in den Beitrag bezahlen
  • Doppelapartments (d.h. mit gemeinsamer Wohnungstür und seperaten Zimmertüren) - hier muss nur einmal bezahlt werden
  • Wohngruppen und Wohngemeinschaften

Da eine Wohngemeinschaft als eine einzelne Wohnung gilt, muss nur eine volljährige Person angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag bezahlen. Wer das sein soll, kann die Wohngemeinschaft selbst entscheiden, untereinander besteht dann eine Ausgleichspflicht. Es spielt keine Rolle, ob alle Mitbewohner*innen einen eigenen Mietvertrag haben. Alle anderen Mitbewohner*innen, die eventuell auch noch angemeldet sind, können (und sollten!) sich abmelden.

Achtung! Im Falle von Studierendenwohnheime ist es mietrechtlich nicht möglich, dass Vermietende (z.B. das Studierendenwerk) den Rundfunkbeitrag übernehmen und dann als Miete bzw. als Betriebskosten anteilig umlegen. Eine Befreiung von der Beitragspflicht ist möglich für Personen, die Sozialleistungen (z.B. auch BAföG) beziehen.

Wichtig! Studierende, die ihre Zimmer an ihrem Studienort lediglich als Nebenwohnsitz angemeldet haben, sind von dem Beitrag nicht befreit. Der Beitrag wird pro Wohnung bezahlt und nicht pro Person. Wer also mehrere Wohnungen hat, zahlt auch grundsätzlich mehrfach.

Achtung! Nichtzahlen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Weitere Infos finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de oder unter der Telefonnummer 01806 999 555 01 (wochentags 07:00 bis 19:00 Uhr, gebührenpflichtig).