Ausländische Studienbewerbende

Ausländische Studienbewerbende sind Bewerbende, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes oder eines EWR-Landes (Europäischer Wirtschaftsraum) haben und nicht im Besitz einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) sind.

Bewerbungen

Höhere Fachsemester

Bewerbung für ein höheres Fachsemester (alle Studiengänge) direkt bei der Universität Ulm.

Informationen für ein Bachelorstudium 1. Fachsemester

Was ist uni-assist?

Uni-assist ist eine „Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen“. Sie prüft und bewertet für die Universität Ulm die Zulassungsanträge von ausländischen Studienbewerbenden (Ausnahme: EU-Angehörige, EWR-Angehörige, Bildungsinländer*innen) im 1. Fachsemester in den Studiengängen mit dem Abschluss Bachelor oder Staatsexamen.

Welche Bewerbungsfrist müssen Sie beachten?
Wintersemester 23. Mai – 15. Juli

Die Unterlagen müssen bis spätestens 15. Juli vollständig bei uni-assist in Berlin vorliegen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Unterlagen bereits ca. sechs Wochen vor den genannten Terminen hochzuladen, damit noch Zeit für Rückfragen bleibt.

Wie müssen Sie sich bei uni-assist bewerben?
Uni-assist bietet ein Onlinebewerbungsverfahren an. Die Onlinebewerbung finden Sie unter www.uni-assist.de

Was müssen Sie dem Antrag beifügen?

  • Das Zeugnis, das Sie in Ihrem Heimatland zum Studium berechtigt.
  • Studienleistungen, Zeugnisse, Notenübersichten oder Transcripts of Records über Ihr bisheriges Studium an einer ausländischen Hochschule.
  • Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse.
  • APS-Zertifikat bei Bewerbenden aus China, Indien oder Vietnam im Original

Sämtliche Dokumente müssen von im In- oder Ausland vereidigten Übersetzenden übersetzt sein. Hiervon ausgenommen sind englischsprachige Dokumente. Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Ausführliche Informationen siehe www.uni-assist.de.

Wie hoch sind die Bewerbungs- und Bearbeitungskosten?

  • Eine Bewerbung bei uni-assist kostet € 75,00 für den ersten Studienwunsch und € 30,00 für jeden weiteren Studienwunsch.


Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

  •  Wenn Sie die formalen Anforderungen an eine Bewerbung erfüllen, leitet uni-assist Ihre Unterlagen an uns weiter. Sie bekommen dann von der Universität Ulm einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid mit weiteren Informationen.
  •  Wenn Sie die formalen Anforderungen nicht erfüllen, werden Sie von uni-assist entsprechend informiert.

 

Allgemeines zum Bewerbungsverfahren

Die Bewerbungsfrist ist eine Ausschlussfrist für alle Studiengänge. Verspätete oder unvollständig eingehende Anträge können deshalb nicht berücksichtigt werden. Die Universität ist nicht verpflichtet, bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen/Dokumenten den Bewerbungssachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Dies gilt auch für den Fall, dass sich noch andere Unterlagen aus einem anderen Bewerbungsverfahren bei der Universität befinden.

Studienbewerbende, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung, bzw. in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums die zur Aufnahme eines Studiums erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachweisen. Diese werden, sofern kein Befreiungsgrund vorliegt, nachgewiesen durch ein Sprachzertifikat.

Informationen zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse und zu den einzelnen Sprachzertifikaten, die für eine Bewerbung an der Universität Ulm erforderlich sind, finden Sie hier.

In den zulassungsfreien Bachelorstudiengängen erhalten alle Bewerbende einen Studienplatz, sofern eine Hochschulzugangsberechtigung und entsprechende Sprachnachweise vorliegen.

In den örtlich zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen werden an der Universität Ulm die folgenden Studienplätze an ausländische Studienbewerbende vergeben:

Biochemie Bachelor: 6 Studienplätze im Wintersemester
Biologie Bachelor: 7 Studienplätze im Wintersemester
Molekulare Medizin Bachelor: 4 Studienplätze im Wintersemester
Psychologie Bachelor: 11 Studienplätze im Wintersemester

In den letzten Zulassungsverfahren haben alle Bewerbende für die Bachelorstudiengänge Biochemie, Biologie sowie Psychologie einen Studienplatz erhalten. Wir gehen davon aus, dass Bewerbende für diese Studiengänge künftig ebenfalls alle einen Studienplatz erhalten werden.

Die Nachfrage für den Bachelorstudiengang Molekulare Medizin ist hingegen sehr hoch. Die Vergabe der 4 Studienplätze erfolgt anhand der Note der Hochschulzugangsberechtigung.

 

Ausländische Studienbewerbende, die nach den Regelungen über den Hochschulzugang nicht unmittelbar zum Studium zugelassen werden können, müssen vor dem Fachstudium eine „Prüfung zur Feststellung der Eignung für die Aufnahme eines Studiums“ (Feststellungsprüfung) ablegen bzw. ein Studienkolleg besuchen.


Informationen zur Zuweisung an das Studienkolleg
 

Studiengebühren
Internationale Studierende, die nach Deutschland kommen, um in Baden-Württemberg zu studieren und nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR: Norwegen, Island, Liechtenstein) besitzen, müssen 1.500 Euro für jedes Semester im Studium bezahlen.
Informationen zu den Studiengebühren, evtl. Befreiungen sowie Ausnahmeregelungen finden Sie hier.

Semesterbeiträge
Hier erhalten Sie Informationen über die Studentenbeiträge an der Uni Ulm.

Bitte beachten Sie, dass die Immatrikulation erst nach Zahlungseingang der Studiengebühren und Semesterbeiträge vollzogen werden kann.

  • Finanzierung des Studiums
  • Einreisebestimmungen
  • Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
  • Studentische Krankenversicherung
  • Wohnheime und Zimmervermittlung
  • usw.
    erhalten Sie auf den Webseiten des International Office der Universität Ulm
    http://www.uni-ulm.de/io/abschluss-promotion/willkommen/

International Office
Helmholtzstr. 22, 89081 Ulm
E-mail: international(at)uni-ulm.de
www.uni-ulm.de/international

DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst)
Kennedy-Allee 50, 53175 Bonn
www.daad.de

Informationen für Geflüchtete

Informationen zum Hochschulzugang für Geflüchtete ohne Nachweis finden Sie hier.

Kontakt

Rosa-Anna Puccia-Gammaro
Alle Länder ohne EU

Telefonisch erreichbar:
Mo und Di 9:00-13:00 Uhr
Mi 9:00-12:00 Uhr

Abt. II-1 Zulassung
Universität Ulm
Helmholtzstr. 22
89069 Ulm
Telefon: +49 (0)731/50-24444
 

Miriam Feucht
EU-Länder

Öffnungszeiten:
Mo, Do 09:00-11:30, 14:00-15:30 Uhr
Di 10:00-11:30 Uhr

Telefonisch erreichbar:
Mo, Di, Do, Fr 9:00-13:00 Uhr
Mi: 9:00-12:00 Uhr

Abt. II-1 Zulassung
Universität Ulm
Helmholtzstr. 22 - Raum E 42
89069 Ulm
Telefon: +49 (0)731/50-24444