Informationen für gastgebende Institute
Dies ist besonders relevant, wenn mit der Universität ein Arbeitsvertrag geschlossen werden soll. Bei Promotionsinteressierten sollte frühzeitig geprüft werden, ob die ausländischen Studienabschlüsse in Deutschland zur Promotion berechtigen. Dies kann mit dem Antrag auf Annahme als Doktorand/in beim jeweiligen Promotionssekretariat einhergehen oder vorab von der Zulassungsabteilung geprüft werden.
Antrag auf Äquivalenzprüfung (deutsch & englisch)
Informationen des Personalservice zur Beschäftigung von Ausländer/innen
Für die Prüfung der Einstellungsvoraussetzungen und der Stufenzuordnung müssen dem Personalservice alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die für Ihre Einrichtung zuständige/n Sachbearbeiter/in: Hier
Muss ein/e Wissenschaftler/in für die Einreise ein Visum beantragen, benötigt er/sie hierfür ein Einladungsschreiben der Universität oder Ihrer Einrichtung. Das Einladungsschreiben muss Angaben über die einladende Einrichtung, den jeweiligen Beschäftigungszeitraum, zur geplanten wissenschaftlichen Tätigkeit bzw. Beschäftigungsart, der Finanzierung und zur Person des Eingeladenene enhalten. Weitere Informationen erhalten Sie beim International Office.
Ein Visum wird in der Regel für drei Monate ausgestellt.
Bitte beachten Sie: Der Abschluss eines Arbeitsvertrags ist nur möglich, wenn sich aus dem Visumseintrag ergibt, dass die jeweilige Person als Akademische/r Mitarbeiter/in an der Universität Ulm beschäftigt werden darf. Für längere Aufenthalte muss bei der Ausländerbehörde nach Ankunft ein zweckgemäßer Aufenthaltstitel beantragt werden, der zur Beschäftigung an der Universität Ulm berechtigt.
Wissenschaftler/innen aus privilegierten Drittstaaten (§ 41 Abs. 1 AufenthV) - derzeit Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea, USA – benötigen für die Einreise nach Deutschland kein Visum. Die Aufnahme einer Beschäftigung ist jedoch erst mit einem zweckmäßigen Aufenthaltstitel möglich. Um eine Verzögerung der Arbeitsaufnahme zu vermeiden, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zum International Office auf.
Eine Aufnahmevereinbarung ist Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nach § 20 des Aufenthaltsgesetzes (sogenannte Forscherrichtlinie) für Aufenthalte, die länger als drei Monate dauern. Diese Regelung birgt für Wissenschaftler/innen aus Nicht-EU-Staaten erhebliche Vorteile beim Familiennachzug sowie im Falle einer geplanten Forschungstätigkeit in anderen Mitgliedsstaaten der EU (mit Ausnahme Großbritanniens und Dänemarks).
Bei stipendienfinanzierten Wissenschaftler/innen wenden Sie sich hierfür bitte frühzeitig an das International Office.
Sofern die Unterbringung in einer der Gästewohnungen der Universität gewünscht ist, sollte so früh wie möglich eine Reservierungsanfrage an das Dezernat V gerichtet werden.
Weitere Informationen und Kontakt
Das Universitätsklinikum verfügt über ein eigenes Personalwohnheim. Reservierungsanfragen und weitere Informationen: http://www.uniklinik-ulm.de/struktur/jobs-karriere/ihre-arbeitswelt/personalwohnheim.html.
Informationen und einschlägige Suchportale zum privaten Wohnungsmarkt in Ulm und Neu-Ulm
Wenden Sie sich hierzu rechtzeitig an die auf der folgenden Websites aufgeführten einschlägigen Ansprechpartner/innen.
Anlaufstellen (ohne Medizin): https://portal.uni-ulm.de/PortalWI/anlaufstellenOhneMedizin.html
Anlaufstellen (Medizin): https://portal.uni-ulm.de/PortalWI/anlaufstellenNurMedizin.html
Das Zentrum für Sprachen und Philologie (ZSP) bietet zahlreiche Deutschkurse an, für die aufgrund der oftmals hohen Nachfrage eine frühzeitige Anmeldung sinnvoll ist.
Je nach Aufenthaltsdauer und Status des/der Wissenschaftler/in bieten sich hierfür verschiedene Möglichkeiten an. Wichtig ist, sich ggf. frühzeitig um einen Platz zu bemühen. Ausführliche Informationen finden Sie beim Familienservice.
In vielen Fällen kann dies sinnvoll sein, um die vielfältigen Forschungsbereiche und –aktivitäten der Universität und ihrer Institute für die Öffentlichkeit sichtbar zu machen.