Mündliche Onlineprüfungen werden momentan nicht mehr angeboten. Für mündliche Prüfungen melden Sie sich über das HIS Online-Portal an. Wenden Sie sich anschließend an unser Sekretariat, um einen Termin zu vereinbaren. Das Sekretariat erreichen Sie persönlich im Raum O27-349, telefonisch unter +49.731.50.24140 oder unter dieser E-Mail-Adresse.
Zur Prüfung halten Sie Ihren Studierendenausweis oder einen anderen Lichtbildausweis bereit.
Die Prüfung findet in der Regel im Raum des Prüfers oder im O27-341 statt. Im Zweifelsfall warten Sie vor dem Sekretariat Raum O27-349. Melden Sie sich unbedingt von der Prüfung ab und kommen Sie nicht, wenn Sie Symptome von SARS-CoV-2 oder anderer Infektionskrankheiten haben, einen engen Kontakt zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall hatten oder unter Quarantäne gestellt wurden.
Schriftliche Prüfungen müssen spätestens fünf Tage vor dem Prüfungstermin angemeldet werden. Eine Anmeldung im Nachhinein ist nicht möglich. Beachten Sie bitte die Fristen. Die Anmeldung erfolgt immer über das HIS Online-Portal. Eine Abmeldung ist ohne Gründe bis einen Tag vor Termin möglich. Abmeldungen aus wichtigem Grund sind immer möglich (z.B. medizinische Gründe) und müssen gegenüber dem Studiensekretariat nachgewiesen werden (z.B. Attest zur Prüfungsunfähigkeit). Verwenden Sie bei Prüfungsunfähigkeit dieses Formular.
Zur schriftlichen Prüfung bringen Sie bitte den Studierendenausweis oder einen anderen Lichtbildausweis mit. Beachten Sie die zur jeweiligen Prüfung erlaubten Hilfsmittel.
Melden Sie sich unbedingt von der Prüfung ab und kommen Sie nicht, wenn Sie Symptome von SARS-CoV-2 oder anderer Infektionskrankheiten haben, einen engen Kontakt zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall hatten oder unter Quarantäne gestellt wurden.
Einsicht
Die Einsichtsmöglichkeiten in schriftliche Prüfungen werden Studierenden nach der Korrektur mitgeteilt. Zur Einsicht bringen Sie immer einen Studierendenausweis oder einen anderen Lichtbildausweis mit. Einwände gegen die Korrektur müssen schriftlich eingereicht werden. Bei der Einsicht gibt es entsprechende Formulare, die Studierende ausfüllen können. Das Fotografieren ist bei der Einsichtnahme nicht gestattet.
Beachten Sie außerdem die entsprechenden zusätzlichen Hinweise bei den Ankündigungen.
Kommen Sie nicht zur Einsicht, wenn Sie Symptome von SARS-CoV-2 oder einer anderen Infektionskrankheit haben, in Kontakt mit Infizierten standen oder unter Quarantäne stehen.
Nachteilsausgleich
Sollten Ihnen ein Nachteilsausgleich zustehen, so melden Sie sich bei dem jeweiligen Prüfer und dem Übungsleiter/der Übungsleiterin mindestens drei Wochen vor der Prüfung. Ansonsten sehen wir uns nicht verpflichtet, den Ausgleich zu gewähren.
Für eine aktuelle Liste der ausgeschriebenen Bachelor- bzw. Master-Abschlussarbeiten sehen Sie bitte auf der Seite Abschlussarbeiten nach. Ausgeschriebene Projektarbeiten finden Sie auf der Seite Individualprojekte. Sie können aber auch gerne bei einzelnen Teammitgliedern und Professoren des Instituts persönlich nach Arbeiten fragen, da sich manchmal Themenstellungen kurzfristig ergeben.
Abschluss- und Projektarbeiten laufen nach einem festgelegten Muster ab. Zu Beginn ist nach erstem Kontakt mit der Betreuungsperson ein Proposal-Text anzufertigen, in dem Studierende die gegebene Aufgabenstellung in eigenen Worten wiedergeben, in Arbeitschritte unterteilen und zeitlich über die verfügbare Bearbeitungszeit einplanen. Je nach Typ der Arbeit folgt ein Antrittsvortrag, in dem das Vorhaben vorgestellt wird. Am Ende steht immer eine Ausarbeitung sowie ein Abschlussvortrag, der gerne auch eine Demo enthalten darf. Bei Masterarbeiten ist auch ein Zwischenvortrag vorgesehen. Nähere Angaben kann der Betreuer bzw. die Betreuerin geben.