Berufspraktische Einsätze
Auf der Seite des Fachprüfungsausschusses finden Sie alle Informationen rund um die institutsinterne Betreuung von Praktika, Anerkennung und Genehmigung des Praktikums, Richtlinien für den darüber zu verfassenden Praktikumsbericht, etc.
Für Anregungen zu möglichen Praktikumsstellen und für Einblicke in die Erfahrungsberichte anderer Studierender zu deren Praktika siehe Sammlung der Kurzberichte der Berufspraktika.
Das Berufspraktikum mit einer Dauer von 360h muss nicht zwingend während der vorlesungsfreien Zeit erbracht werden, auch wenn sich diese meist besonders dafür anbietet. Das Praktikum kann unterteilt und in zwei verschiedenen Einrichtungen erbracht werden, sofern die vorgeschriebene Mindestdauer pro Einrichtung (180 Arbeitsstunden) nicht unterschritten wird.
Betreuung
Aus der Praktikumsbestätigung sollte hervorgehen, dass der/die Betreuer*in über einen Abschluss (mind. Diplom/Master) in Psychologie bzw. eine fachärztliche Ausbildung in Psychiatrie oder Psychosomatik verfügt bzw. approbierte*r Kinder- und Jugendpsychotherapeut*in ist. Praktika bei Betreuer*innen mit fachspezifischen Abschlüssen, wie z.B. M.Sc. Wirtschaftspsychologie, werden anerkannt, wenn der Abschluss (mind. Diplom/Master) an einer Universität erworben wurde. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie vor Praktikumsantritt eine institutsinterne Betreuung für Ihr Praktikum organisieren.
Vorlage für die Praktikumsbescheinigung
Auf der Seite des Prüfungsausschusses finden Sie eine Vorlage für die Praktikumsbescheinigung, die Sie von Ihrer Betreuungsperson unterzeichnen lassen und als Praktikumsbestätigung für die Anerkennung des Praktikums einreichen können. Alternativ können Sie auch eine andere Bestätigung oder das Praktikumszeugnis einreichen. Beachten Sie dabei aber bitte, welche Angaben aus der Bestätigung hervorgehen sollten. Diese finden Sie ebenfalls auf der entsprechenden Seite des Fachprüfungsausschusses.
Stundenumfang und Anerkennung von Teilzeitpraktika
Im Praktikum müssen 360h absolviert werden. In Vollzeit sind das ca. 9-10 Wochen. Praktika können in Teilzeit absolviert werden. Sie müssen aber dementsprechend über einen längeren Zeitraum gehen, sodass die insgesamt geleistete Arbeitszeit 360h entspricht. Diese Information finden Sie auf der Seite des Fachprüfungsausschusses zum Berufspraktikum.
Hiwi-Job als Berufspraktikum
Hiwi-Jobs mit einschlägiger psychologischer Tätigkeit (d.h. normalerweise die Hiwi-Jobs am Institut für Psychologie und Pädagogik) können bis zu einem Volumen von maximal 6 LP (180 Arbeitsstunden) als Berufspraktikum angerechnet werden. Generell wird für die Anrechnung von Hiwi-Tätigkeiten als Praktikum eine Äquivalenzbescheinigung des/der jeweiligen Vorgesetzten benötigt. Diese wird ausgestellt, sofern es ausreichend Lernmöglichkeiten und Einblicke in psychologische Tätigkeitsfelder gab. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Da Hiwi-Tätigkeiten in der Regel nur wenige Wochenstunden umfassen, müssen Sie entsprechend ausrechnen, wie viele Monate Beschäftigung Sie nachweisen müssen, um auf die gewünschte Zahl an Stunden zu kommen.
Abschlussarbeit und Berufspraktikum
Die formalen Voraussetzungen, die es benötigt, um die Abschlussarbeit im Studiensekretariat anmelden zu können, findet man im Modulhandbuch im Abschnitt „Vorkenntnisse“. Das Berufspraktikum gehört nicht dazu. Man muss weder das Praktikum abgeleistet noch den dazugehörigen Bericht abgegeben haben, um seine Abschlussarbeit anmelden zu können.
Mindestlohnregelung und Bescheinigung für ein Pflichtpraktikum
Da Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums von der gesetzlichen Mindestlohnregelung ausgenommen sind, verlangen viele Praktikumsstellen vor Antritt des Praktikums eine Bestätigung, dass es sich tatsächlich um solch ein verpflichtendes Praktikum handelt und deshalb keine Bezahlung des Mindestlohns erfolgen muss. Unter Umständen reicht Ihrer Praktikumsstelle dazu eine Kopie der Prüfungsordnung, da in dieser ein Paragraph zum Pflichtpraktikum enthalten ist. Sie können aber auch auf der Website des Prüfungsausschusses eine offizielle Bescheinigung („Bescheinigung zur Vorlage bei der Praktikumsstelle“) herunterladen und von dem/der Fachprüfungsausschussvorsitzenden unterzeichnen lassen.
Weitere wichtige Regelungen
Weitere wichtige Regelungen für das Berufspraktikum werden in der jeweils gültigen FSPO festgehalten. Bitte beachten Sie außerdem die Regelungen zu Praktika in Urlaubssemestern.