Beschrifteter Wegweiser als Sinnbild für die Enzklopädie

Bitte beachten Sie: Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Bachelor- und Masterstudium Psychologie an der Universität Ulm. Bitte lesen Sie zur Ergänzung auch das allgemeine Studienbegleitheft sowie Ihre jeweilige Fachspezifische Prüfungsordnung und die Rahmenprüfungsordnung (beides finden Sie hier). Möchten Sie gerne wichtige Informationen ergänzen oder haben Sie weiterführende Fragen, die durch die hier aufgelisteten Informationen nicht beantwortet werden, dann wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung (studienberatung.psychologie(at)uni-ulm.de). Bitte verwenden Sie bei Anfragen an die Studienfachberatung Ihre Uni-Mail-Adresse anstelle einer privaten Mail-Adresse. Alle Angaben der Enzyklopädie sind ohne Gewähr und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen sind möglich. Im Zweifelsfall sind immer die in der gerade gültigen FSPO und Rahmenordnung genannten Regelungen bindend.

Wichtig für B.Sc.-Studierende mit Beginn im WiSe 20/21 (Übergangskohorte): Aufgrund der Umstellung der Studiengänge durch Änderungen im Psychotherapeutengesetz und der Approbationsordnung (ApprO) ergeben sich für diejenigen von Ihnen, die ihren Bachelor im WiSe 20/21 im 1. FS begonnen und inzwischen in die FSPO 2021 gewechselt haben, einige Besonderheiten. Bitte informieren Sie sich im Studienbegleitheft, welches spezifisch für die Übergangskohorte (Studienbeginn Bachelor 1. FS im WiSe 20/21) angepasst ist, sowie in der Enzyklopädie für die FSPO 2021.

Inhalt

A

Abschlussarbeiten (Bachelor und Master)

Abschluss des Studiums

Additive Schlüsselqualifikationen (ASQ)

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Anmeldung zu geschlossenen Veranstaltungen

Anwendungsfächer

Anwesenheitspflicht

ASQ

Außerreguläre Prüfungstermine

 

B

Bachelorarbeit

Berufspraktikum

Bescheinigungen

Beurlaubung

Bibliothek

 

C

Campusonline

Campusportal

Cisco-Client

CoronaNG

 

D

Datenbanken

Durchschnittsnote

 

E

E-Books und E-Journals

ECTS

Empirisches Praktikum (Empra)

Erstprüfer in der Abschlussarbeit

Exmatrikulation

Extern betreute Abschlussarbeit

 

F

Fachinformationsseite des kiz

Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung

Fehlversuche

Formale Voraussetzungen für die Teilnahme an Modulen

FSPO

 

G

Gesamtnote

 

H

HISinOne

Hochschulinformationssystem

 

I

Irreguläre Prüfungstermine

IT-Status

 

K

Klausur

Kursangebot

 

L

Leistungsnachweis

Leistungspunkte (LP)

Literaturrecherche

LSF

 

M

Mailinglisten

Masterarbeit

Mastertest

Masterveranstaltungen während des Bachelorstudiums

Modulhandbuch

 

N

Nachholklausur

Nachqualifikation

Nebenfach

Nicht-psychologisches Wahlpflichtfach

Biologie als nicht-psychologisches Wahlpflichtfach

Medizin als nicht-psychologisches Wahlpflichtfach

Philosophie als nicht-psychologisches Wahlpflichtfach

Notengewichtung

 

O

Office

Online-Datenbanken

Online-Statusabfrage

Orientierungsprüfung

 

P

Pflichtpraktikum

Plagiat

Praktikumsberichte

Projektseminar Master

Prüfungen

Prüfungsordnung

 

R

Rahmenprüfungsordnung

Regelstudienzeit, Verlängerung des Studiums und Studienhöchstdauer

Rückmeldung

 

S

Sammlung der Kurzberichte der Berufspraktika

Service Learning

SONA

SPSS

Statistica

Studienbegleitheft

Studienhöchstdauer

Studienverlaufsplan

Studierendenkolloquium

 

T

Tag der Berufsorientierung

Transcript of Records

 

U

Urlaubssemester

 

V

Veranstaltungsangebot

Veranstaltungsarten

Verlängerung des Studiums

Versuchspersonenstunden

Vier-Null-Bescheinigung

Voraussetzungen für Module

Vorleistungen

VPN

VPN-Client

 

W

Wiederholung von Prüfungen

 

Z

Zulassung zum Master

Zulassungstest für den Master in Psychologie

Zusatzleistungen (Zusatzfächer)

Zusätzliche Leistungspunkte (z.B. in Diagnostik)

Zweitprüfer in der Masterarbeit

 

#

4.0-Bescheinigung

Abschlussarbeiten (Bachelor und Master)

Ausführliche Informationen rund um Regelungen durch die FSPO, Voraussetzungen, Fristen, die Vergabe und Anmeldung von Bachelor- und Masterarbeiten sowie zum Thema der externen Betreuung erhalten Sie im Studierendenkolloquium "Vergabe und Anmeldung von Bachelor- und Masterarbeiten" (für B.Sc.-Studierende im 4. FS und M.Sc.-Studierende im 2. FS), das im Mai/ Juni stattfindet, sowie in der FSPO und der Rahmenprüfungsordnung. Die Zeit von Zulassung zu Abgabe der Bachelorarbeit beträgt drei Monate und kann studienbegleitend (d.h. bei Besuch weiterer Veranstaltungen neben der Bachelorarbeit) auf insgesamt sechs Monate verlängert werden. Die Zeit von Zulassung zu Abgabe der Masterarbeit beträgt sechs Monate. Die Zulassung muss jeweils spätestens drei Monate nach der letzten Prüfung erfolgen. Hierbei kann es sich auch um unbenotete Prüfungsleistungen (wie z.B. den Praktikumsbericht) handeln. Das gilt nicht für den Leistungsnachweis im Kolloquium zur Abschlussarbeit, da dieser Teil der Modulprüfung “Abschlussarbeit” ist.

Abschlussarbeiten können extern betreut, aber nicht extern geprüft werden. Das heißt, der (Erst-)Prüfer/die (Erst-)Prüferin muss dem Institut für Psychologie und Pädagogik angehören. Eine Liste der Prüfer*innen inklusive ihrer jeweiligen ungefähren Kapazitäten ist etwas weiter unten aufgeführt. Als Zweitprüfer können theoretisch alle habilitierten hauptamtlichen Universitätsbeschäftigten (auch von anderen Universitäten) fungieren, allerdings entscheidet über die Tauglichkeit Externer der Prüfungsausschuss, demnach sollten Sie mögliche externe Zweitprüfer grundsätzlich mit dem Prüfungsausschuss besprechen. Bei institutsexternen Habilitierten der Universität Ulm, die in der Psychologie Lehre anbieten (z. B. Herr Uttner oder Frau Lulé), ist das in der Regel kein Problem. Diese dürfen zwar nicht die Erstprüfer Ihrer Arbeit sein, können aber Zweitprüfer werden. Ob der externe Betreuer habilitiert ist oder nicht, ist nicht relevant.

Wichtig: Diese Informationen sind gültig für Abschlussarbeiten, die ab dem WiSe 21/22 geschrieben werden!

Bachelor- und Masterarbeiten werden in Freihand-Vergabe vergeben. Jede Abteilung bietet Plätze für Bachelor- und Masterarbeiten an. Diese werden im Laufe des akademischen Jahres im Moodle-Kurs "Abschlussarbeitsvergabe Psychologie" bereitgestellt. Wichtig: Die Platzvergabe von Abschlussarbeiten für eine neue Kohorte (sowohl für Arbeiten im Winter- als auch für Arbeiten im Sommersemester) erfolgt erst, nachdem das Vergabeprozedere im Studierendenkolloquium vorgestellt wurde (in der Regel im Mai / Juni). Anträge für Abschlussarbeiten (Formular "Bestätigung der Themenvergabe für die Bachelor- oder Masterarbeit") können folglich erst NACH dem Termin des Studierendenkolloquiums mit dem Titel "Vergabe und Anmeldung von Bachelorarbeiten" bzw. "Vergabe und Anmeldung von Masterarbeiten" bearbeitet werden. Sehen Sie daher bitte davon ab, potentiellen Betreuer*innen bereits vor diesem Termin Anfragen zu möglichen Abschlussarbeiten zu schicken.

 

Wie gehe ich bei der Freihand-Vergabe vor?

  1. Thema & Betreuer*in suchen: Alle Studierenden kümmern sich selbstständig um ein Thema und eine*n Betreuer*in für ihre Abschlussarbeiten. Welche Arbeiten und Themen angeboten werden, können Sie über den Moodle-Kurs „Abschlussarbeitsvergabe Psychologie“ in Erfahrung bringen. Plätze können erst ab dem Termin des entsprechenden Studierendenkolloquiums (s.o.) vergeben werden und werden dann oft auch nicht alle direkt im Anschluss, sondern im Laufe der nächsten Monate vergeben.

  2. Nachweis der Voraussetzungen:
    • Für die Bachelorarbeit: Anhand des Transcript of Records muss plausibel sein, dass man im Semester der Abschlussarbeit die Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelorarbeit erfüllen wird, d.h. 120 LP einschließlich empirische Praktika gem. § 18 Abs. 1 Nr. 7 und 8 sowie die Versuchspersonenstunden gem. § 18 Abs. 1 Nr. 23 und § 8 Abs. 6.

    • Für die Masterarbeit: Mindestens 60 LP einschließlich des Moduls Forschungsmethoden gemäß §19 Abs. 2.

  3. Prüfer*innen in Kenntnis setzen: Betreuer*innen sind in der Regel wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, die Prüfer*innen sind jedoch die Professor*innen. Alle Beteiligten müssen involviert sein!
  4. Formular zur Themenvergabe: Lassen Sie von den Prüfer*innen das Formular zur Themenvergabe unterzeichnen, das Sie auf der Seite des Prüfungsausschusses finden, und schicken Sie es an den Prüfungsausschuss (pruefungsausschuss.psychologie(at)uni-ulm.de). Erst wenn Ihnen der Platz für die Abschlussarbeit bestätigt wurde, ist die Abschlussarbeitsvergabe verbindlich.

  5. Sobald klar ist, dass nichts mehr schiefgehen kann: Anmeldung der Arbeit im Studiensekretariat (s.u.).

Sobald klar ist, dass nichts mehr schiefgehen kann, können Sie Ihre Abschlussarbeit im Studiensekretariat anmelden:

  • Antrag auf Zulassung zur Bachelor- bzw. Masterarbeit von der Homepage unseres Studiensekretariats laden und ausfüllen
  • Antrag von den Prüfer*innen (im Bachelor nur ein*e Prüfer*in, im Master Erst- und Zweitprüfer*in) unterzeichnen lassen
  • Antrag bei dem/der Prüfungsausschussvorsitzenden zur Unterzeichnung einreichen
  • Antrag im Studiensekretariat abgeben.

Ab jetzt läuft die Bearbeitungszeit (3 bzw. 6 Monate, s.o.)! Erst zu diesem Zeitpunkt, also zur Anmeldung der Arbeit im Studiensekretariat, müssen die für die Abschlussarbeit erforderlichen Voraussetzungen (Mindestpunktzahl, vorausgesetzte Module) tatsächlich erfüllt sein.

 

Die Abgabe der Abschlussarbeit erfolgt fristgerecht via E-Mail an studiensekretariat(at)uni-ulm.de.

Das Thema der Abschlussarbeit kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Ein neues Thema ist dann binnen sechs Wochen festzulegen. Hat man die Abschlussarbeit nicht bestanden, kann man sie einmal wiederholen. Bei diesem Wiederholungs- bzw. Zweitversuch darf man nicht wieder über das gleiche Thema wie beim Erstversuch schreiben. Eine Rückgabe des neuen Themas ist nur dann möglich, wenn beim ersten Versuch kein Themenwechsel stattgefunden hat.

Auf Ihrem Zeugnis gibt es zwei Daten, das Abschlussdatum und das Ausstellungsdatum. Das Abschlussdatum ist das Prüfungsdatum der letzten Prüfungsleistung. Falls Sie Ihren Abschluss zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen, sollten Sie darauf achten, dass alle Prüfungsleistungen auf spätestens diesen Zeitpunkt datiert sind. Bei Klausuren ist dies der Prüfungstag. Bei anderen schriftlichen Leistungen (z.B. eine Ausarbeitung, ein Forschungsbericht, etc.) ist der Prüfungstermin das Datum, an dem Sie die schriftliche Arbeit abgeben (unabhängig von der von den Prüfer*innen bestimmten Deadline für die Abgabe). Dies gilt ebenso für Abschlussarbeiten: Das Prüfungsdatum ist das Datum, an dem die Arbeit abgegeben wird (und nicht die Deadline für die Abgabe). Solange die Arbeit noch nicht bewertet wurde, steht in Ihrem Transcript of Records vorläufig noch das Datum der Deadline als Prüfungstermin, dies wird jedoch nach Bewertung der Arbeit geändert.
Das Ausstellungsdatum auf dem Zeugnis ist das Datum, zu welchem das Zeugnis ausgedruckt und zum Unterschreiben an den Dekan verschickt wird. Abschlussdatum und Ausstellungsdatum unterscheiden sich, da nach Abschluss der letzten Prüfungsleistung noch einige Zeit vergeht, bis eine Klausur, Hausarbeit, Abschlussarbeit, etc. korrigiert und bewertet ist und die Note im System verbucht wird.


 

Abschluss des Studiums

Wenn Ihnen das Abschlusszeugnis ausgehändigt worden ist, erfolgt die Exmatrikulation von Amts wegen in der Regel zum Ende des Semesters.

Wenn Sie bis zum Ende dieses Semesters Ihr Bachelorstudium abschließen und sich zum nächsten Semester in einen Masterstudiengang immatrikulieren möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie können sich innerhalb der Rückmeldefrist (10.08.) rückmelden. Sie werden zunächst als Bachelorstudent*in in das Folgesemester rückgemeldet und nach Absolvieren Ihrer Bachelorprüfung auf Antrag beim zuständigen Sachbearbeiter im Studiensekretariat in den Masterstudiengang umgeschrieben. Die Umschreibung ist höchstens bis zum Absolvieren der ersten Masterprüfung möglich.
  • Sie melden sich nicht innerhalb der Rückmeldefrist zurück und werden zunächst zum Ende des Semesters exmatrikuliert. Nach Absolvieren Ihrer Bachelorprüfung überweisen Sie die fälligen Gebühren (ohne Säumniszuschlag!) und werden auf Antrag in den Masterstudiengang wiedereingeschrieben. In diesem Fall erhalten Sie die Studienbescheinigungen für das nächste Semester erst, wenn die Einschreibung in den Masterstudiengang vollzogen ist.

Unabhängig davon, welche Alternative Sie wählen: Stellen Sie auf jeden Fall innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Fristen den Antrag auf Studiengangswechsel, da sonst der Masterstudienplatz anderweitig vergeben wird.

In Ihrem Abschlusszeugnis wird mindestens aufgeführt:

- der Name des Studiengangs

- der Name der Schwerpunktsetzungen, Vertiefungen etc., Note und Umfang in Leistungspunkten

- das Thema, die Note der Bachelor- oder Masterarbeit und der Umfang in Leistungspunkten

- die Abschlussnote und das Gesamturteil

Wurden Leistungen aus einer anderen Studien- und Prüfungsordnung, einem anderen Studiengang an der Universität Ulm oder an einer anderen Hochschule anerkannt, wird dies im Zeugnis vermerkt. Das Zeugnis trägt das Datum der letzten Prüfung und wird von der/dem Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses unterzeichnet. Zusätzlich zum Zeugnis wird vom Studiensekretariat mit gleichem Datum eine Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades (B.Sc./M.Sc.) ausgestellt. Die Urkunde wird von der/dem Dekan*in und von der/dem Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses unterzeichnet. Ergänzend wird ein Diploma Supplement ausgestellt, das über Inhalte und Form der mit dem akademischen Grad erworbenen Qualifikationen informiert. Dem Diploma Supplement wird ein Transcript of Records (Leistungsübersicht) beigefügt, in dem alle bestandenen Module und alle bestandenen Prüfungen, alle den Studien- und Prüfungsleistungen zugeordneten Leistungspunkte und alle Bewertungen ausgewiesen werden.

Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen werden in der Sprache des Studiengangs (auf Deutsch) ausgestellt; eine englische Übersetzung wird jeweils beigefügt.

Nach dem Absolvieren aller Prüfungsleistungen erstellt das Studiensekretariat das Abschlusszeugnis und die Abschlussurkunde. Diese werden Ihnen postalisch zugesandt.

Zu beachten: Die Bearbeitung kann mehrere Wochen Zeit in Anspruch nehmen.


 

Additive Schlüsselqualifikationen (ASQ)

Unter „Additiven Schlüsselqualifikationen" (ASQs) versteht man fachübergreifende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Strategien zur Lösung von Problemen und zum Erwerb neuer Kompetenzen wie Selbst- und Sozialkompetenz, berufsfeldorientierter Praxiskompetenz, interkultureller Kompetenz und Orientierungskompetenz. Für das Modul ASQ müssen Veranstaltungen im Umfang von 6 LP (i.d.R. zwei Veranstaltungen) belegt werden, die aus dem gesamten Angebot der ASQs, des Humboldt-Studienzentrums (HSZ) und des Zentrums für Sprachen und Philologie (ZSP) gewählt werden können. Eine Übersicht über die im aktuellen Semester angebotenen Veranstaltungen finden Sie im LSF. In CoronaNG können Sie sich (wie für andere Kurse mit begrenzten Teilnehmerzahlen auch) während des Einschreibezeitraums für die ASQs anmelden. Bitte beachten Sie, dass der Einschreibezeitraum für die ASQs nicht mit demjenigen für die Psychologie-Veranstaltungen übereinstimmen muss. Obwohl das Modul ASQ im Studienplan erst für das fünfte Fachsemester eingetragen ist, können Sie das Modul natürlich auch schon ab dem ersten Semester beginnen. ASQs sind benotet. Es erfolgt entweder eine schriftliche oder eine mündliche Prüfung. Die ASQ-Seminare zählen chronologisch. Die ersten beiden ASQ-Seminare, die Sie belegen und für die Sie eine Note erhalten, stehen in Ihrem Zeugnis und fließen auch in Ihre Endnote ein. Sie können beim Humboldt-Studienzentrum allerdings beliebig viele ASQ-Kurse belegen und sich diese auf Wunsch als Zusatzfach anrechnen lassen. Bei der Wahl Ihrer zwei ASQs sind Sie frei und haben die Möglichkeit, auch zwei ASQs aus dem selben Bereich (z.B. zwei Sprachen) zu wählen. Den Einschreibezeitraum des aktuellen Semesters sowie weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier.


 

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Informationen und benötigte Formulare zur Anerkennung von bereits geleisteten Prüfungen (beispielsweise aus einem vorherigen Studium oder von einer anderen Hochschule) finden Sie hier auf der Seite des Prüfungsausschusses. Bitte beachten Sie dabei insbesondere die dort genannten Fristen für die Anerkennung dieser Leistungen.
Wenn Ihnen eine Leistung anerkannt wurde, kann das nicht mehr rückgängig gemacht werden. Achten Sie darauf besonders bei der Anerkennung des nicht-psychologischen Wahlpflichtfaches, wenn Sie approbationskonform studieren wollen.


 

Anmeldung zu geschlossenen Veranstaltungen

Die Anmeldung zu geschlossenen Veranstaltungen erfolgt über CoronaNG. Beginn und Ende des Anmeldezeitraums bekommen Sie rechtzeitig vorher per Mail mitgeteilt, sofern Sie in der passenden Mailingliste eingetragen sind. Sie finden den Anmeldezeitraum aber auch, wenn Sie in CoronaNG über den Veranstaltungsbaum bis zu der entsprechenden Veranstaltung klicken. Im Wintersemester erfolgt die Anmeldung in der Regel in der ersten Veranstaltungswoche, im Sommersemester eine Woche vor Veranstaltungsbeginn. Die Studierenden müssen sich für alle Veranstaltungen mit begrenzten Teilnehmer*innenzahlen, d.h. für Seminare, Übungen, Tutorien, Mentorien, etc. anmelden. Bitte beachten Sie, dass der Anmeldezeitraum für Veranstaltungen wie medizinische Wahlfächer oder die ASQs, die nicht von der Psychologie koordiniert werden, von den Anmeldezeiträumen für die psychologischen Veranstaltungen abweichen kann.

Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie sich vor Ablauf der Einschreibefrist aus allen Veranstaltungen wieder abmelden, an denen Sie nicht teilnehmen möchten. Sie sollten via CoronaNG ausschließlich in solchen Veranstaltungen eingeschrieben sein, die Sie im jeweiligen Semester auch tatsächlich besuchen.

Wichtig: Für die Teilnahme am Abteilungskolloquium im Rahmen der Bachelor- oder Masterarbeit muss man sich nicht extra anmelden. Man bekommt automatisch mit der Zusage zur Bachelor- oder Masterarbeit einen Platz im Kolloquium der jeweiligen Abteilung.

Hinweis: Wenn Sie sich in CoronaNG in eine Veranstaltung mit beschränkter Platzanzahl eingeschrieben haben und diese nicht physisch besuchen, kann die Lehrperson eine entsprechende Stellungnahme von Ihnen anfordern. Sollten Sie auf Anfragen der Lehrperson nicht reagieren, können Sie von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.


 

Anwendungsfächer

Bachelor

Im Bachelorstudiengang Psychologie werden drei Anwendungsfächer angeboten:

  • Pädagogische Psychologie
  • Klinische Psychologie
  • Arbeits- und Organisationspsychologie

Für jedes Fach gibt es ein Pflichtmodul (je 12 ECTS), bestehend aus einer Vorlesung (4 SWS) und einem Seminar/FOS (2 SWS, unbenotet). Zusätzlich müssen zwei der drei Fächer in einem zusätzlichen Vertiefungs-Modul vertieft werden (Seminar/FOS, benotet). Welche beiden dies sein sollen, können die Studierenden selbst wählen.
Die benoteten und unbenoteten Veranstaltungen (Seminare, FOS) im Anwendungsbereich, die nach empfohlenem Studienverlaufsplan für das 5. und 6. FS vorgesehen sind, können je nach Verfügbarkeit in beliebiger Reihenfolge belegt werden. Dabei ist es jedoch nicht möglich, eine unbenotete Leistung in einem benoteten Seminar/FOS zu erbringen und umgekehrt. Wenn Sie aufgrund Ihrer Studienplanung (z.B. Auslandssemester) eine bestimmte Leistung in einem bestimmten Semester brauchen, melden Sie sich bitte bei der Studiengangskoordinatorin (Anne Landhäußer), sofern Sie keinen entsprechenden Platz bei der Veranstaltungswahl in Corona bekommen haben.
 

Master

Im Master werden aktuell vier Anwendungsfächer angeboten:

  • Klinische Psychologie
  • Gesundheit und Wohlbefinden
  • Personal- und Organisationspsychologie (P&O)

  • Human Factors und Training

Zwei der vier Anwendungsfächer müssen besucht werden. In jedem Anwendungsfach müssen Veranstaltungen im Umfang von mindestens 12 LP besucht werden. Das entspricht zwei Modulen mit jeweils 6 LP, wobei ein Modul in der Regel aus zwei Veranstaltungen mit insgesamt 3 SWS besteht.
Laut empfohlenem Studienverlaufsplan sollten die Anwendungsmodule im 2. und 3. Fachsemester belegt werden.
Wichtig, falls Sie das Anwendungsfach Personal- und Organisationspsychologie gewählt haben: Im Bereich Personal- und Organisationspsychologie ist ein Pflichtmodul vorgesehen (Personaldiagnostik), d.h. alle Studierenden, die das Anwendungsfach P&O belegt haben, müssen das Modul Personaldiagnostik belegen und abschließen. Personaldiagnostik kann in jedem Wintersemester belegt werden, jedoch nicht im Sommersemester. Wenn Sie vorhaben, das 3. Fachsemester im Ausland zu verbringen oder in diesem Zeitraum ein Praktikum planen, empfiehlt es sich daher, das Modul Personaldiagnostik bereits im 1. Fachsemester zu belegen, wenn Sie Ihr Masterstudium in Regelstudienzeit abschließen möchten.


 

Anwesenheitspflicht

Eine allgemeine Anwesenheitspflicht gibt es nicht, auch wenn regelmäßige Anwesenheit in allen Lehrveranstaltungen empfohlen wird.

Allerdings kann auch ohne Anwesenheitspflicht eine Lehrperson eine Stellungnahme von Ihnen anfordern, wenn Sie sich in CoronaNG in eine Veranstaltung mit beschränkter Platzanzahl eingeschrieben haben und diese nicht physisch besuchen. Sollten Sie auf Anfragen der Lehrperson nicht reagieren, können Sie von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Tatsächliche Anwesenheitspflicht hingegen besteht in den Kolloquien und empirischen Praktika. In den empirischen Praktika im Bachelor stellt die regelmäßige Anwesenheit eine Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfungsleistung dar. Wer nicht zu mindestens 75% der Präsenzzeit anwesend ist, ist nicht zur Teilnahme an der entsprechenden Modulprüfung berechtigt. In den Kolloquien, die im Rahmen der Abschlussarbeiten (Bachelor und Master) und der Kommunikation wissenschaftlicher Ergebnisse im Master besucht werden, ist die regelmäßige Anwesenheit (mindestens 75%) ein Teil der Leistung, die für den Erhalt des Leistungsnachweises erforderlich ist. Ohne erfolgte Anwesenheit ist ein Abschluss des jeweiligen Moduls nicht möglich. Dies gilt auch, wenn das Fernbleiben aus vom Studierenden nicht zu vertretenden Gründen erfolgt. Ein Nachteilsausgleich (beispielsweise die Kompensation fehlender Anwesenheit durch eine schriftliche Leistung) ist nicht möglich. Die Lehrveranstaltungen können jedoch unbegrenzt wiederholt werden. Bereits absolvierte Teile aus der vorherigen Lehrveranstaltung werden allerdings nicht angerechnet.


 

Außerreguläre Prüfungstermine

Siehe Prüfungstermine


 

Bachelorarbeit

Siehe Abschlussarbeiten


 

Berufspraktikum

Auf der Seite des Fachprüfungsausschusses finden Sie alle Informationen rund um die institutsinterne Betreuung von Praktika, Anerkennung und Genehmigung des Praktikums, Richtlinien für die darüber zu verfassenden Praktikumsberichte, etc.
Für Anregungen zu möglichen Praktikumsstellen und für Einblicke in die Erfahrungsberichte anderer Studierender zu deren Praktika siehe Sammlung der Kurzberichte der Berufspraktika.

Das Berufspraktikum muss nicht zwingend während der vorlesungsfreien Zeit erbracht werden, auch wenn sich diese meist besonders dafür anbietet. Das Praktikum kann unterteilt und in verschiedenen Einrichtungen erbracht werden, sofern die vorgeschriebene Mindestdauer pro Einrichtung beziehungsweise Praktikumsabschnitt nicht unterschritten wird.

Betreuung

Aus der Praktikumsbestätigung sollte hervorgehen, dass der/die Betreuer*in über einen Abschluss (mind. Diplom/Master) in Psychologie bzw. eine fachärztliche Ausbildung in Psychiatrie oder Psychosomatik verfügt bzw. approbierte*r Kinder- und Jugendpsychotherapeut*in ist. Praktika bei Betreuer*innen mit fachspezifischen Abschlüssen, wie z.B. M.Sc. Wirtschaftspsychologie, werden anerkannt, wenn der Abschluss (mind. Diplom/Master) an einer Universität erworben wurde. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie vor Praktikumsantritt eine institutsinterne Betreuung für Ihr Praktikum organisieren.

Vorlage für die Praktikumsbescheinigung

Auf der Seite des Prüfungsausschusses finden Sie eine Vorlage für die Praktikumsbescheinigung, die Sie von Ihrer Betreuungsperson unterzeichnen lassen und als Praktikumsbestätigung für die Anerkennung des Praktikums einreichen können. Alternativ können Sie auch eine andere Bestätigung oder das Praktikumszeugnis einreichen. Beachten Sie dabei aber bitte, welche Angaben aus der Bestätigung hervorgehen sollten. Diese finden Sie ebenfalls auf der entsprechenden Seite des Fachprüfungsausschusses.

Stundenumfang und Anerkennung von Teilzeitpraktika

Bei Vollzeitpraktika muss die geltende Wochenarbeitszeit einer Vollzeitkraft an der entsprechenden Praktikumsstelle (z. B. 39,5 Stunden an der Universität Ulm) abgeleistet werden. Ausnahme: Die Wochenarbeitszeit einer Vollzeitkraft beträgt weniger als 35 Stunden - in diesem Fall müssen Sie für eine Anerkennung als Vollzeitpraktikum mindestens 35 Stunden Arbeitszeit pro Woche nachweisen können.
Praktika können in Teilzeit absolviert werden. Sie müssen aber dementsprechend über einen längeren Zeitraum gehen, sodass die insgesamt geleistete Arbeitszeit wieder derjenigen eines Vollzeitpraktikums von 8 Wochen (Bachelor) bzw. 12 Wochen (Master) entspricht. Hierbei muss die in dem jeweiligen Unternehmen / der jeweiligen Organisation geltende Wochenarbeitszeit bei Vollzeit-Stellen (z. B. 39,5 Stunden an der Universität Ulm) bei der Berechnung der erforderlichen Praktikumsdauer zugrunde gelegt werden. Diese Information finden Sie auf der Seite des Fachprüfungsausschusses zum Berufspraktikum.

Hiwi-Job als Berufspraktikum

Hiwi-Jobs mit einschlägiger psychologischer Tätigkeit (d.h. normalerweise die Hiwi-Jobs am Institut für Psychologie und Pädagogik) können als Berufspraktikum angerechnet werden. Generell wird für die Anrechnung von Hiwi-Tätigkeiten als Praktikum ab sofort jedoch eine Äquivalenzbescheinigung des/der jeweiligen Vorgesetzten benötigt. Diese wird ausgestellt, sofern es ausreichend Lernmöglichkeiten und Einblicke in psychologische Tätigkeitsfelder gab. Das entsprechende Formular finden Sie hier (für den Bachelor) oder hier (für den Master).
Laut der FSPO von 2015 sowie 2018 (§8) ist eine Anerkennung der Tätigkeit als studentische Hilfskraft als Berufspraktikum im Bachelorstudium nur noch bis zu einem Volumen von maximal 6 LP, im Masterstudium nur bis zu einem Volumen von maximal 8 LP möglich. Hiwi-Jobs dürfen also maximal die Hälfte des Berufspraktikums, d.h. 4 bzw. 6 Wochen ausmachen. Auch Hiwi-Jobs müssen im Umfang einer Vollzeitbeschäftigung nachgewiesen werden. Da sie in der Regel nur wenige Wochenstunden umfassen, müssen Sie entsprechend ausrechnen, wie viele Monate Beschäftigung Sie nachweisen müssen, um auf die gewünschte Zahl an Wochen in Vollzeitbeschäftigung zu kommen.

Abschlussarbeit und Berufspraktikum

Die formalen Voraussetzungen, die es benötigt, um die Abschlussarbeit im Studiensekretariat anmelden zu können, findet man im Modulhandbuch im Abschnitt „Vorkenntnisse“. Das Berufspraktikum gehört nicht dazu. Man muss weder das Praktikum abgeleistet noch den dazugehörigen Bericht abgegeben haben, um seine Abschlussarbeit anmelden zu können.

Mindestlohnregelung und Bescheinigung für ein Pflichtpraktikum

Da Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums von der gesetzlichen Mindestlohnregelung ausgenommen sind, verlangen viele Praktikumsstellen vor Antritt des Praktikums eine Bestätigung, dass es sich tatsächlich um solch ein verpflichtendes Praktikum handelt und deshalb keine Bezahlung des Mindestlohns erfolgen muss. Unter Umständen reicht Ihrer Praktikumsstelle dazu eine Kopie der Prüfungsordnung, da in dieser ein Paragraph zum Pflichtpraktikum enthalten ist. Sie können aber auch auf der Website des Prüfungsausschusses eine offizielle Bescheinigung („Bescheinigung zur Vorlage bei der Praktikumsstelle“) herunterladen und von dem/der Fachprüfungsausschussvorsitzenden unterzeichnen lassen.

Weitere wichtige Regelungen

Weitere wichtige Regelungen für das Berufspraktikum werden in der jeweils gültigen FSPO festgehalten. Bitte beachten Sie außerdem die Regelungen zu Praktika in Urlaubssemestern.

Wichtig für Bachelorstudierende der FSPO 2018, die sich gemäß der neuen Approbationsregelungen nachqualifizieren möchten: Für Studierende, die die Zugangsvoraussetzungen für einen M.Sc. mit Schwerpunkt in Klinischer Psychologie und Psychotherapie nach der Approbationsordnung erfüllen möchten (u.a. um Psychotherapeut*in nach dem "neuen System" zu werden), gelten gemäß der Approbationsordnung besondere Vorgaben für das Berufspraktikum. Informationen dazu finden Sie u.a. in der Approbationsordnung, im Studienbegleitheft der Übergangskohorte, im Studierendenkolloquium zum Thema Nachqualifizierungen und auf der Seite des Fachprüfungsausschusses. Weitere Informationen dazu finden Sie auch hier in der Enzyklopädie unter dem Punkt Nachqualifikation. Bitte orientieren Sie sich für die Praktikumskriterien gemäß Approbationsordnung bzw. im Rahmen der Nachqualifikation jeweils an den Informationen für die FSPO 2021-Module „Orientierungspraktikum nach PsychThApprO“ (5 LP, Umfang von 4 Wochen in Vollzeit, 150h) und „Berufsqualifizierende Tätigkeit I nach PsychThApprO“ (BQT-I, 8 LP, Umfang von 6 Wochen in Vollzeit, 240h, erst ab 60 LP).

Voraussetzungen aus der Approbationsordnung für die beiden klinischen Berufspraktika lauten wie folgt:
„§14 Orientierungspraktikum: … (3) Das Orientierungspraktikum findet in interdisziplinären Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder in anderen Einrichtungen statt, in denen Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt werden und in denen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten, oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- oder Jugendpsychotherapeuten tätig sind.“
„§15 Berufsqualifizierende Tätigkeit I – Einstieg in die Praxis der Psychotherapie: … (5) Die BQT-I […] kann in folgenden Einrichtungen oder Bereichen stattfinden, sofern dort Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten, oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- oder Jugendpsychotherapeuten tätig sind: 1. In Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder neuropsychologischen Versorgung, 2. In Einrichtungen der Prävention oder der Rehabilitation, die mit den in Nummer 1 genannten Einrichtungen vergleichbar sind, 3. In Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder 4. In sonstigen Bereichen der institutionellen Versorgung. … (7) Die BQT-I […] darf von einer studierenden Person erst abgeleistet werden, wenn die studierende Person mindestens 60 ECTS-Punkte erworben hat.“


 

Bescheinigungen

Eine Bescheinigung über alle erbrachten Prüfungsleistungen (Transcript of Records) kann im LSF in der Rubrik „Prüfungsverwaltung“ als PDF ausgedruckt werden. Diese Bescheinigung wird unter anderem vom BAföG-Amt benötigt. In dieser Bescheinigung werden sämtliche von Ihnen erbrachten Leistungen inklusive Zusatzleistungen angezeigt. Außerdem stehen darin die dazugehörigen ECTS-Punkte sowie etwaige Fehlversuche.

Falls Sie für Ihre Bewerbung für das Masterstudium eine Bescheinigung über das voraussichtliche Studienende benötigen, gehen Sie bitte auf die Seite des Prüfungsausschusses. Ganz unten auf der Seite befindet sich ein Formular. Dieses muss ausgefüllt und dem Prüfungsausschuss zur Unterschrift vorgelegt werden (per E-Mail an pruefungsausschuss.psychologie(at)uni-ulm.de).

Eine Bescheinigung Ihrer Durchschnittsnote erhalten Sie ebenfalls über die Prüfungsverwaltung des LSF.

 


 

Beurlaubung

Siehe Urlaubssemester


 

Bibliothek

In der Bibliothek stehen rund 400 Lese- und Arbeitsplätze zur Verfügung. Außerdem gibt es 21 reservierbare Arbeitskabinen (Wochen- und Tageskabinen). Der Bestand im Fachbereich Psychologie wächst ständig. Auf viele Journals kann online über Datenbanken zugegriffen werden. Sollte ein gewünschtes Buch fehlen, können Sie direkt bei der Bibliothek einen Kaufwunsch äußern oder das Buch über Fernleihe bestellen. Über die Fachinformationsseite des kiz haben Sie außerdem Zugriff auf dem Foliensatz „Fit für die Bib“, der Ihnen dabei helfen soll, sich im Online-Katalog und den Datenbanken der Bib zurechtzufinden.


 

Campusonline

Siehe LSF


 

Campusportal

Das Campusportal/Campusmanagement der Universität Ulm befindet sich aktuell im Umzug. Im Verlauf der nächsten Jahre wird das bisherige Campusportal LSF vom neuen System HISinOne abgelöst. In den Unterpunkten steht, welche Funktionen Sie auf welchem Portal finden. Wenn eine weitere Funktion von LSF zu HISinOne verlegt wird, informiert Sie das Studiensekretariat per Mail darüber.

LSF ist der gebräuchlichste Name des Hochschulinformationssystems (HIS), es wird aber unter anderem auch QIS-LSF oder Campusonline genannt. Wenn eine Funktion nicht mehr im LSF zu finden ist, befindet sie sich im HISinOne. Sie finden das LSF unter campusonline.uni-ulm.de. Das LSF hält folgende Funktionen bereit:

  • Prüfungsordnungen
  • Studienverlaufspläne
  • Prüfungsverwaltung (inklusive Prüfungsanmeldung, Leistungsansicht und Bescheinigung über die Durchschnittsnote)
  • Vorlesungsverzeichnis (VVZ) inklusive Veranstaltungsübersicht, Wochenstundenplänen und ausfallenden Veranstaltungen
  • Modulhandbücher

Sie finden HISinOne unter campus4.uni-ulm.de. HISinOne hält aktuell folgende Funktionen bereit:

  • Bescheinigungen (z.B. Studienbescheinigung für BAföG und Semesterticket)
  • Studierendenverwaltung (Kontakt ändern, Informationen über Zahlungen und Gebühren)

 

 

Cisco-Client

Siehe VPN-Client


 

CoronaNG

CoronaNG (https://campusonline.uni-ulm.de/CoronaNG/index.html) ist ein Teil des Campusmanagements der Universität Ulm. Es wird genutzt, um die Anmeldung zu geschlossenen Veranstaltungen zu ermöglichen. Einloggen in CoronaNG ist mit dem KIZ-Account möglich („Benutzerinfos"). Nach dem Einloggen sollten Name, Studiengang und Matrikelnummer angezeigt werden. Um sich in CoronaNG gut zurechtzufinden, gibt es auf der Website eine kurze Anleitung für Studierende. Darin wird erklärt, wie CoronaNG funktioniert und sinnvoll genutzt werden kann.

Wichtig für die Anmeldung

  1. Die Anmeldung zu Veranstaltungen über CoronaNG erfolgt innerhalb bestimmter Einschreibefristen, die rechtzeitig davor per Mail über die Mailinglisten bekannt gegeben werden. Studierende mit Familienpflichten und Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen haben die Möglichkeit, sich schon vorzeitig für Veranstaltungen anzumelden. Die Anmeldezeiträume für Veranstaltungen, die nicht von der Psychologie koordiniert werden, können von denen der Psychologie-Veranstaltungen abweichen. Dies gilt beispielsweise für ASQs und Nebenfächer.
  2. Angenommen, zwei oder mehr Veranstaltungen, die sich gegenseitig ausschließen (z.B. mehrere Tutorien in ein und demselben Modul), werden in die Beobachtungsliste übernommen: Sobald Sie die Anmeldung starten, arbeitet CoronaNG Ihre Beobachtungsliste von oben nach unten durch. Kommt es zu einer Anmeldung in einer Veranstaltung, wird die Anmeldung aller Veranstaltungen, die durch diese Anmeldung ausgeschlossenen werden, automatisch abgebrochen. CoronaNG macht mit der nächsten Veranstaltung, die nicht durch eine andere Veranstaltung ausgeschlossen wird, in der eine Anmeldung erfolgreich war, weiter. Achtung: Mit „gegenseitig ausschließen“ ist nicht gemeint, dass die Veranstaltungen zum gleichen Zeitpunkt stattfinden, sondern dass Sie nur eine Veranstaltung davon belegen dürfen, z. B. weil Ihnen pro Modul nur ein Platz zur Verfügung steht. CoronaNG kann nicht berücksichtigen, wann Veranstaltungen stattfinden. Insofern müssen Sie selbst sicherstellen, dass Sie nicht in zwei oder mehr Veranstaltungen eingeschrieben sind, die zeitgleich stattfinden.
  3. Wollen Sie von einer Veranstaltung in eine andere wechseln, müssen Sie sich – sofern eine Teilnahme an beiden Veranstaltungen nicht möglich ist, da die Teilnahme der einen Veranstaltung Sie von der Teilnahme an der anderen ausschließt – zuerst von der bereits angemeldeten Veranstaltung abmelden, bevor Sie sich für die andere anmelden können

  4. Um mit einer anderen Person eine Veranstaltung zu tauschen, können Sie innerhalb des Anmeldezeitraums eine konkrete Uhrzeit vereinbaren, zu der Sie und Ihr*e Tauschpartner*in sich gleichzeitig aus Ihrer Veranstaltung aus- und in die des/ der Partners/ Partnerin eintragen. Ist der Anmeldezeitraum bereits vorüber, dann ist ein Tausch nur in gut begründeten Ausnahmefällen per E-Mail an die Studiengangskoordinatorin (anne.landhaeusser(at)uni-ulm.de) möglich. 

  5. Tauschpartner*innen finden Sie in der Regel über Facebook, aber auch über die Tauschbörse in Moodle. Diese befindet sich im Kurs „Studienberatung und Studiengangskoordination“ (Selbsteinschreibung).

  6. Bachelorstudierende, die teilnahmebegrenzte Veranstaltungen aus dem Master Psychologie belegen wollen (teilnahmebegrenzte Veranstaltungen aus dem Master Klinische Psychologie und Psychotherapie können NICHT belegt werden!), melden sich nicht über CoronaNG an, sondern fragen nach Anmeldeschluss und nur bei Vorhandensein freier Restplätze bei der Studiengangskoordination nach, ob sie einen der Restplätze belegen dürfen. Genauere Informationen finden Sie auch unter dem Punkt Zusatzleistungen.

  7. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie sich vor Ablauf der Einschreibefrist aus allen Veranstaltungen wieder abmelden, an denen Sie nicht teilnehmen möchten. Sie sollten via CoronaNG ausschließlich in solchen Veranstaltungen eingeschrieben sein, die Sie im jeweiligen Semester auch tatsächlich besuchen.
    • Hinweis: Wenn Sie sich in CoronaNG in eine Veranstaltung mit beschränkter Platzanzahl eingeschrieben haben und diese nicht physisch besuchen, kann die Lehrperson eine entsprechende Stellungnahme von Ihnen anfordern. Sollten Sie auf Anfragen der Lehrperson nicht reagieren, können Sie von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

 

Datenbanken

Wenn Sie über das Uni-Netz angemeldet sind (Eduroam oder Cisco VPN-Client), dann haben Sie Zugriff auf verschiedene Online-Datenbanken mit psychologischer Fachliteratur. Über diesen Link gelangen Sie auf die entsprechende Seite des kiz und von dort über DBIS zu den verschiedensten Datenbanken, beispielsweise PsycARTICLES, PsycINFO und PSYNDEX. Zusätzliche fachspezifische Informationen erhalten Sie über die Fachinformationsseite des kiz.


 

Durchschnittsnote

Siehe Gesamtnote


 

E-Books und E-Journals

Siehe Fachinformationsseite des kiz


 

ECTS

Ein ECTS-Punkt (auch Leistungspunkt LP oder Credit Point CP) entspricht etwa 30h Zeitaufwand. Es gibt im Studiengang Psychologie keine Mindestanzahl an ECTS, die man pro Semester erreichen muss. Auch wenn man also ein Semester lang eingeschrieben ist, aber keine Prüfungen absolviert (zum Beispiel, weil man ein Praktikumssemester macht, für welches man sich nicht beurlauben lässt), verliert man nicht seinen Prüfungsanspruch. Allerdings muss man im Master gemäß der FSPO 2015 sowie 2018 §6 spätestens bis zum Beginn des Prüfungszeitraums des 9. Fachsemesters alle 120 ECTS erbracht haben, da man sonst (mit Ausnahme einer Fristüberschreitung, die nicht durch einen selbst zu vertreten ist) seinen Prüfungsanspruch verliert. Für zusätzlich benötigte ECTS-Punkte siehe Zusätzliche Leistungspunkte (z.B. in Diagnostik)


 

Empirisches Praktikum (Empra)

Die Anmeldung zum Empirischen Praktikum erfolgt zeitgleich mit der Anmeldung zu allen anderen Veranstaltungen über CoronaNG. Laut dem empfohlenen Studienverlaufsplan wird das erste Empra im dritten Semester abgeleistet. Es beinhaltet die von einem/einer Betreuer*in angeleitete Ausarbeitung, Durchführung und Auswertung einer Studie in kleinen Gruppen von etwa 6 – 8 Studierenden. Das zweite Empra, welches ursprünglich gemäß empfohlenem Studienverlaufsplan im vierten Semester als Stationen-Empra angeboten wurde, wird inzwischen aufgrund der Umstellung des Bachelors nur noch im Wintersemester in Form eines zweiten "regulären" Empras angeboten. Die Voraussetzung für eine Teilnahme am Empra I ist das erfolgreiche Bestehen von Statistik I und Statistik II, für eine Teilnahme am Empra II benötigt man nur Statistik I. Die erfolgreiche Absolvierung beider empirischer Praktika ist Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit, weshalb nicht zu empfehlen ist, das Empra ins fünfte Semester zu verschieben, sofern man das Studium in Regelstudienzeit abschließen und dabei ausreichend Zeit für eine studienbegleitende Bachelorarbeit haben möchte.


 

Erstprüfer*innen in der Abschlussarbeit

Siehe "Prüfer*innen und externe Betreuung" unter Abschlussarbeiten


 

Exmatrikulation

Informationen zur Exmatrikulation gibt es auf den Seiten des Studiensekretariates. Genauere Informationen finden Sie außerdem in der jeweils gültigen Zulassungssatzung der Universität Ulm („Satzung der Universität Ulm über die Zulassung und Immatrikulation zum Studium“) auf dieser Website.


 

Extern betreute Abschlussarbeit

Siehe "Prüfer*innen und externe Betreuung" unter Abschlussarbeiten


 

Fachinformationsseite des kiz

Hier finden Sie eine Fachinformationsseite des kiz für den Studiengang Psychologie. Sie enthält fachspezifische Informationen, weiterführende Links und Auflistungen zu relevanten Datenbanken, EJournals, E-Books, Print-Medien inklusive Neuerwerbungen, Open-Access-Dokumenten, Fachportalen, psychologischen Tests, „sozialen Netzwerken“ für Wissenschaftler*innen, Institutionen und Gesellschaften sowie zu weiteren Service-Angeboten. Auf der Seite steht unter anderem eine „Fit für die Bib – Studiengang Psychologie“-Präsentation zur Verfügung.


 

Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung

Die FSPO 2015 gilt für alle Bachelor- und Masterstudierenden der Psychologie der Universität Ulm, die ihr Studium an dieser Universität in ihrem derzeitigen Studiengang vor dem Wintersemester 2018/19 aufgenommen haben. Studierende, die nach FSPO 2015 Ihr Studium begonnen haben, beenden dieses auch nach dieser FSPO.

Die FSPO 2018 gilt für Masterstudierende, die ab dem Wintersemester 2018/2019 ihr Psychologiestudium an der Universität Ulm in ihrem derzeitigen Studiengang aufgenommen haben.

Für Bachelorstudierende hingegen gilt die FSPO 2018 nur für Studierende, die AB dem Wintersemester 2018/2019 und BIS zum Wintersemester 2019/2020 ihr Psychologiestudium an der Universität Ulm in ihrem derzeitigen Studiengang aufgenommen haben. Sie beenden Ihr Bachelorstudium auch nach dieser FSPO 2018. Bachelorstudierende mit Studienbeginn ab dem Wintersemester 2020/2021 haben zwar in der FSPO 2018 gestartet, für sie gilt jedoch mit erfolgreichem Wechsel in die FSPO 2021 die neue FSPO 2021 (nur wer keinen Antrag auf Wechsel gestellt hat, bleibt in der FSPO 2018). Bachelorstudierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2021/2022 studieren bereits von Anfang an gemäß FSPO 2021.

Das Grundgerüst der Fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen wird durch die Rahmenordnung der Universität Ulm bestimmt. Es wird dringend empfohlen, die jeweils zutreffende Prüfungsordnung mindestens einmal sehr sorgfältig durchzulesen (da sie unter anderem für das Studium wichtige Fristen festlegt). Sie finden die jeweils gültigen FSPOs hier.


 

Fehlversuche

Fehlversuche tauchen nur in der Bescheinigung aller Studien- und Prüfungsleistungen (Transcript of Records) auf, werden aber nicht im Abschlusszeugnis aufgelistet. Regelungen zu Fehlversuchen finden Sie unter Wiederholung von Prüfungen.


 

Formale Voraussetzungen für die Teilnahme an Modulen

Für manche Module wie beispielsweise die Bachelor- bzw. die Masterarbeit werden bestimmte formale Voraussetzungen (wie eine Mindestanzahl an Leistungspunkten oder bereits bestandene vorausgehende Module) benötigt, bevor man an dem entsprechenden Modul teilnehmen darf. Welche Voraussetzungen dies sind, können Sie im Modulhandbuch im LSF nachlesen. Im empfohlenen Studienverlaufsplan sind diese formalen Voraussetzungen als Pfeile eingezeichnet. Bei anderen Leistungen, die im Modulhandbuch unter den „Vorkenntnissen“ genannt werden, handelt es sich lediglich um Empfehlungen, aber keine verpflichtenden (d.h. formalen) Voraussetzungen.

Siehe auch Punkt Vorleistungen.


 

Gesamtnote

Informationen zur Ermittlung der Gesamtnote der Bachelor- oder Masterprüfung finden Sie in der Rahmenprüfungsordnung, § 17 Bewertung der Modulprüfungen (einschließlich Bachelor- und Masterarbeit), Ermittlung der Gesamtnote. Welche Module in die Gesamtnote einfließen (endnotenrelevante Module), legt die FSPO fest. Die Gesamtnote der Bachelorprüfung/ Masterprüfung ergibt sich aus dem gewichteten Mittel aller in §18 Abs. 1/ §19 Abs. 1 als endnotenrelevant gekennzeichneten benoteten Prüfungen. Dabei werden die in §18 Abs. 1/ §19 Abs. 1 mit „E1“ gekennzeichneten Modulprüfungen mit den zugehörigen Leistungspunkten und Faktor 1 gewichtet und entsprechend die mit „E2“ gekennzeichneten Modulprüfungen mit den zugehörigen Leistungspunkten und Faktor 2 gewichtet. Für die Gesamtnote im Bachelor doppelt gewichtet (Faktor 2) werden die Vorlesung Entwicklungspsychologie (4 ECTS) und die Vorlesung Differentielle Psychologie (4 ECTS). Für die Gesamtnote im Master doppelt gewichtet (Faktor 2) wird die Vorlesung Diagnostik (4 ECTS).

Wichtige Hinweise zur Berechnung der Gesamtnote:

  • Unbenotete Leistungsnachweise fließen nicht in die Gesamtnote ein, daher dürfen auch die Leistungspunkte für unbenotete Leistungsnachweise bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden! Beispiel A&O: Das Modul besteht aus 12 ECTS, wobei 8 ECTS für die Vorlesungen und 4 ECTS für den unbenoteten Leistungsnachweis vergeben werden. Diese 4 ECTS fließen nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein. Die Prüfung zur Vorlesung wird mit 8 ECTS gewichtet und nicht mit 12 ECTS (wie fälschlicherweise häufig angenommen wird) in die Berechnung der Gesamtnote mit einbezogen.
  • Benotete Prüfungen werden mit ihren Leistungspunkten gewichtet, Ausnahmen bilden die oben genannten doppelt gewichteten Prüfungen.
  • Bei der Berechnung der Gesamtnote wird auf die erste Dezimalstelle hinter dem Komma kaufmännisch gerundet. Sind die zweite Dezimalstelle fünf und alle weiteren Dezimalstellen null, so wird abweichend abgerundet (Allgemeine Rahmenprüfungsordnung §17 Abs. 3 und §17 Abs. 8).
  • Die Berechnung der Gesamtnote entspricht nicht der Berechnung der im LSF abrufbaren vorläufigen Durchschnittsnote! Die doppelte Gewichtung einzelner Prüfungen nach der FSPO 2018 erfolgt erst bei der Berechnung der Gesamtnote, wenn alle Leistungen erbracht wurden. Die Durchschnittsnoten im Transcript of Records und in der Bescheinigung über die Durchschnittsnote enthalten diese doppelte Gewichtung daher noch nicht.

 

Hochschulinformationssystem

Siehe LSF


 

Irreguläre Prüfungstermine

Siehe Prüfungstermine


 

IT-Status

Auf den Seiten des kiz können Sie den Status und die Verfügbarkeit einiger Netzwerk- und Serverdienste des kiz abfragen: Online-Statusabfrage. Sollte ein Campusdienst bei Ihnen nicht funktionieren, können Sie auf dieser Seite überprüfen, ob es an Ihrem PC oder am Dienst selbst liegt. Die Abfrage steht unter anderem für folgende Dienste zur Verfügung: E-Mail, LSF, Moodle, CoronaNG, WLAN.


 

Klausur

Siehe Prüfungen


 

Kursangebot

Eine für jedes Semester zur Verfügung stehende Übersicht über alle angebotenen Veranstaltungen der Psychologie und anderer Studiengänge finden Sie im LSF. Dies gilt auch für Kurse des Zentrums für Sprache und Philologie, des Humboldt-Studienzentrums für Philosophie und Geisteswissenschaften sowie des kiz. Das kiz bietet Kurse aus den Bereichen IT, Medien und Bibliothek an, darunter beispielsweise LaTeX- und SPSS-Grundkurse sowie „Fit für die Bib“-Kurse. Eine Übersicht über das Veranstaltungsprogramm des kiz finden Sie neben dem LSF auch über die Fachinformationsseite des kiz.


 

Leistungsnachweis

Ein Leistungsnachweis ist eine unbenotete Prüfungsleistung, deren Bestehen zum Absolvieren eines Moduls notwendig ist.

In welchen Veranstaltungen Leistungsnachweise („LN“) statt benoteter Prüfungen absolviert werden, können Sie §18 (Bachelor) bzw. §19 (Master) der FSPO 2018 entnehmen. Worin ein Leistungsnachweis besteht, wird jeweils im Vorlesungsverzeichnis spezifiziert.

siehe auch Punkt Vorleistungen.


 

Leistungspunkte (LP)

Siehe ECTS


 

Literaturrecherche

Siehe Datenbanken


 

Mailinglisten

Für jede Kohorte des Studiengangs Psychologie (Bachelor und Master) gibt es eine Mailingliste. Über diese Mailinglisten werden Ihnen wichtige Informationen zugeschickt, zum Beispiel zum Einschreibungszeitraum für Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl oder wichtige Hinweise zur Prüfungsanmeldung. Deshalb sollten Sie sich unbedingt in die Mailingliste Ihrer Kohorte eintragen, was Sie hier tun können. Dafür müssen Sie sich mit Ihrem KIZ-Account und Ihrem Passwort anmelden und auf der entsprechenden Liste auf „Abonnieren“ gehen. Die Systematik der Mailinglisten ist wie folgt: psych[Jahr]_b für den Bachelor und psych[Jahr]_m für den Master. Bitte tragen Sie sich in die Liste mit dem Jahr, in dem Sie Ihr Studium begonnen haben, ein. Studierende, die im Wintersemester 2016/2017 ihren Master beginnen, müssen sich also beispielsweise in die Liste psych2016_m eintragen. Sollten Sie die Regelstudienzeit um mehr als ein Jahr überschreiten, beachten Sie bitte, dass Sie sich dann in eine aktuelle Mailingliste eintragen müssen. Im Bachelor sind jeweils die Mailinglisten bis zum achten Fachsemester aktiv.


 

Masterarbeit

Siehe Abschlussarbeiten


 

Mastertest

Es gibt bei der Bewerbung für einen Masterplatz im Studiengang Psychologie in Ulm die Möglichkeit, an einem freiwilligen Mastertest teilzunehmen. Durch diesen Test kann man sich nicht verschlechtern, seine Chancen auf eine Zulassung aber deutlich verbessern. Daher wird jedem Studierenden dringend empfohlen, an diesem Test teilzunehmen. Genauere Informationen zum Test (inklusive der Einladung zum Test und des Testtermins) finden Sie hier (Foliensatz unter "Zulassung und Informationen zu Mastertest"), weitere Informationen zu Bewerbung und Zulassung hier.


 

Masterveranstaltungen während des Bachelorstudiums

Es besteht die Möglichkeit, bereits während des Bachelorstudiums Veranstaltungen aus dem Master zu belegen. Weitere Informationen unter Zusatzleistungen.


 

Modulhandbuch

Das Modulhandbuch beschreibt sehr ausführlich, welche Veranstaltungen während des Studiums besucht werden sollen. Es leitet sich aus der Prüfungsordnung ab und ist hier zu finden. Im Modulhandbuch können Sie auch nachlesen, welche Prüfungsnummern zu den einzelnen Modulen gehören. Zudem werden dort unter dem Punkt „Vorkenntnisse“ unter anderem formale Voraussetzungen aufgelistet (siehe Formale Voraussetzungen für die Teilnahme an Modulen), die Sie für das jeweilige Modul benötigen. Ob eine Vorleistung in einem Modul notwendig ist, können Sie ebenfalls im Modulhandbuch nachschlagen.


 

Nachholklausur

Siehe Wiederholung von Prüfungen


 

Nachqualifikation gemäß der neuen Approbationsregelungen für Studierende mit Studienbeginn VOR dem WiSe 20/21

Wichtige Punkte für Bachelorstudierende mit früherem Studienbeginn, die sich gemäß der neuen Approbationsregelungen nachqualifizieren möchten:

Fehlende Leistungspunkte nachholen

Im Rahmen einer Änderung des PsychThG wurde beschlossen, dass nach dem Bachelor-Studium Psychologie zukünftig nicht mehr ein Master-Studium Psychologie und danach eine Ausbildung erforderlich sind, um approbierte*r Psychotherapeut*in zu werden, sondern nach einem B.Sc. Psychologie ein M.Sc. mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie folgt, der nach einer zusätzlichen Staatsprüfung zu einem Abschluss als approbierte*r Psychotherapeut*in führt. Danach folgt eine Weiterbildung im Rahmen der Berufstätigkeit. Diese neuen Regelungen gelten für Studierende, die ab dem 01.09.2020 ihr Studium beginnen und eine Approbation als Psychotherapeut*in anstreben. Studierende mit Studienbeginn vor dem 01.09.20 dürfen ihre Psychotherapieausbildung jedoch noch nach dem alten System absolvieren, was wir allen, die unter diese Regelung fallen und noch einen Masterplatz nach dem alten System bekommen, auch empfehlen. Sollten Sie allerdings dennoch nach dem neuen System studieren wollen oder müssen und sich aktuell im Bachelor gemäß FSPO 2018 befinden, fehlen Ihnen für den zukünftigen klinisch-psychotherapeutischen Master gemäß der Approbationsordnung ECTS-Punkte in verschiedenen Bereichen, da der bisherige Bachelor Psychologie zwar großteils, aber noch nicht vollständig die in der Approbationsordnung vorgegebenen Kriterien erfüllt. Fehlende ECTS-Punkte betreffen z.B. das Berufspraktikum (s. u.) und in der ApprO vorgesehene Inhalte zu Berufsethik und -recht sowie zu Gesprächsführungstechniken/Beobachtungsverfahren und zu Medizin/Pharmakologie. Während Sie in Bezug auf das Berufspraktikum die Möglichkeit haben, Ihr reguläres Praktikum gemäß FSPO 2018 (sofern es die Anforderungen gemäß Approbationsordnung erfüllt) zu verlängern oder (z.B. wenn Ihr reguläres Praktikum die Kriterien nicht erfüllt) ein freiwilliges, weiteres Praktikum zu absolvieren, um auf die erforderlichen 13 LP (10 Wochen, Aufteilung und Kriterien siehe Approbationsordnung und Informationen zu Praktika auf der Website des Fachprüfungsausschusses Psychologie) zu kommen, ist das Nachholen fehlender ECTS in anderen Bereichen wie Berufsethik und -recht oder Grundlagen der Medizin und Pharmakologie für Psychotherapeuten anders geplant: Hierfür ist geplant, dass Sie die fehlenden Leistungspunkte über die entsprechenden, zukünftig gemäß Bachelor nach FSPO 2021 angebotenen Veranstaltungen als Zusatzfächer belegen und so fehlende ECTS-Punkte nachholen bzw. sich nachqualifizieren. Genauere Informationen rund um die Nachqualifizierung finden Sie in aktuell insbesondere im Studierendenkolloquium zu diesem Thema. Wir werden Sie zudem über neue Informationen auf dem Laufenden halten.

Berufspraktikum

Für Studierende, die die Zugangsvoraussetzungen für einen M.Sc. mit Schwerpunkt in Klinischer Psychologie und Psychotherapie erfüllen möchten (um Psychotherapeut*in zu werden), gelten gemäß der Approbationsordnung besondere Vorgaben für das Berufspraktikum. Diese können Sie hier nachlesen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auch u.a. in der Approbationsordnung, im Studienbegleitheft der Übergangskohorte und auf der Seite des Fachprüfungsausschusses.


 

Nicht-psychologisches Wahlpflichtfach

Im Bachelorstudiengang Psychologie werden aktuell folgende nicht-psychologische Wahlpflichtfächer angeboten:

  • Biologie - Wintersemester und Sommersemester
  • Betriebswirtschaftslehre (BWL) - Wintersemester
  • Informatik - Wintersemester und Sommersemester
  • Medizin - Wintersemester und Sommersemester
  • Philosophie - Wintersemester und Sommersemester
  • Volkswirtschaftslehre (VWL) - Wintersemester
  • Verhaltensökonomie - Wintersemester und Sommersemester
  • Visual Design - Wintersemester

Im Modul nicht-psychologisches Wahlpflichtfach müssen 6 LP erbracht werden. In der Regel werden dazu mehrere Veranstaltungen benötigt. Laut empfohlenem Studienplan ist es angedacht, diese 6 LP im 5. Fachsemester zu erbringen. Sie können die 6 LP aber auch auf mehrere Semester aufteilen. In welchem Semester bzw. in welchen Semestern Sie diese ableisten, bleibt Ihnen überlassen. Die nicht-psychologischen Wahlpflichtfächer werden von anderen Fakultäten bzw. Fachbereichen der Universität organisiert. Informieren Sie sich frühzeitig über die nötigen Anmeldungen. Manche Veranstaltungen der nicht-psychologischen Wahlpflichtfächer werden nur im Wintersemester angeboten. Die nicht-psychologischen Wahlpflichtfächer Biologie, Medizin, Informatik, Verhaltensökonomie und Philosophie bieten jedes Semester Veranstaltungen. BWL, Visual Design und VWL können nur im WS gehört werden. Genauere Informationen zu den verschiedenen Wahlmöglichkeiten im Bereich des nichtpsychologischen Wahlpflichtfachs finden Sie unter anderem hier.

Die erforderlichen 6 LP müssen aus einem Wahlpflichtfach-Bereich kommen. Es ist nicht möglich, die Leistungspunkte auf verschiedene Fächer (z.B. Biologie und Medizin) aufzuteilen. Falls Sie gleichzeitig Veranstaltungen aus verschiedenen Fächern besuchen und sich für die Prüfungen dazu anmelden, wird dasjenige Fach zum Wahlpflichtfach, dessen Note zuerst im LSF eingetragen wird. Sofern dieses Fach weniger als 6 LP gibt, müssen Sie daher anschließend die restlichen LP ebenfalls in Veranstaltungen aus diesem Bereich sammeln. Möchten Sie Veranstaltungen aus verschiedenen Bereichen besuchen, können Sie sich eines als Wahlpflichtfach und die übrigen als Zusatzleistungen anrechnen lassen. Haben Sie bereits eine (oder mehrere) Prüfung(en) in einem Wahlpflichtbereich abgeleistet und möchten den Wahlpflichtbereich wechseln, dann können Sie auch bereits eingetragene Prüfungsleistungen in Zusatzleistungen umschreiben lassen (hierfür wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat) und Ihre Prüfungen danach in einem anderen Wahlpflichtbereich schreiben. Dies ist nur möglich, sofern es sich nicht um bereits anerkannte Leistungen aus einem vorherigen Studium handelt, da eine Anerkennung von Leistungen nicht rückgängig gemacht werden kann. Wenn Sie zum Beispiel in Medizin bereits eine Klausur geschrieben haben, aber doch lieber Philosophie als Wahlpflichtfach belegen möchten, können Sie Ihre Medizin-Leistung nachträglich in eine Zusatzleistung ändern. Danach müssen Sie aber in Philosophie alle 6 LP erbringen.

Im nicht-psychologischen Wahlpflichtfach Biologie muss ein Modul, das aus mehreren Veranstaltungen besteht, die zusammen 6 LP umfassen, komplett gehört werden. Das Mischen von Biologie-Veranstaltungen aus verschiedenen Modulen ist nicht möglich. Sofern Sie sich für Biologie als Nebenfach interessieren, vereinbaren Sie für Informationen zu geeigneten Modulen einen Beratungstermin per E-Mail an skbiologie(at)uni-ulm.de.

Für alle, die Medizin als nicht-psychologisches Wahlpflichtfach belegen möchten, gibt es ein Informationsheft (Studienbegleitheft zum Wahlfach Medizin für Bachelor-Psychologen) mit ausführlichen Infos unter anderem zu angebotenen Veranstaltungen sowie zur Veranstaltungs- und Prüfungsanmeldung. Dieses Studienbegleitheft für Medizin als Wahlfach wird über die Mailinglisten der Psychologiestudierenden verschickt oder Sie finden es im Mediziner-Moodle (Informationen dazu auf dieser Website).

Mit der Einführung der FSPO 2021 wird es ab dem WS 22/23 im Bereich Medizin ein neues Modul zu Grundlagen der Medizin und Pharmakologie im Umfang von 6 LP geben, welches nach aktuellem Kenntnisstand nach einer gewissen Übergangsphase u. U. die anderen Veranstaltungen aus diesem Bereich ablösen wird. Wenn Sie also beispielsweise eine bestimmte Veranstaltung auf jeden Fall noch belegen möchten, empfehlen wir Ihnen, diese in den nächsten Semestern zu absolvieren, da wir leider noch nicht genau sagen können, wie lange das bisherige Angebot nach Einführung des neuen Moduls noch angeboten wird. Vorerst werden die bisherigen Veranstaltungen jedoch auch weiterhin angeboten.

Im nicht-psychologischen Wahlpflichtfach Philosophie können alle Kurse des Humboldt-Studienzentrums (HSZ) aus den Bereichen „Praktische Philosophie“, „Theoretische Philosophie“, „Geschichte der Philosophie“ und „Interdisziplinäre Seminare“ belegt werden. Kurse aus anderen Bereichen des HSZ können nur als ASQs, jedoch nicht als Nebenfach belegt werden. Bei den meisten Philosophie-Kursen als Nebenfach kann man sich entscheiden, ob man 3 LP (Referat inkl. Handout) oder 6 LP (Referat inkl. Handout + 10- bis 12-seitige Hausarbeit) für den Kurs erbringen möchte (im Zweifelsfall klären Sie dies bitte vorab mit den Dozent*innen). Dementsprechend benötigt man entweder ein oder zwei Philosophie-Kurse, um das Nebenfach abzuschließen. Informationen, welche Veranstaltungen im laufenden Semester angeboten werden, erhalten Sie entweder auf der Seite des Humboldt-Studienzentrums oder im Vorlesungsverzeichnis (LSF) unter "Humboldt-Studienzentrum für Philosophie und Geisteswissenschaften". Achtung: Im Bereich des nicht-psychologischen Wahlpflichtfaches Philosophie im Vorlesungsverzeichnis des Bachelor-Studiengangs sind keine Veranstaltungen zu finden, da die entsprechenden Veranstaltungen vom Humboldt-Studienzentrum angeboten werden und daher unter deren Abschnitt im LSF eingeordnet sind.


 

Notengewichtung

Siehe Gesamtnote


 

Office

Studierende haben die Möglichkeit Microsoft Office 365 Pro Plus für die private Nutzung zu beziehen bzw. eine zeitlich unbegrenzte Lizenz von Microsoft Windows 10 Education zu erhalten. Weitere Informationen dazu finden sich hier.


 

Online-Datenbanken

Siehe Datenbanken


 

Online-Statusabfrage

Siehe IT-Status


 

Orientierungsprüfung

Der Begriff „Orientierungsprüfung“ bezieht sich auf die Modulteilprüfungen

  • "11582 Statistik I"
  • "11584 Statistik II"
  • "11001 Allgemeine Psychologie I" + "10254 Allgemeine Psychologie I (Vorleistung)"

im Bachelorstudiengang Psychologie gemäß FSPO 2018. Laut § 5 der fachspezifischen Prüfungsordnung und § 6(6) der Rahmenordnung müssen zwei der drei Prüfungen spätestens bis zum Ende des Prüfungszeitraums des dritten Fachsemesters des Bachelorstudiums mit maximal einer Wiederholung je Modulprüfung bestanden sein (Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg, § 34(3)). Welche zwei der drei Prüfungen das sind, ist dabei egal. In der dritten Prüfung sind damit – wie bei regulären Prüfungen – wieder maximal zwei Wiederholungen möglich und man muss die dritte Prüfung auch nicht bis Ende des Prüfungszeitraums des dritten Fachsemesters bestanden haben. Inzwischen wurde der Begriff „Orientierungsprüfung“ aus der Rahmenordnung und der FSPO herausgenommen. Die Regeln für diese drei Veranstaltungen gelten aber weiterhin wie bisher.

Beispiel: In der Regel schreibt man im ersten Semester Statistik I und Allgemeine Psychologie I und sofern man beide Prüfungen beim ersten oder beim zweiten Versuch besteht, hat man die Orientierungsprüfung damit bereits Ende des 1. Fachsemesters bestanden und für Statistik II somit wieder 3 Versuche. Besteht man beispielsweise nur Allgemeine Psychologie I beim Erst- oder Zweitversuch und fällt aber zweimal in Statistik I durch, muss man dementsprechend spätestens bis Ende des Prüfungszeitraums des 3. Fachsemesters Statistik II beim Erst- oder Zweitversuch bestehen, um die Orientierungsprüfung zu bestehen.


 

Pflichtpraktikum

Siehe Berufspraktikum


 

Plagiat

Die American Psychological Association hat in ihrem Publication Manual das Thema „Plagiat“ sehr gut zusammengefasst. Literatur: American Psychological Association (2019). Publication manual of the American Psychological Association (7th ed.). Washington, DC: American Psychological Association. Link zum Bibliotheksbestand der Uni Ulm. PDF über Plagiatsbekämpfung von Weber-Wulff und Wohnsdorf.


 

Praktikumsberichte

Informationen zur Erstellung von Praktikumsberichten finden Sie auf der Website des Fachprüfungsausschusses Psychologie.

Für Anregungen zu möglichen Praktikumsstellen und für Einblicke in die Erfahrungsberichte anderer Studierender zu deren Praktika siehe Sammlung der Kurzberichte der Berufspraktika.

 

Projektseminar Master

Im Master sind zwei Projektseminare mit je 6 LP abzuleisten. Die Projekte können thematisch verschiedenen Bereichen wie der Klinischen Psychologie, der Sozialpsychologie etc. zugeordnet werden, wobei nicht jedes Semester in jedem Bereich ein Projektseminar angeboten wird. Wir bemühen uns aber, wenigstens jedes Semester ein Projektseminar im Bereich Klinische Psychologie oder Klinische Psychotherapie anzubieten. Innerhalb vieler Projektseminare kann man sowohl eine Modulprüfung mit dem Zusatz „Basic“ als auch eine Modulprüfung mit dem Zusatz „Advanced“ ablegen. Advanced-Module sollen nur unter der Bedingung belegt werden, dass bereits ein Basic-Modul im gleichen Fachbereich (z.B. Allgemeine Psychologie) absolviert wurde.


 

Prüfungen

Neben den unten aufgeführten Punkten beachten Sie bitte auch die Informationen zu Prüfungen auf der Seite des Fachprüfungsausschusses sowie die Informationen unter den Punkten Orientierungsprüfung und Zusatzleistungen.

Die Anmeldungen zu Prüfungen erfolgen in der Regel im LSF. Dort wählen Sie das entsprechende Modul, in dem die Prüfung angerechnet werden soll/kann, und melden sich zur Prüfung beim bzw. der passenden Prüfer*in an. Die Prüfenden müssen nicht zwangsläufig die Dozierenden sein, die die Veranstaltung gehalten haben. Im Vorlesungsverzeichnis ist der/die Prüfer*in in der Regel als verantwortliche*r Dozent*in hinterlegt. Achten Sie bei der Anmeldung immer auf die korrekte Prüfungsnummer.

Wichtige Hinweise

  • Unbenotete Leistungsnachweise (Computergestützte Datenanalyse im Bachelor; Diagnostik-Übung im Master) müssen im LSF nicht angemeldet werden, sondern werden nach Bestehen automatisch verbucht. Die Versuchspersonenstunden im Bachelor sowie das Berufspraktikum im Bachelor und Master werden ebenfalls automatisch verbucht, sobald die Nachweise erbracht sind. Eine Anmeldung im LSF ist dafür also nicht nötig.
  • Klausuren und mündliche Prüfungen müssen spätestens 5 Kalendertage vor dem angegebenen Prüfungstermin angemeldet werden. Bis zu diesem Termin ist auch ein Rücktritt von Klausuren möglich. Wenn Sie sich hingegen zu einer mündlichen Prüfung einmal angemeldet haben, können Sie sich nicht mehr abmelden. Erfolgt die Anmeldung nicht fristgerecht, ist man nicht berechtigt, an der Prüfung teilzunehmen.

  • Schriftliche Prüfungen mit variablem Prüfungstermin (Hausarbeiten, Portfolio-Prüfungen, etc.) können bis zum Tag der Abgabe (spätestens Deadline) angemeldet werden. Ein Rücktritt ist hier (ebenso wie bei mündlichen Prüfungen) nicht möglich! Sobald Sie zu der Prüfung angemeldet sind, müssen Sie sie in jedem Fall in diesem Semester ablegen.

  • Auch bei der Wiederholung einer Prüfung wird man nicht automatisch für die nächste Prüfung angemeldet, sondern muss sich selbstständig im LSF dafür anmelden. Auch hier gilt die 5-Tages-Frist.
  • Anmeldungen zu Zweitterminen sind in der Regel erst durchführbar, nachdem Sie sich für das kommende Semester rückgemeldet haben. Bis dahin wird die Meldung angezeigt: „Student hat für das Prüfungssemester keinen Verlauf".
  • Man kann sich (mit Ausnahme zuvor erfolgter Fehlversuche) nur einmal für jede Prüfungsnummer anmelden! Bitte überprüfen Sie daher unbedingt bei der Anmeldung zu Ihren Veranstaltungen, ob sich Prüfungsnummern überschneiden, und lesen Sie die Hinweise der Enzyklopädie zu den Prüfungsnummern.

  • Es gibt manche Prüfungen, deren Zweit- bzw. Nachholklausur für Erstversuche offen ist. Welche Prüfungen das sind, können Sie der Seite des Prüfungsausschusses entnehmen. Bitte beachten Sie dabei, dass manche dieser Termine zeitlich bereits in das folgende Semester fallen. Eine Anmeldung zu dieser Prüfung ist deshalb erst nach erfolgter Rückmeldung ins nächste Semester möglich.

  • Gemäß der fachspezifischen Prüfungsordnung sind zweite Wiederholungsprüfungen an den auf die erfolglosen Prüfungsversuche folgenden Terminen zu absolvieren. Das bedeutet, wer beim zweiten Prüfungsversuch erneut nicht besteht, muss sich auf jeden Fall für den darauffolgenden Termin anmelden und die Prüfung an diesem Termin schreiben.

  • Eine Ausnahme bei der Prüfungsanmeldung bilden die Zusatzfächer, für welche Sie sich nicht im LSF sondern nur über das Studiensekretariat (formlos, per E-Mail) anmelden können.

Prüfungen, bei denen es oft Unklarheiten gibt

  • Bachelor: Bitte denken Sie bei der Anmeldung zu Prüfungen aus dem Wahlpflichtbereich (den zwei Veranstaltungen aus dem Anwendungsbereich, die gemäß dem Studienverlaufsplan im sechsten Semester abgelegt werden) daran, dass Sie diese auch tatsächlich als Wahlpflicht-Prüfung anmelden müssen. Gehen Sie dazu im LSF bei der Prüfungsanmeldung unter „Grundlagen und Wahlpflichtbereich“ auf "Anwendungsfächer nach FSPO 2018" und dort auf "Anwendungsfächer - Wahlpflicht".

  • Bachelor und Master: Für das Abteilungskolloquium im Rahmen der Bachelor- und der Masterarbeit muss man sich nicht extra anmelden.

Verpasste Prüfungsanmeldungen

Eine verpasste Prüfungsanmeldung kann nicht nachgeholt werden. Bei schriftlichen Ausarbeitungen sind Sie auf die Kulanz von Prüfer*innen und Dozent*innen angewiesen. Eventuell kann Ihre Note im nächsten Prüfungszeitraum, in dem die Prüfung erneut angeboten wird, nachgetragen werden. Dozent und Prüfer können dies aber auch verweigern. Es kann auch passieren, dass die Prüfung in dieser Form nicht noch einmal angeboten wird, dann ist ein Nachtragen nicht möglich. Kulanz bei Klausuren ist nicht möglich. Wer nicht angemeldet ist, wird vom Mitschreiben ausgeschlossen.

Die richtige Prüfungsnummer und der Name der Prüfung, für die man sich anmelden muss, stehen im LSF bei den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen. Der Prüfungsname entspricht dabei nicht immer dem Name der Veranstaltung. Manchen Veranstaltungen sind mehrere Prüfungen zugeordnet (zum Beispiel durch Zuordnung zu verschiedenen Modulen). Überprüfen Sie daher bitte immer, ob Sie sich auch wirklich für die richtige Prüfung angemeldet haben.

Wichtig: Jede Prüfungsnummer kann nur einmal geprüft werden! Da thematisch ähnliche Veranstaltungen oft in der gleichen Prüfung enden, ist es extrem wichtig, bei der Auswahl Ihrer Veranstaltungen darauf zu achten, dass Sie
a. die entsprechende Prüfung nicht schon absolviert haben und
b. nicht zwei Veranstaltungen gleichzeitig belegen, die in der gleichen Prüfung enden.

Bitte beachten Sie dabei, dass manche Prüfungen mit der gleichen Prüfungsnummer abschließen, obwohl sie auf den ersten Blick vielleicht inhaltlich wenig gemeinsam zu haben scheinen. Die Prüfungsnummern fassen teilweise größere Themenkomplexe zusammen (wie etwa „Anwendungsorientierte Themen der Klinischen Psychologie“), so dass viele verschiedene Veranstaltungen darunterfallen können, die sich auf unterschiedliche Weise mit dieser übergeordneten Thematik auseinandersetzen. Im Extremfall können sogar Veranstaltungen aus verschiedenen Modulen die gleiche Prüfungsnummer haben. Ein Beispiel aus der FSPO 2015 dafür ist die Prüfung „12969 Biologische Grundlagen psychischer Störungen“ im Master, welche sowohl Veranstaltungen der Grundlagenvertiefung Biologische und Neuropsychologie als auch Veranstaltungen des Anwendungsmoduls Klinische Psychologie zugeordnet werden kann. Kontrollieren Sie daher Ihre Prüfungsnummern sehr genau, bevor Sie sich für eine Veranstaltung anmelden.

Wir versuchen, die Prüfungstermine für Klausuren im Wintersemester immer spätestens am ersten Werktag nach dem 31. Oktober und im Sommersemester am ersten Werktag nach dem 30. April zur Verfügung zu stellen. Dennoch sind nachträgliche Veränderungen möglich. Festgelegt sind die Termine erst, wenn eine Anmeldung im LSF für Sie möglich ist. Dies ist im Wintersemester in der Regel ab Mitte Januar und im Sommersemester ab Mitte Juni der Fall. Eine Übersicht über die semesteraktuellen Prüfungstermine finden Sie hier, die Angaben im LSF sind aber verbindlicher. Schriftliche Modulprüfungen, welche in Form von Klausuren abgelegt werden, finden in der Regel in der letzten Woche der Vorlesungszeit sowie den ersten drei Wochen der vorlesungsfreien Zeit statt. Wiederholungsprüfungen, welche in Form von Klausuren abgelegt werden, finden in der Regel in den letzten drei Wochen der vorlesungsfreien Zeit und in der ersten Woche der Vorlesungszeit statt.

Deadlines für Seminararbeiten, Hausarbeiten, Forschungsberichte, Poster, etc. werden von den Dozenten bestimmt und im Vorlesungsverzeichnis sowie in der Veranstaltung bekannt gegeben. Prüfungstermin ist der Tag, an dem Sie die Arbeit abgeben.

Ausnahmeregelung für irreguläre Prüfungstermine

Von regulären Prüfungsterminen abweichende Prüfungstermine (die grundsätzlich mündlich stattfinden müssen) können nach Absprache mit dem Prüfer / der Prüferin gewährt werden, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist (wird die Prüfung in dem Semester regulär zweimal angeboten, muss das Kriterium im Falle beider Prüfungstermine erfüllt sein):

  • Es handelt sich um eine*n Zeitstudierende*n aus dem Ausland.
  • Ein studienbezogener Auslandsaufenthalt (Auslandssemester, anzurechnendes mehrmonatiges Auslandspraktikum) schließt den oder die möglichen Prüfungstermin(e) mit ein.
  • Im Zeitraum der Prüfung(en) ist ein zu attestierender Klinikaufenthalt nötig.
  • An dem/den regulären Prüfungstermine(n) konnte aufgrund von zu attestierender Krankheit nicht teilgenommen werden.
  • Die Studierende ist schwanger und der reguläre Prüfungstermin kollidiert mit dem angesetzten Geburtstermin (Zeitraum gemäß den gesetzlichen Mutterschutzfristen: 6 Wochen vor dem Entbindungstermin und 8 Wochen (bei einem Kind) bzw. 12 Wochen (bei Mehrlingen) danach).
  • Für die/den Studierende*n würde es sich nachweislich studiumsverlängernd auswirken, wenn er/sie keinen irregulären Prüfungstermin erhält.
  • Die Prüfung ist aufgrund der Corona-Pandemie ausgefallen und der Studierende befindet sich im Abschlusssemester.

Wenn keines der Kriterien erfüllt ist, ist ausschließlich die Teilnahme an regulären Prüfungsterminen möglich. Diese Informationen finden Sie auch auf der Seite des Fachprüfungsausschusses.

Studierende, die aufgrund einer Erkrankung nicht an einer Prüfung teilnehmen konnten, müssen beim Studiensekretariat eine Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit einreichen. Dazu muss das entsprechende Formular von einem Arzt ausgefüllt und dann beim Studiensekretariat abgegeben werden.


 

Prüfungsordnung

Wir empfehlen allen Studierenden dringend, sowohl die fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung als auch die Rahmenprüfungsordnung der Universität Ulm mindestens einmal gelesen zu haben.


 

Rahmenprüfungsordnung

In der Rahmenprüfungsordnung werden studiengangübergreifende und für das Studium sehr relevante Bestimmungen festgelegt, zum Beispiel die Fristen zur Prüfungsanmeldung und Regelungen zu Orientierungsprüfung und Studienhöchstdauer. Sie ist Basis für alle fachspezifischen Prüfungsordnungen. Es wird daher dringend empfohlen, die aktuell gültige Rahmenordnung, die hier eingesehen werden kann, mindestens einmal gelesen zu haben.


 

Regelstudienzeit, Verlängerung des Studiums und Studienhöchstdauer

Die Regelstudienzeit beträgt im Bachelor 6 Semester und im Master 4 Semester. Zur maximalen Studienlänge findet sich in der neuen FSPO 2021 ein Abschnitt, der auch für FSPO2018-Studierende gilt. Darin heißt es, dass die Bachelorprüfung bis spätestens zum 30.09.2026 abgelegt sein muss, andernfalls erlischt der Prüfungsanspruch (siehe FSPO2021, §20 Abs.3). Das bedeutet, dass Sie Ihr Bachelorstudium spätestens bis zum 30.09.2026 abschließen müssen.

Das Masterstudium kann auf bis zu 8 Semester verlängert werden. Bei einer Verlängerung der Studienzeit ist zu beachten, dass BAföG nur für die Regelstudienzeit ausgezahlt wird, sofern keine triftigen Gründe für die Verlängerung des Studiums (wie z. B. längere Krankheit) nachgewiesen werden können. Eine Verlängerung des Studiums über die Regelstudienzeit hinaus ist ohne Antragstellung o.Ä. möglich. Hierzu müssen noch reguläre Leistungen offen (u.a. der Praktikumsbericht) und eine Rückmeldung erfolgt sein.


 

Rückmeldung

Informationen zur Rückmeldung gibt es auf dieser Seite des Studiensekretariats.


 

Sammlung der Kurzberichte der Berufspraktika

Sie suchen noch nach Anregungen für spannende Praktikumsstellen? Hier finden Sie eine Sammlung der Kurzberichte der Psychologiestudierenden zu ihren Berufspraktika. Anhand der Sammlung bekommen Sie Einblicke, wo Ihre Kommiliton*innen bereits Praktika absolviert haben, welche Aufgaben sie in den Praktika hatten und welche Erfahrungen sie im Praktikum gesammelt haben. Bitte beachten Sie: Die Berichte sind nur über das Uni-Netz (VPN) einsehbar.


 

Service Learning

Informationen zum Service Learning finden Sie hier. Die Teilnahme an Projekten des Service Learning findet entweder im Rahmen von Seminaren statt (siehe auch Veranstaltungsarten) oder kann bei entsprechender Stundenzahl als Berufspraktikum angerechnet werden.


 

SONA

Siehe auch Versuchspersonenstunden

Zu SONA gelangen Sie über uulm.sona-systems.com. Zusätzlich gibt es hier ein Handbuch zur Verwendung von SONA.


 

SPSS

SPSS steht im Abschnitt "Software zum Herunterladen" im Hochschuldiensteportal (nur nach Einloggen mit dem kiz-Account sichtbar) inklusive einer Installationsanleitung zum Download zur Verfügung. Es kann als Netzwerklizenz auf dem eigenen Rechner installiert und auch außerhalb der Uni genutzt werden, sofern eine VPN-Verbindung zur Universität besteht.


 

Statistica

Statistica steht (inkl. Installationsanleitung) im Abschnitt „Software zum Herunterladen“ des Hochschuldiensteportals (nur nach Anmeldung mit dem kiz-Account sichtbar) in der Kategorie "Mathematische Software" für alle Studierenden des Studiengangs Psychologie zur Verfügung. License Number: 133-412-092 für Version 12.5 Serial Number - Core: JKKG502F288727AR-V Install Code: 12AJL6XCFJ Key: 5GKGLY6RUK2CY2H4CUPC


 

Studienbegleitheft

Das Studienbegleitheft finden Sie hier. Es enthält wesentliche Informationen zu Veranstaltungsempfehlungen und Prüfungen. Sämtliche im Studienbegleitheft genannten Informationen werden als bekanntes Wissen vorausgesetzt!


 

Studienverlaufsplan

Der jeweils aktuell empfohlene Studien(verlaufs)plan kann unter anderem im LSF im Bereich Studienpläne nachgelesen werden und ist auch im Studienbegleitheft abgedruckt.


 

Studierendenkolloquium

Das Studierendenkolloquium findet regelmäßig während des Semesters statt und dient als Informationsplattform für Psychologiestudierende. Im Rahmen des Studierendenkolloquiums wird über zentrale und aktuelle Themen wie beispielsweise die Vergabe und Anmeldung von Abschlussarbeiten oder die Psychotherapieausbildung informiert. Genauere Informationen und die semesteraktuellen Termine finden Sie hier.


 

Tag der Berufsorientierung

Jedes Sommersemester wird von der Studienfachberatung für alle Psychologiestudierenden ein Informationstag organisiert, an dem Referent*innen aus unterschiedlichen psychologischen Berufsfeldern aus ihrem Berufsalltag sowie über mögliche Praktikumsangebote bei ihnen berichten und für Fragen im persönlichen Gespräch zur Verfügung stehen. Im Wintersemester findet kein ganzer Tag der Berufsorientierung statt. Stattdessen werden im Rahmen des Studierendenkolloquiums ergänzend Beiträge weiterer Referent*innen angeboten.


Urlaubssemester

Wichtige Informationen zum Urlaubssemester sowie den Beurlaubungsantrag findet man auf der Seite des Studiensekretariats.

Außerdem werden die wichtigsten Regelungen in der „Satzung der Universität Ulm über die Zulassung und Immatrikulation zum Studium“ beschrieben, die hier zu finden ist. Wichtig: Während eines Urlaubssemesters dürfen – unter Beachtung einiger Ausnahmen, welche Sie ebenfalls auf der Seite des Studiensekretariats sowie in der oben genannten Satzung finden – keine Prüfungen absolviert werden. Dies gilt auch für das Berufspraktikum: Sollten Sie sich beurlauben lassen, um ein Praktikum zu machen, können Sie dieses nicht als Pflichtpraktikum anerkennen lassen. Umgekehrt gilt, dass eine Beurlaubung für das 8- bzw. 12-wöchige Pflichtpraktikum im Rahmen der FSPO nicht möglich ist.


 

Veranstaltungsangebot

Siehe Kursangebot


 

Veranstaltungsarten

In den Studiengängen Bachelor und Master Psychologie gibt es folgende Veranstaltungsarten:

  • Vorlesung: ein*e Dozent*in trägt den zu lernenden Inhalt vor (Bachelor: ca. 160 Teilnehmer*innen, Master: ca. 120 Teilnehmer*innen)

  • Übung: Inhalt aus einer Vorlesung wird vertiefend geübt (Bachelor: ca. 30 oder ca. 80 Teilnehmer*innen, je nach Fach, Master: ca. 30 Teilnehmer*innen)

  • Praktische Übung: Übung am PC (Bachelor: ca. 30 Teilnehmer*innen)

  • Tutorium: Inhalte aus einer Vorlesung und Übung werden vertiefend geübt, Dozent*in ist ein*e studentische*r Tutor*in (Bachelor und Master: ca. 12-15 Teilnehmer*innen)

  • Mentorium: Begleitung der Erstsemester im Bachelor durch studentische Mentor*innen (Bachelor: ca. 15 Teilnehmer*innen)

  • Seminar: der/die Dozent*in ist Moderator*in, meist Theorie-Input am Anfang, anschließend Referate oder Ähnliches durch die Teilnehmer*innen (Bachelor und Master: ca. 30 Teilnehmer*innen)

  • Fallseminar: reale klinische Fälle als Unterrichtsgegenstand (Master: ca. 15 Teilnehmer*innen)

  • Service-Learning Seminar: Seminar, bei dem Studierende ihr erworbenes Wissen in sozialen Einrichtungen oder Projekten praktisch einsetzen (Bachelor und Master: ca. 20 Teilnehmer*innen)

  • Kolloquium: Begleitend für Studierende, die ihre Bachelor- oder Masterarbeit schreiben. Außerdem als Seminar im Modul "Kommunikation wissenschaftlicher Ergebnisse" im Master vorgesehen. (Unterschiedliche Teilnehmer*innenzahlen)

  • Forschungsorientiertes Seminar (FOS): in der Regel Durchführung einer Studie (Bachelor und Master: ca. 15 Teilnehmer*innen)

  • Projektseminar: Durchführung eines Projektes oder einer Studie (Master: ca. 15 Teilnehmer*innen)

  • Empirisches Praktikum: Durchführung einer Studie (Bachelor: ca. 14 Teilnehmer*innen, Aufteilung in Kleingruppen)

In der Regel wird im Rahmen von Vorlesungen ein großer Überblick über ein Gesamtgebiet der Psychologie angeboten. Die Seminare dienen dazu, die Inhalte der Vorlesungen zu ergänzen und spezifische Theorien und Methoden der Psychologie anhand überschaubarer Themenbereiche zu vertiefen. Die Seminare setzen eine aktive Mitarbeit der Teilnehmer*innen voraus, indem z.B. der mündliche Vortrag und das schriftliche Referieren psychologischer Fragestellungen, Praxisprobleme und Befunde geübt werden. Forschungsorientierte Seminare, empirische Praktika und Projektseminar haben i.d.R. die Untersuchung einer psychologischen Fragestellung zum Inhalt, dazu wird meist eine eigene Studie durchgeführt.


 

Verlängerung des Studiums

Durch eine Rückmeldung für das kommende Semester können Sie Ihr Studium ohne Antragstellung oder Ähnliches auch über die Regelstudienzeit hinaus verlängern (natürlich unter Berücksichtigung der Studienhöchstdauer), sofern Sie noch reguläre Leistungen offen haben (z.B. den Praktikumsbericht). Weitere Informationen zu Regelstudienzeit, Verlängerung des Studiums und Studienhöchstdauer finden Sie hier.


 

Versuchspersonenstunden

Im Bachelorstudiengang Psychologie müssen 30 Versuchspersonenstunden (1 LP) nachgewiesen werden, die Sie durch Ihre Teilnahme an Studien erhalten. Wie viele Versuchspersonenstunden Sie für eine Studie bekommen, hängt von der tatsächlich für die Teilnahme benötigten Zeit ab. Welche Studien gerade angeboten werden und wie viele Versuchspersonenstunden Sie für die Teilnahme an einem Versuch erhalten, wird in dem Versuchsverwaltungs-System SONA angezeigt. Über dieses System werden alle Studien, die am Institut für Psychologie und Pädagogik mit Versuchspersonenstunden vergütet werden, abgewickelt. Genauere Informationen zu SONA finden Sie hier.
Wenn Sie Ihre Versuchspersonenstunden vollständig abgeleistet haben, kann Ihnen die Leistung "Versuchspersonenstunden" in Ihr Transcript of Records eingetragen werden. Hierzu reichen Sie bitte die Startseite Ihres SONA-Accounts (also die Seite, die direkt nach dem Login auf SONA erscheint) oder den oberen Abschnitt der Unterseite "Meine Teilnahmen und Credits" als PDF-Dokument, mit erkennbarem Namen und Gesamtzahl der Credits, per E-Mail beim Prüfungsausschuss (pruefungsausschuss.psychologie(at)uni-ulm.de) ein. Damit Ihnen die Leistung „Versuchspersonenstunden“ im LSF verbucht werden kann, schreiben Sie bitte unbedingt Ihre Matrikelnummer und die für Sie geltende FSPO (Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung) mit auf das PDF-Dokument. Achten Sie bitte darauf, dass der Name, die Credits, die Matrikelnummer und Ihre FSPO auf dem SONA-Dokument vorhanden sind und auf der gleichen Seite stehen. Eventuell noch vorhandener Versuchspersonenstunden-Bescheinigungen auf Papier (z.B. bei Teilnahme an Studien anderer Universitäten) scannen Sie bitte ein, schreiben Ihre Matrikelnummer und Ihre FSPO auf das Dokument und reichen diese im PDF-Format zusammen mit dem SONA-Auszug ein. Wer keine Versuchspersonenstunden mehr benötigt, kann sich über SONA auch bei solchen Studien anmelden, bei denen die Teilnahme (alternativ) finanziell vergütet ist.
Wichtig: Die Leistung "Versuchspersonenstunden" bildet eine Voraussetzung für das Modul "Bachelorarbeit", d.h. erst wenn Ihnen die Versuchspersonenstunden in Ihrem Transcript of Records verbucht wurden, können Sie Ihre Bachelorarbeit anmelden.


 

Vier-Null-Bescheinigung

Siehe 4.0-Bescheinigung


 

Voraussetzungen für Module

Siehe Formale Voraussetzungen für die Teilnahme an Modulen


 

Vorleistungen

Vorleistungen sind Leistungen (z. B. Anwesenheit, Übungsblätter, Referat, etc.), die absolviert sein müssen, bevor die eigentliche Prüfungsleistung angemeldet werden kann. FSPO 2018-Studierende im Bachelor müssen Vorleistungen in den empirischen Praktika, in Diagnostik, Allgemeine Psychologie I und den Wahlpflicht-Vertiefungen Klinische Psychologie und A&O erbringen. FSPO 2018-Studierende im Master müssen Vorleistungen in einigen Projektseminaren, Grundlagen- und Anwendungsmodulen erbringen. Ob eine Vorleistung in einem Modul notwendig ist, können Sie zum einen im Modulhandbuch nachschlagen (Bewertungsmethode: „Die Anmeldung zu dieser Prüfung setzt einen unbenoteten Leistungsnachweis voraus.“), zum anderen sind Vorleistungen im Vorlesungsverzeichnis spezifiziert. Beachten Sie bitte auch die formalen Voraussetzungen für die Teilnahme an Modulen.
Ist eine Vorleistung einmal bestanden und im Transcript of Records verbucht, bleibt sie bestehen, auch wenn die zugehörige Prüfung nicht angetreten wurde oder wiederholt werden muss. Die Vorleistung muss also kein zweites Mal abgeleistet werden.


 

VPN-Client

Mithilfe des Cisco VPN-Clients können Sie sich auch von außerhalb der Uni in das Uni-Netz einloggen. Dies ist beispielsweise für die Nutzung von SPSS, die Literaturrecherche und den Download von offiziellen Präsentations-Vorlagen der Uni Ulm erforderlich. Wo und wie Sie den Client herunterladen können, wird hier beschrieben. Unter dem Punkt „Verbindung aufbauen“ gibt es ein kurzes Tutorial zur Einrichtung des VPN-Clients.


 

Wiederholung von Prüfungen

Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden. Prüfungen, die nicht bestanden wurden, können im Regelfall zweimal wiederholt werden. Eine Ausnahme hiervon bildet die Kombination aus Statistik I, Statistik II und Allgemeiner Psychologie I. Zwei von diesen drei Prüfungen müssen spätestens nach dem dritten Semester und spätestens bei der ersten Wiederholung bestanden werden. Für die dritte Veranstaltung hat man wieder regulär zwei Fehlversuche. Genauere Informationen zu diesen drei Prüfungen finden Sie unter dem Begriff Orientierungsprüfung sowie in der Rahmenordnung und der FSPO.

Wer eine Prüfung beim ersten Wiederholungsversuch erneut nicht besteht, muss seinen Drittversuch am direkt auf den Zweitversuch folgenden Terminangebot wahrnehmen (nachzulesen in der FSPO, § 16). Fehlversuche werden im Transcript of Records, aber nicht im Zeugnis angezeigt. Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Prüfungsanmeldung und im Abschnitt "Besuch von Masterveranstaltungen während des Bachelorstudiums" unter dem Stichwort Zusatzleistungen.

Wichtig: In Modulen, die mehrere Prüfungen zur Auswahl enthalten (z.B. Anwendungsmodule), können Sie sich, wenn Sie eine bestimmte Prüfung nicht bestehen, stattdessen für eine andere Prüfung (mit anderer Prüfungsnummer) anmelden. Sie müssen also nicht genau diese Prüfung wiederholen, die Sie nicht bestanden haben.

Für Prüfungen, für die zur Anmeldung eine Vorleistung verlangt wird, gilt Folgendes: Ist eine Vorleistung einmal bestanden und im Transcript of Records verbucht, bleibt sie bestehen, auch wenn die zugehörige Prüfung nicht angetreten wurde oder wiederholt werden muss. Die Vorleistung muss also kein zweites Mal abgeleistet werden.


 

Zulassung zum Master

Informationen rund um die Bewerbung und Zulassung für den Master in Psychologie finden Sie hier.

Informationen rund um die Bewerbung und Zulassung zu den neuen Masterstudiengängen mit klinischen Inhalten gemäß Approbationsordnung entnehmen Sie bitte dem Punkt Nachqualifizierungen sowie den Infomaterialien im Studierendenkolloquium zu diesem Thema.


 

Zulassungstest für den Master in Psychologie

Siehe Mastertest


 

Zusatzleistungen (Zusatzfächer)

Zusatzleistungen sind Leistungen, die während des Studiums neben den zu erbringenden Pflichtleistungen absolviert werden. Sie können sowohl in psychologischen als auch in nichtpsychologischen Fächern erbracht werden. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen beziehungsweise Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmer*innenzahl kann man nur solche Veranstaltungen zusätzlich belegen, in denen noch Restplätze frei sind (nach Ende der Veranstaltungswahl auf CoronaNG). Die zusätzlich belegten Fächer werden im Transcript of Records aufgeführt, fließen aber nicht in die Berechnung der Gesamtnote mit ein. Wenn Sie z.B. mehr als zwei ASQs belegen, so zählen nur die Noten der beiden Kurse, die zuerst angemeldet wurden. Die Noten von zusätzlich belegten ASQs zählen nicht zur Gesamtnote. Beachten Sie unbedingt das veränderte Vorgehen bei der Prüfungsanmeldung von Zusatzleistungen (s.u.).

Bitte beachten Sie: Informationen zu Zusatzleistungen im Rahmen der Nachqualifizierung entnehmen Sie bitte dem Punkt Nachqualifizierungen dieser Enzyklopädie sowie unseren Informationen zu diesem Thema im Moodle-Kurs des Studierendenkolloquiums.

  • Veranstaltungen ohne Teilnahmebeschränkung können ohne Vorabanmeldung besucht werden.
  • Veranstaltungen mit beschränkter Teilnehmer*innenzahl:
    • Nach der Schließung der Anmeldung über CoronaNG können Studierende per E-Mail an die Studiengangskoordination bei Veranstaltungen, in denen noch Restplätze zur Verfügung stehen, anfragen, ob sie die Veranstaltung belegen dürfen. (Dies ist NICHT möglich für Veranstaltungen des Masters Klinische Psychologie und Psychotherapie!)

In der Medizin gibt es nur für die Veranstaltungen, die auch als nicht-psychologisches Wahlpflichtfach für Bachelorstudierende offen sind, freie Plätze für Studierende, die ein Zusatzfach belegen möchten. Andere Veranstaltungen der Medizin (d.h. solche, die nicht im Rahmen des nichtpsychologischen Wahlpflichtfachs angeboten werden) können nicht als Zusatzfächer besucht werden.

Für die Masterbewerbungen an manchen Universitäten brauchen Sie ECTS in Neuropsychologie (z.B. 6 ECTS an der LMU). Im Fach Allgemeine Psychologie II sind 3 ECTS den kognitiv-affektiven Neurowissenschaften zugeordnet. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, weitere Leistungspunkte durch das Belegen von Zusatzfächern zu erwerben.

Die Aufteilung der ECTS aus Allgemeine Psychologie II finden Sie im Dokument “Bescheinigung über den voraussichtlichen Abschluss des Studiums und berufsrechtliche Anerkennung des Studiengangs” und dieses können Sie auch bei Ihrer Bewerbung mit einreichen. Das Dokument finden Sie auf der Seite des Prüfungsausschusses.

Wenn bereits ASQs im Umfang von 6 LP besucht wurden, können weitere ASQs als Zusatzfächer belegt werden. Die Anmeldung erfolgt hier innerhalb des Einschreibezeitraums für ASQs (Achtung: dieser unterscheidet sich vom Einschreibezeitraum für Veranstaltungen der Psychologie!) ganz regulär über CoronaNG.

Es ist möglich, schon während des Bachelors Masterveranstaltungen als Zusatzfach zu belegen. Hat man diese Zusatzveranstaltung im Bachelor bestanden, kann man sich im ersten Mastersemester dann entscheiden, ob man die bereits erbrachten Leistungen in den Master übertragen lassen oder sie auf jeden Fall erneut absolvieren möchte. Wenn Sie Ihr Bachelorstudium an der Universität Ulm absolviert haben, können Sie innerhalb des ersten Fachsemesters eine E-Mail an das Studiensekretariat schreiben, in der Sie darum bitten, die entsprechenden Module in Ihr Transcript of Records für den M.Sc. Psychologie zu übertragen.

Bitte beachten Sie, dass perspektivisch der Masterstudiengang umgestellt werden soll (aktueller Planungsstand: (frühestens) zum WS 23/24). Durch die Umstellung werden sich einige Veränderungen in den Modulen ergeben, weshalb es nur bedingt sinnvoll ist, bereits Veranstaltungen aus dem jetzigen Master vorzuziehen, wenn man erst ab dem WS 23/24 den Master beginnen möchte. Bei Fragen zu den geplanten Änderungen wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung.

Die Teilnahme an Masterveranstaltungen mit unbegrenzter Teilnehmer*innenzahl ist problemlos möglich, ohne dass man sich vorher dafür anmelden muss. An Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl (u.a. Seminare, FOS) kann man als Bachelorstudent*in nur teilnehmen, falls dort Restplätze vorhanden sind. Eine Anmeldung erfolgt für diese Veranstaltungen analog zur Anmeldung von anderen Zusatzleistungen, s. oben unter „Vorgehen beim Belegen von Zusatzfächern aus einem beliebigen Psychologiestudiengang“.

Die Prüfungsanmeldung für Zusatzleistungen erfolgt über das Studiensekretariat per Mail an studiensekretariat(at)uni-ulm.de. Teilen Sie den Mitarbeiter*innen dort dafür bitte Ihre Matrikelnummer sowie die Prüfungsnummer des Zusatzfaches mit. Auch bei Zusatzfächern können Ihnen nur dann Prüfungsleistungen eingetragen werden, wenn Sie noch keine Prüfung mit derselben Prüfungsnummer abgelegt haben (egal ob reguläre Leistung oder Zusatzleistung).

Wenn Sie in einem Wahlpflichtfach (z.B. Medizin) bereits eine Prüfung geschrieben haben, aber den Bereich noch einmal wechseln möchten (z.B. zu Philosophie) ist es möglich, eine bereits geleistete und ins LSF eingetragene Prüfung in ein Zusatzfach umschreiben zu lassen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Ihr Nebenfach nachträglich noch zu wechseln. Bitte lesen Sie dazu auch die Informationen unter Nicht-psychologisches Wahlpflichtfach.


 

Zusätzliche Leistungspunkte (z.B. in Diagnostik)

Für Master-Bewerbungen an anderen Universitäten werden teilweise zusätzliche Leistungspunkte in bestimmten Bereichen wie der Diagnostik oder Bio-/Neuropsychologie gefordert. Um diese zu erhalten, kann man im Rahmen von Zusatzleistungen Zusatzfächer belegen. Sofern es innerhalb des entsprechenden Bachelor-Moduls verschiedene Prüfungsnummern gibt und freie Restplätze zur Verfügung stehen, kann man zusätzliche Bachelorveranstaltungen aus dem entsprechenden Modul belegen. Stehen allerdings keine verschiedenen Prüfungsnummern zur Auswahl (z.B. im Modul Diagnostik, in dem alle Seminare die gleiche Prüfungsnummer haben), kann man keine zweite Veranstaltung aus dem entsprechenden Bachelor-Modul belegen. Stattdessen gibt es die Möglichkeit, auf Masterveranstaltungen auszuweichen, sofern es sich dabei um Veranstaltungen mit unbegrenzter Teilnehmerzahl (d.h. Vorlesungen) oder mit freien Restplätzen handelt (siehe auch Abschnitt Besuch von Masterveranstaltungen während des Bachelorstudiums unter dem Stichwort Zusatzleistungen). Benötigt man zusätzliche Diagnostik-Punkte, muss man also entweder die Diagnostik-Vorlesung oder das Diagnostik-Seminar im Master als Zusatzfach belegen. Ein Besuch des Diagnostik-Seminars ist jedoch ausschließlich dann möglich, wenn nach dem Anmeldeschluss der Masterstudierenden noch freie Restplätze zur Verfügung stehen. Unter anderem werden für die folgenden Unis in Deutschland für den Masterstudiengang Psychologie 1 oder 3 zusätzliche Diagnostikpunkte gefordert (Stand Januar 2018): TU Braunschweig (1 LP), FU Berlin (1 LP), Uni Bonn (3 LP), Magdeburg (3 LP).

Der Erwerb einzelner zusätzlicher Leistungspunkte im Rahmen der regulären Veranstaltung, z.B. durch eine Hausarbeit oder Ähnliches, ist nicht möglich. Das heißt, dass beispielsweise im Rahmen der regulären Diagnostik-Vorlesung (5 LP) oder der regulären Diagnostik-Übung (4 LP) im Bachelorstudiengang nur exakt 5 bzw. 4 LP vergeben werden können und es auch durch eine ergänzende Aufgabe und einen Mehraufwand nicht möglich ist, stattdessen 6 bzw. 5 LP zu erhalten.

Bitte beachten Sie: Durch die Änderung des Psychotherapeutengesetzes, die Approbationsordnung und die Umstellung der Studiengänge Psychologie gibt es einen Masterstudiengang mit klinischem Schwerpunkt gemäß Approbationsordnung, für den bestimmte Zugangsvorraussetzungen und Bedingungen zum Erwerb fehlender Leistungspunkte durch Nachqualifikation gelten. Hintergründe und Informationen dazu entnehmen Sie bitte unseren Informationen zu Nachqualifizierungen (in der Enzyklopädie sowie im Studierendenkolloquium zu diesem Thema sowie zum Thema "Direktstudium Psychotherapie").


 

Zweitprüfer in der Masterarbeit

Siehe "Prüfer und externe Betreuung" unter Abschlussarbeiten


 

4.0-Bescheinigung

Da viele Studierende, die sich für den Master in Ulm bewerben wollen, zum Zeitpunkt der Zulassung noch keine endgültige Benotung ihrer Bachelorarbeit haben, reicht es, dem Studiensekretariat bis Mitte September (der genaue Termin wird jeweils bei der Zulassung bekannt gegeben) eine 4.0-Bescheinigung der Arbeit vorzulegen. Für diese Bescheinigung müssen Sie Ihre Arbeit bereits fertiggestellt und bei Ihrem / Ihrer Prüfer*in abgegeben haben. Ihr/e Prüfer*in kann anhand Ihrer Arbeit einschätzen, ob Sie diese bestanden haben, und Ihnen dafür eine 4.0-Bescheinigung ausstellen. Geben Sie diese Bescheinigung im Studiensekretariat ab, um Ihren Zulassungsanspruch nicht zu verlieren. Eine ausführliche Bewertung und endgültige Benotung der Arbeit kann nach Abgabe noch bis zu 6 Wochen dauern. Auch für andere Prüfungen wie beispielsweise Seminararbeiten, die Sie bereits abgegeben haben und bei denen die Benotung aber länger dauert, können Sie bei den Dozierenden um eine vorläufige 4.0-Bestätigung bitten. Eine 4.0-Bestätigung kann auch für Klausuren ausgestellt werden. Hierauf besteht allerdings kein Anspruch, es handelt sich um ein Entgegenkommen vonseiten des / der Prüfer*in.
Achtung: Eine 4.0-Bescheinigung wird NICHT in Ihr Transcript of Records übernommen und kann daher auch nicht zum Nachweis von noch zu benötigenden ECTS bei der Masterbewerbung in Ulm genutzt werden. Die 4.0-Bescheinigung kann lediglich dafür genutzt werden, den Studienabschluss nachzuweisen, um den Zulassungsanspruch für einen Masterplatz in Ulm nicht zu verlieren (also bei der Einschreibung in den Master NACH einer erfolgreichen Bewerbung). (Andere Universitäten akzeptieren bei einer Masterbewerbung möglicherweise auch 4.0-Bescheinigungen, um die für eine Bewerbung erforderliche ECTS-Anzahl zu erreichen. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei der Zulassungsstelle der entsprechenden Universität.)