Informationen des Prüfungsausschusses Psychologie

zur Startseite des Prüfungsausschusses Psychologie

Bekanntgabe der Klausurtermine

Es wird versucht, die Klausurtermine im Wintersemester immer spätestens am ersten Werktag nach dem 31. Oktober und im Sommersemester am ersten Werktag nach dem 30. April zur Verfügung zu stellen.

Beachten Sie aber, dass Änderungen auch nach der Veröffentlichung auf dieser Seite noch möglich sind.

Prüfungstermine Psychologie SoSe 2024

Bachelor

PRÜFUNG

1.   Prüfungszeitraum 2. Prüfungszeitraum
Statistik I

29.07.2024
10-12 Uhr
47.0.501

/
Statistik II

06.08.2024
10-12 Uhr
47.0.501, 43.2.104, H 45.1, H 45.2

10.10.2024
10-12 Uhr
43.2.104, H 45.1
Testtheorie und Versuchsplanung

01.08.2024
10-12 Uhr
47.0.501, 43.2.104, H 45.1, H 45.2

08.10.2024
10-12 Uhr
43.2.104, H 45.1, H 45.2
Diagnostik

31.07.2024
10-12 Uhr
43.2.104, H 45.1, H 45.2

11.10.2024
10-12 Uhr
43.2.104, H 45.1, H 45.2

Allgemeine Psychologie I

25.07.2024
10-12 Uhr
47.0.501, 43.2.104, H 45.1

04.10.2024
10-12 Uhr
47.0.501, 43.2.104, H 45.1

Allgemeine Psychologie II

05.08.2024
10-12 Uhr
47.0.501, 43.2.104, H 45.1

07.10.2024
10-12 Uhr
43.2.104, H 45.1, H 45.2
Arbeits-, Organisations- und Ingenieurpsychologie 24.07.2024
10-12 Uhr
47.0.501, H 45.2
26.09.2024
10-12 Uhr
47.0.501
 
Störungs- und Verfahrenslehre II

26.07.2024
14-16 Uhr
47.0.501, 43.2.104, H 45.1

02.10.2024
10-12 Uhr
47.0.501, 43.2.104, H 45.1

 

Master Psychologie

PRÜFUNG                                                                                            1. Prüfungszeitraum               2. Prüfungszeitraum
Forschungsmethoden II

26.07.2024
10-12 Uhr
47.0.501

08.10.2024
14-16 Uhr
43.2.104

Gesundheit und Wohlbefinden

02.08.2024
10-12 Uhr
47.0.501

10.10.2024
14-16 Uhr
43.2.104
Personalpsychologie (nur FSPO 2018)

19.07.2024
10-12 Uhr
47.0.501

/

 

Master KliPP

PRÜFUNG                                                                                            1. Prüfungszeitraum               2. Prüfungszeitraum
Forschungsmethoden II 26.07.2024
10-12 Uhr
H 45.1, 43.2.104
08.10.2024
14-16 Uhr
43.2.104

 

 Im SoSe 2024 sind alle Klausuren auch im zweiten Prüfungszeitraum offen für Erstversuche.
(gesamt: Änderungen vorbehalten; Angaben im LSF sind verbindlicher)

FAQ zum Thema Prüfungen

Prüfungsunfähigkeit

Studierende, die aufgrund einer Erkrankung nicht an einer Prüfung teilnehmen konnten, müssen beim Studiensekretariat eine Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit einreichen. Dazu muss das entsprechende Formular von einem Arzt bzw. einer Ärztin ausgefüllt und dann beim Studiensekretariat abgegeben werden.

Wiederholung bestandener Prüfungen

In der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge an der Universität Ulm ist in §20 festgehalten, dass die Wiederholung einer bestandenen Prüfung nicht zulässig ist. In der fachspezifischen Prüfungsordnung für die Studiengänge B.Sc. Psychologie und M.Sc. Psychologie ist bzgl. dieser Regelung keine anderweitige Spezifikation enthalten. Folglich ist die Wiederholung einer bestandenen Prüfung im Studiengang B.Sc. bzw. M.Sc. Psychologie nicht möglich.

Regelung zu Wiederholungsprüfungen

Für Personen, die sich nach erfolgter Anmeldung zu einer Prüfung krank melden (ordnungsgemäß mit Attest) oder unentschuldigt nicht erscheinen und in der darauf folgenden Prüfung (d.h. in der Wiederholungsprüfung) nicht bestehen, besteht kein Anspruch auf eine zeitnahe erneute Wiederholungsprüfung. Es kann somit der Fall eintreten, dass die relevante Prüfung dem Studienplan entsprechend erstmals nach Ablauf von zwei Semestern wieder angeboten wird. Abweichend von dieser Regelung gilt für die Prüfungen Statistik I und Statistik II, dass sie auch im Prüfungszeitraum des Semesters, in dem die Lehrveranstaltung nicht stattfindet, mindestens einmal angeboten werden.

Ausnahmeregelung für irreguläre Prüfungstermine

Von regulären Prüfungsterminen abweichende Prüfungstermine (oft mündliche Prüfungen) können nach Absprache mit dem Prüfer / der Prüferin gewährt werden, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist (wird die Prüfung in dem Prüfungszeitraum des entsprechenden Semesters regulär zweimal angeboten, muss das Kriterium im Falle beider Prüfungstermine erfüllt sein):  

  • Es handelt sich um eine*n Zeitstudierende*n aus dem Ausland.
  • Ein studienbezogener Auslandsaufenthalt (Auslandssemester, anzurechnendes mehrmonatiges Auslandspraktikum) schließt den oder die möglichen Prüfungstermin(e) mit ein. 
  • Im Zeitraum der Prüfung(en) ist ein zu attestierender Klinikaufenthalt nötig.
  • An dem/den regulären Prüfungstermin(en) konnte aufgrund von zu attestierender Krankheit nicht teilgenommen werden.
  • Die Studierende ist schwanger und der reguläre Prüfungstermin kollidiert mit dem angesetzten Geburtstermin (Zeitraum gemäß den gesetzlichen Mutterschutzfristen: 6 Wochen vor dem Entbindungstermin und 8 Wochen (bei einem Kind) bzw. 12 Wochen (bei Mehrlingen) danach).
  • Für die/den Studierende*n würde es sich nachweislich studiumsverlängernd auswirken, wenn er/sie keinen irregulären Prüfungstermin erhält.

Wenn keines der Kriterien erfüllt ist, ist ausschließlich die Teilnahme an regulären Prüfungsterminen möglich.