Zeitschema und Zuteilungsprozess im Modul BQT-III

Zeitschema

Die BQT-III erstreckt sich über ein Studienjahr und wird in der Regel im 3. und 4. Fachsemester (auch während der Semesterferien) durchlaufen. Sie beginnt jeweils im September eines Jahres. Das Studienjahr wird in Tertiale mit jeweils vier Monaten eingeteilt (September bis Dezember, Januar bis April, Mai bis August); die Tertiale umfassen die Bereiche BQT-III (teil-)stationär, BQT-III ambulant sowie einen freien Bereich. Die Tertiale finden in alternierender Reihenfolge mit jeweils einem Drittel der teilnehmenden Studierenden statt. Daraus ergeben sich folgende mögliche zeitliche Abläufe der BQT-III:

  • Zeitlauf A: Stationär -> Frei -> Ambulant
  • Zeitlauf B: Ambulant -> Stationär -> Frei
  • Zeitlauf C: Frei -> Ambulant -> Stationär

Im ambulanten Teil der BQT-III sind insgesamt 150h abzuleisten, was ca. 9h/Woche entspricht. Im stationären Teil der BQT-III sind insgesamt 450h abzuleisten, was ca. 28h/Woche entspricht. Die Stundenangaben sind als ungefähre Richtwerte zu verstehen, abweichende Arbeitszeiten sind möglich. Flexible Arbeitszeiten sind möglich, solange sie dem Sinn und Zweck der BQT-III nicht entgegenstehen und mit der jeweiligen Einrichtung abzustimmen.

Beispielhafte Darstellung der Einteilung des 3. und 4. Fachsemesters basierend auf den Zeitschemas der BQT-III bei Studium in Regelstudienzeit. Die Masterarbeit muss nicht in den hier vorgeschlagenen Zeitfenstern geschrieben werden.

 

Zuteilungsprozess

Das Zuteilungsverfahren erstreckt sich über mehrere Schritte, die im Folgenden erläutert werden:

  1. Antrag auf Teilnahme am Zuteilungsverfahren:
    • Die Studierenden stellen einen elektronischen Antrag, wenn sie an der Zuteilung der Plätze für die BQT-III teilnehmen wollen. Der Antrag auf Teilnahme am Zuteilungsverfahren für das kommende Winter- und Sommersemester ist unter Benutzung des von der Universität Ulm vorgesehenen Formulars (siehe Antragsformular unten) bis zum 31.03. des jeweiligen Jahres einzureichen. Der Nachweis der Voraussetzungen für die BQT-III (Modul BQT-II-Erwachsene oder Modul BQT-II-KiJu bestanden) kann direkt bei der Antragstellung erfolgen, ansonsten muss der Nachweis in Form des Transcript of Records bis zum 15.08. des jeweiligen Jahres bei dem/der BQT-III-Beauftragten nachgereicht werden.
    • Nach der Antragstellung erhalten Sie zeitnah eine Bestätigung, dass Ihr Antrag eingegangen ist. Bitte prüfen Sie, ob Sie diese Bestätigung erhalten haben, da Sie ohne gültigen Antrag nicht am Zuteilungsverfahren teilnehmen können. 
    • Eine bevorzugte Zuteilung ist unter bestimmten Umständen (z.B. Kindererziehung und -pflege, gesundheitliche Einschränkungen) möglich. Die Voraussetzungen sowie Informationen zur Antragstellung sind auf dieser Seite zu finden.


  2. Zuteilungsverfahren:
    • Alle Studierenden, die fristgerecht einen Antrag auf Teilnahme am Zuteilungsverfahren gestellt haben, werden in den Moodle-Kurs zur BQT-III eingeschrieben.
    • Innerhalb des Moodle-Kurses können die Studierenden die zur Wahl stehenden Kombinationen aus Zeitschema (zeitliche Reihenfolge der Tertiale) und Ausbildungsstätten priorisieren. Die Priorisierung ist in diesem Jahr zwischen dem 14.04.25 und dem 21.04.25 möglich. Die Studierenden haben keinen Anspruch auf diese Priorisierung, die Universität orientiert sich jedoch bei der Vergabe der BQT-III-Plätze daran.
    • Wenn Sie ein Anrecht auf eine bevorzugte Zuteilung für die BQT-III haben, dann können Sie Ihre gewünschte Kombination aus Zeitschema (zeitliche Reihenfolge der Tertiale) und Ausbildungsstätten unter der Angabe von drei Präferenzen in diesem Jahr bis zum 09.04.25 per E-Mail an die Studiengangskoordination mitteilen.
    • Die Zuteilung der Plätze erfolgt in diesem Jahr am 22.04.25.
    • Nimmt ein*e Studierende*r die Tätigkeit bei der zugeteilten Ausbildungsstätte nicht auf, so hat der*die Studierende den/die BQT-III-Beauftragte*n unverzüglich darüber zu unterrichten. Der*die Studierende wird beim nächsten Zuteilungsverfahren nachrangig behandelt, wenn die Unterrichtung nach Abschluss des Zuteilungsverfahrens erfolgt und der Rücktrittsgrund von dem/der Studierenden zu vertreten ist.
    • Ein Tausch von BQT-III-Plätzen ist nicht möglich.


  3. Restplatzvergabe:
    • Sollte es nach Abschluss des regulären Zuteilungsverfahrens noch Plätze geben, so können diese an nachrangig behandelte Studierende vergeben werden.

Online-Antragsformular für die Teilnahme am Zuteilungsverfahren für die BQT-III

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