Approbationsordnung
Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Die BQT-III dient der Vertiefung der praktischen Kompetenzen in der Ausübung der Psychotherapie. Die Studierenden sind während der berufspraktischen Tätigkeiten im Rahmen der ambulanten und (teil-)stationären Versorgung der BQT-III zu befähigen, die Inhalte, die sie in der hochschulischen Lehre während der BQT-II erworben haben, in realen Behandlungssettings und im direkten Kontakt mit Patient*innen umzusetzen. Hierzu sind sie unter Anwendung der wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden an der Diagnostik und der Behandlung von Patient*innen zu beteiligen.
Die im Rahmen der BQT-III zu absolvierenden berufspraktischen Tätigkeiten umfassen insgesamt 600 Stunden. Von diesen entfallen 450 Stunden Präsenzzeit auf die (teil-)stationäre Versorgung und 150 Stunden auf die ambulante Versorgung mit Präsenzzeit während laufender Therapien sowie während diagnostisch-gutachterlicher Datenerhebungen. Zusätzlich ist in diesem Modul eine Selbstreflexion im Umfang von 30 Stunden Präsenzzeit zu absolvieren. Auf die ambulante Versorgung entfallen 5 ECTS, auf die Selbstreflexion 2 ECTS und auf die (teil-)stationäre Versorgung 15 ECTS. Auf das gesamte Modul BQT-III entfallen demnach insgesamt 22 ECTS.
Das Modul BQT-III wird in der Regel während des dritten und vierten Fachsemesters des Masterstudiums absolviert. Die BQT-III findet im Rahmen eines festgelegten Zeitschemas statt. Weitere Informationen zum Zeitschema und Zuteilungsprozess sind hier (nur über Uninetz bzw. VPN erreichbar) zu finden.
Zulassungsvoraussetzung für das Modul BQT-III ist das bestandene Modul "Berufsqualifizierende Tätigkeit II - Vertiefte Praxis der Psychotherapie mit Erwachsenen und älteren Menschen" oder das bestandene Modul "Berufsqualifizierende Tätigkeit II - Vertiefte Praxis der Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen".
Die BQT-III findet an Einrichtungen der Universität Ulm (Psychotherapeutische Hochschulambulanz) und des Universitätsklinikums Ulm (Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie III, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie, Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie Kooperationsklinik Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie II (Günzburg)) statt.
Die Plätze für die BQT-III werden von der Universität Ulm gestellt. Die Universität trägt dafür Sorge, dass ausreichend Plätze für die Studierenden einer Kohorte zur Verfügung stehen. Die Zuteilung der ambulanten und (teil-)stationären Plätze erfolgt über ein Zuteilungsverfahren durch die Universität Ulm. Über den Zuteilungsprozess werden die Studierenden rechtzeitig informiert. Weitere Informationen zum Zeitschema und Zuteilungsprozess sind hier (nur über Uninetz bzw. VPN erreichbar) zu finden.
Die Studierenden dokumentieren ihre berufspraktischen Tätigkeiten in einer Vorlage (BQT-III-Logbuch). Diese Vorlage enthält neben den zu erbringenden berufspraktischen Tätigkeiten eine Empfehlung über die Zuordnung zu den ambulant und (teil-)stationär zu absolvierenden Tätigkeiten. Die Handreichung zum Logbuch enthält weitere Informationen und dient als Hilfestellung zum korrekten Ausfüllen des Logbuchs. Die entsprechenden Bescheinigungen sowie das BQT-III-Logbuch werden im Moodle-Kurs zur BQT-III zur Verfügung gestellt werden.
Die Modulprüfung besteht aus der erfolgreichen Teilnahme an der berufsqualifizierenden Tätigkeit, der Bescheinigung der Einrichtungen über die erbrachten Leistungen in der ambulanten und (teil-)stationären Tätigkeit (Bescheinigungen über die BQT-III und Logbuch) sowie der Teilnahme an der Selbstreflexion.
Die Studierenden sind verpflichtet, regelmäßig an der BQT-III teilzunehmen. Regelmäßig hat teilgenommen, wer 450 Stunden Präsenzzeit in der (teil-)stationären Versorgung und 150 Stunden Präsenzzeit in der ambulanten Versorgung erbracht hat. Darüber hinaus besteht Anwesenheitspflicht in der Selbstreflexion (mind. 75%).
Im Rahmen der berufspraktischen Tätigkeiten ist eine Studienleistung zu erbringen. Die Studierenden müssen für die BQT-III – ambulante und (teil- )stationäre Versorgung vier eigenständig verfasste und schriftlich protokollierte Anamneseberichte von vier geeigneten Patient*innen in anonymisierter Form (vgl. PsychThApprO §18 Abs. 2 Satz 1b) sowie selbstständig und eigenverantwortlich mindestens ein ausführliches psychologisch-psychotherapeutisches Gutachten (vgl. PsychThApprO §18 Abs. 2 Nr. 7) anfertigen. Für die inhaltliche und formale Gestaltung der jeweiligen Teilstudienleistungen gelten die Standards schriftlichen wissenschaftlichen Arbeitens, insbesondere dürfen keine Patientenrechte verletzt werden. Die Dokumente müssen die Unterschrift der jeweiligen Betreuer*innen tragen. Mit den Teilstudienleistungen haben die Studierenden eine eigenhändig unterschriebene Erklärung über die Eigenständigkeit der Arbeitsleistung entsprechend § 18 Abs. 8 der ASPO zu Masterarbeiten abzugeben. Wird die Erklärung nicht abgegeben, kann von der Berücksichtigung der Berichte und des Gutachtens abgesehen und die Studienleistung mit „nicht bestanden“ bewertet werden.
Informationen zur Anerkennung der BQT-III werden rechtzeitig an dieser Stelle zur Verfügung gestellt.
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