Unter Anerkennung wird die Anrechnung von Studienleistungen an anderen Universitäten, Hochschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen verstanden, die genauen Regelungen finden sich in §19 der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung. Außerdem können Leistungen aus anderen Studiengängen als gleichwertig zu vorgesehenen oder möglichen Leistungen anerkannt werden.
Durch Zuordnung werden Module aus anderen Studiengängen im Modulhandbuch eingefügt und sind dann wählbar. Beachten Sie für Zuordnungen die separaten Erklärungen im nächsten Punkt.
Die Übernahme von Prüfungen mit identischer Prüfungsnummer und eindeutiger Einordnung können Sie direkt im Studiensekretariat mündlich erbitten. Bitte beachten Sie die Ausschlussfrist von einem Semester nach Prüfungsdatum bzw. nach Aufnahme des neuen Studiengangs.
Um die Anerkennungen von Leistungen aus anderen oder vorhergehenden Studiengängen und Auslandsaufenthalten sonst zu beantragen, bitten wir Sie, folgende Unterlagen vorzubereiten:
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Bitte senden Sie dem Prüfungsausschuss eine formlose E-Mail mit den von Ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen der deutschen oder ausländischen Hochschule (Extern erbrachte Leistungen müssen durch beglaubigte Nachweise oder durch ein eventuell
verfügbares elektronisches Verifizierungsverfahren belegt werden. ) sowie einem Vorschlag zur Zuordnung aus dem Modulhandbuch des jeweiligen Ulmer Studiengangs. Sie erhalten nach erfolgter Überprüfung eine E-Mail mit dem Hinweis zur weiteren Vorgehensweise.
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Die Formulare Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bzw. Weitere Seiten zum Antrag auf Anerkennung (siehe Anerkennungen, dort zwei separate Dateien für erste und nicht-erste Seiten!) ausfüllen entsprechend unserer Anleitung. Verwenden Sie möglichst Acrobat Reader. Im Browser (Chrome/Adobe LifeCycle Designer/Firefox) erstellte Dateien können leider nicht weiterverarbeitet werden und müssen erneut ausgefüllt werden bis eine Weiterbearbeitung möglich ist! Konsultieren Sie gegebenenfalls das HIS (Campus Management System) für einen Vorschlag zur Zuordnung. Die Formulare müssen weitestgehend ausgefüllt vor dem Gespräch als PDF per E-Mail eingereicht werden. Verwenden Sie dazu Ihre uni-ulm.de Email Adresse. Achten Sie vor dem Versand darauf, dass die ausgefüllten Informationen korrekt abgespeichert wurden, Dateien weiterhin editierbar und mittels Acrobat Reader lesbar sind.
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Die Studienbescheinigungen oder Zeugnisse (transcript of records) des alten und des neuen Studiengangs. Extern erbrachte Leistungen müssen durch beglaubigte Nachweise oder durch ein eventuell verfügbares elektronisches Verifizierungsverfahren belegt werden.
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Bei Leistungen, die nicht mehr im Modulhandbuch aufgeführt sind, und bei extern erbrachten Leistungen müssen die entsprechenden Modulbeschreibungen vorgelegt werden.
Studienleistungen sind prinzipiell bis zu zehn Jahre nach Ausstellungsdatum anerkennbar. Es gilt nach §19 Abs. 6 der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung eine Ausschlussfrist von einem Semester nach Studiengangwechsel bzw. Erwerb der Leistung, bis zu der Sie eine Anerkennung beantragt haben müssen. Bitte treten Sie bei Fällen von parallelem Studium frühzeitig mit den Prüfungsausschuss in Kontakt, um über sinnvolle Anerkennungszeitpunkte zu sprechen.
Gemäß einer vom Prüfungsausschuss gefassten Regelung, werden Sie ab Anerkennungen im Umfang von insgesamt 30 Leistungspunkten um ein Fachsemester höher eingestuft (Ausnahme: Auslandssemester). Aus ganzzahligen Vielfachen resultiert eine korrespondierende Höherstufung. Diese Höherstufung wird auch vorgenommen, wenn sich im weiteren Studienverlauf weitere Anerkennungen ergeben, die dann schließlich in der Summe dazu führen, dass Schwellenwerte erreicht werden.
Achtung: Offene Prüfungsverfahren können nicht durch eine Anerkennung abgeschlossen werden! Beispiel: Sie haben bereits einen oder mehrere Fehlversuche in der Prüfung 106 77 Analysis I für Informatiker und Ingenieure und beschließen dann die Prüfung 100 00 Analysis I direkt in der Mathematik zu machen. Auch wenn Sie diese Prüfung bestehen, kann die Prüfungsleistung nicht für die Prüfung 106 77 anerkannt werden. Eine Anerkennung ist nur möglich, wenn Sie kein offenes Prüfungsverfahren für die Prüfung 106 77 haben (wenn Sie also noch keinen Versuch gemacht haben, die Prüfung zu schreiben). Vorleistungen, z.B. die Prüfung 10892 Analysis I für Informatiker (Vorleistung), sind andere Prüfungen (mit anderer Prüfungsnummer) und werden dementsprechend wir eigenständige Prüfungen behandelt. Unterschiedliche Prüfungen beeinflussen sich nicht. Zum Beispiel hat ein offenes Prüfungsverfahren für die Prüfung 10312 Lineare Algebra für Ingenieure und Informatiker keinen Einfluss auf die Prüfung 10677 Analysis I für Informatiker und Ingenieure. |