Die Senatskommission „Verantwortung in der Wissenschaft“ der Universität Ulm hat zwei Verfahren gegen Professor Klaus-Michael Debatin und Professorin Simone Fulda eingestellt. Den beiden Medizinern waren Falschangaben in Form von Verfälschen oder Manipulation von Darstellungen und Abbildungen in mehreren wissenschaftlichen Publikationen vorgeworfen worden. Die Kommission, die die Vorwürfe untersucht hat, sieht in beiden Fällen einen Verstoß gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis als erwiesen an, konnte den Forschenden aber keine grobe Fahrlässigkeit nachweisen.
Ein Wissenschaftsblogger hatte dem pensionierten Ärztlichen Direktor der Ulmer Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Professor Klaus-Michael Debatin sowie der ehemaligen Präsidentin der Universität Kiel und früheren Ulmer Professorin Simone Fulda Ende 2023 vorgeworfen, Bilddaten in ihren – zum Teil gemeinsam verfassten – wissenschaftlichen Veröffentlichungen manipuliert zu haben. Die Senatskommission „Verantwortung in der Wissenschaft“ der Universität Ulm hatte daraufhin unverzüglich ihre Arbeit aufgenommen und die beanstandeten Publikationen in zwei separaten Verfahren seit Anfang 2024 ausführlich geprüft. Wie die Universität Ulm bei Verdacht eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens verfährt, ist in ihrer „Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ geregelt.
Im Verfahren gegen Professor Debatin gab die Kommission unter anderem Bilddatenanalysen in Auftrag und holte gutachterliche Stellungnahmen für Publikationen zwischen 1998 und 2013 ein. Es entstanden Zweifel, ob der Wissenschaftler in diesem Zeitraum seine Sorgfalts- und Aufsichtspflicht gegenüber ihm unterstellten Mitarbeitenden durchgängig korrekt ausgeübt hat. Die Kommission kam jedoch zu dem Schluss, dass in den vorliegenden Publikationen keine grobe Fahrlässigkeit bei Falschangaben durch Verfälschen oder Manipulation von Darstellungen und Abbildungen nachgewiesen werden kann. Das Verfahren wurde deshalb Ende Februar eingestellt.
Im zweiten Verfahren räumte Professorin Fulda für ihre jüngeren Arbeiten, deren Originaldaten noch vorhanden sind, Fehler beziehungsweise Verwechslungen von Darstellungen und Abbildungen ein. Fulda habilitierte sich 2001 an der Uni Ulm, forschte dort von 2002 bis 2007 als Heisenberg-Stipendiatin der DFG und hatte von 2007 bis 2010 eine DFG-Forschungsprofessur inne. Auch in ihrem Verfahren wurden durch die Kommission Bilddatenanalysen und gutachterliche Stellungnahmen eingeholt. Betrachtet wurden Veröffentlichungen aus den Jahren 1998 bis 2019. Die Zweifel an ihrer wissenschaftlichen Integrität konnte Simone Fulda während ihrer Anhörung nicht ausräumen. Da sich auf Basis der geltenden Satzung der Universität Ulm jedoch ein durch grobe Fahrlässigkeit verursachtes wissenschaftliches Fehlverhalten bei Falschangaben durch Verfälschen oder Manipulation von Darstellungen und Abbildungen nicht beweisen lässt, wurde dieses Verfahren ebenfalls Ende Februar eingestellt. Ein von dem Verfahren wegen Bildmanipulationen entkoppeltes Teilverfahren ist noch anhängig.
Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis an der Universität Ulm
Wesentliches Grundprinzip wissenschaftlicher Arbeit ist die Ehrlichkeit jeder Wissenschaftlerin und jedes Wissenschaftlers gegenüber sich selbst und anderen. Der redliche Umgang mit Forschungsergebnissen und mit ihnen zu Grunde liegenden Daten, Fakten und geistigem Eigentum bildet das Fundament wissenschaftlichen Arbeitens. Eine ordnungsgemäße Dokumentation, richtige und vollständige Quellenbezeichnung gehören ebenso dazu wie das konsequente Anzweifeln eigener Ergebnisse. Die Universität Ulm hat sich und ihre Mitglieder auf die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet. Zur Darstellung dieser Grundsätze und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten hat die Universität die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis beschlossen. Diese Grundsätze und Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis sind von jeder Wissenschaftlerin und jedem Wissenschaftler, wie auch von den Studierenden und dem wissenschaftlichen Nachwuchs der Universität Ulm zu beachten.
Über die Kommission „Verantwortung in der Wissenschaft“
Die vom Senat bestellte ständige Kommission „Verantwortung in der Wissenschaft“ der Universität Ulm führt Verfahren bei wissenschaftlichem Fehlverhalten durch. Sie besteht aus fünf hauptamtlichen Professorinnen oder Professoren, einer Akademischen Mitarbeiterin oder einem Akademischen Mitarbeiter, einem Doktoranden oder einer Doktorandin und einem Mitglied des nichtwissenschaftlichen Dienstes. Die Kommission ist unabhängig und keinen Weisungen unterworfen. Die Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens erfolgt ausdrücklich unter Beachtung der Vertraulichkeit und des Grundgedankens der Unschuldsvermutung.
Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Universität Ulm
Text und Medienkontakt: Christine Liebhardt