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Präsidenten- und Kanzlerwahl an der Universität Ulm

Universität Ulm

An der Universität Ulm ist zum 1. Oktober 2021 die Position des Präsidenten zu besetzen; die Position des Kanzlers wurde mit Amtsantritt am 1. September 2021 ausgeschrieben. Der Präsident bzw. die Präsidentin hat den Vorsitz des kollegialen Universitäts-Vorstands („Präsidium“) inne und vertritt die Hochschule in allen Angelegenheiten nach innen und außen. Als hauptamtliches Vorstandsmitglied verantwortet der Kanzler bzw. die Kanzlerin den Bereich Wirtschafts- und Personalverwaltung.

Beide Positionen sind öffentlich und überregional ausgeschrieben worden – mit einer Bewerbungsfrist zum 11. Dezember 2020 (Präsident) und zum 20. November 2020 (Kanzler). Die derzeitigen Amtsinhaber, Universitätspräsident Professor Michael Weber und Kanzler Dieter Kaufmann, stellen sich erneut zur Wahl.

Zur Vorbereitung der beiden Wahlen hat der Vorsitzende des Universitätsrats, Dr. Klaus Dieterich, zwei Findungskommissionen eingesetzt. Zu jeder Kommission gehören drei Mitglieder des Universitätsrats – darunter der Vorsitzende – und drei Mitglieder des Senats. Jeweils ein Vertreter des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) ist beratendes Mitglied. Den Vorsitz beider Findungskommissionen hat Dr. Klaus Dieterich. Aufgrund der eingegangenen Bewerbungen beschließen diese zwei Kommissionen die Wahlvorschläge.

Wegen der Coronavirus-Pandemie finden beide Wahlen per Briefwahl statt. Heute, 29. März, stellen sich die Kandidaten den Wahlgremien, Universitätsrat und Senat, in einer Online-Sitzung vor. Die Auszählung der Briefwahlstimmen erfolgt universitätsöffentlich am 12. April und kann über den Videokonferenzdienst Webex live verfolgt werden. Anschließend wird das Ergebnis unter anderem per Pressemitteilung und auf der Webseite der Universität Ulm veröffentlicht.

Text und Medienkontakt: Annika Bingmann

Amtskette Universität Ulm
Amtskette des Präsidenten der Universität Ulm (Foto: Eberhardt/Uni Ulm)