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Kolloquium Wirtschafts- und Steuerrecht
Selbstanzeige für „Steuersünder“ im Fokus

Universität Ulm

„Brennpunkte der Selbstanzeige“. Aktueller könnte das Thema des dritten Ulmer Kolloquiums für Wirtschafts- und Steuerrecht am Donnerstag, 8. Mai (18:00 c.t., O28, Hörsaal 21), kaum sein. In diesen Tagen wird kontrovers diskutiert, ob die strafbefreiende Selbstanzeige abgeschafft oder etwa die Voraussetzungen drastisch verschärft werden sollen. „Erst kürzlich haben sich die Finanzminister der Länder auf Eckpunkte einer Reform geeinigt, die deutliche Strafzuschläge vorsieht“, so Professor Heribert Anzinger, der das Fachgebiet Wirtschafts- und Steuerrecht an der Universität Ulm vertritt. Gemeinsam mit dem Ulmer Forum für Wirtschaftswissenschaften (UFW) veranstaltet Anzinger das Kolloquium. Der Jurist betont, dass es neben der aktuellen Diskussionen rund um die Reform zahlreiche Anwendungsfragen gäbe: „Öffentlich wahrgenommen Fälle vermitteln den Eindruck, dass nur das Formulierungsgeschick über Straffreiheit oder Gefängnisstrafe entscheidet.“

Im Mittelpunkt des Kolloquiums steht die strafbefreiende Selbstanzeige aus kriminologischer und rechtswissenschaftlicher Sicht. In zwei Vorträgen und einer anschließenden Podiumsdiskussion sprechen der ausgewiesene Strafrechtswissenschaftler und Kriminologe Professor Johannes Kaspar (Universität Augsburg) sowie der Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Stefan Stein. Weiterhin berichtet ein Vertreter der Finanzverwaltung Ulm aus seiner Praxis. Wie funktioniert die Selbstanzeige eigentlich? Ist die Strafbefreiung eine im Besteu­erungsverfahren zwingend geschuldete Besonder­heit oder ein Privileg? Sind die neuesten Reformvorschläge mit höherrangigem Recht vereinbar? Diesen und anderen Fragen wird bei dem kostenfreien Kolloquium am Donnerstag nachgegangen. Anmeldungen bis zum 5. Mai erbeten: uws.steuerrecht(at)uni-ulm.de

 

Verantwortlich: Annika Bingmann