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Begutachtung von Fahrtüchtigkeit und –eignung:
Experten wollen unbestimmte Begriffe präzisieren
Ulmer Tagungspräsident Prof. Miltner: Keine Geheimwissenschaft

Universität Ulm

Wann ist ein insulinpflichtiger Busfahrer berufsunfähig? Wie verhält sich die Schuldfähigkeit eines Unfallverursachers bei einer unbemerkten Unterzuckerung? Führt die von einem Gutachter festgestellte „bedingte Eignung“ vor einem Gericht in Oldenburg zu einem anderen Urteil als in Regensburg und warum? Mit Fragen wie diesen wird sich das 4. Gemeinsame Symposium der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie am 24. und 25. Oktober in Neu-Ulm beschäftigen. Zwischen 350 und 400 Teilnehmer, weitgehend Verkehrsmediziner und Verkehrspsychologen sowie Juristen, erwartet Tagungspräsident Professor Erich Miltner, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Ulm, zum Schwerpunktthema „Unbestimmte Begriffe in der Begutachtung von Fahrtüchtigkeit und Fahreignung“.

Und er erwartet lebhafte und engagierte Diskussionen, zum einen bedingt durch die Teilnehmerstruktur, zum anderen durch die Thematik. Denn sie steht im Zusammenhang mit keinesfalls seltenen Problemfällen im Straßenverkehr: Alkohol, Drogen und Diabetes vor allem. Auch in Verbindung mit der so genannten Fahreignungsbegutachtung, gemeinhin als „Idiotentest“ bekannt, oder um einheitliche Laborstandards bei Urinproben. „Es geht vor allem um die medizinische und psychologische Auslegung und Präzisierung verschiedener unbestimmter Begriffe“, sagt Miltner, „ganz sicher ein wissenschaftlich anregendes Feld vor allem im Hinblick auf Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit“.

Dabei sei der Weg zu einer Vereinheitlichung noch weit, meint der Ulmer Rechtsmediziner, „aber es ist schon entscheidend besser geworden“. Für den Wissenschaftler nicht zuletzt eine Folge dieser Expertentreffen, zumal unter den Juristen interessierte Rechtsanwälte ebenso vertreten seien wie Richter, unter den Referenten zugleich hochkarätige Wissenschaftler und Rechtsexperten wie Harald Geiger, der Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtes in München. Gewährleistet sei überdies eine konsequente Umsetzung der Tagungsergebnisse. „Zunächst resultieren daraus Empfehlungen, die in verbindliche Beurteilungskriterien und Leitlinien umgesetzt werden, zum Teil Gesetze oder Gesetzesänderungen“, erklärt Professor Miltner.

Einen wichtige Aspekt sieht er jedenfalls in der „Nachvollziehbarkeit unserer Diskussionen und Ergebnisse“. Denn, so der Tagungspräsident, „wir betreiben hier keine Geheimwissenschaft“.

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