Ab sofort ist als zusätzliche Voraussetzung für einen Zulassungsantrag außerhalb der festgesetzten Kapazität in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin ein Antrag auf Zulassung im zentralen Vergabeverfahren der ZVS in dem betreffenden Studiengang für den betreffenden Studienort zu stellen.
Antragsteller müssen innerhalb der Ausschlussfristen (§ 24 Vergabeverordnung ZVS: für das Wintersemester 15.07., für das Sommersemester 15.01.) mit ihrem Zulassungsantrag eine Hochschulzugangsberechtigung durch Vorlage einer unbeglaubigten Kopie nachweisen. Für das Wintersemester 2009/2010 darf die Kopie der Hochschulzugangsberechtigung bis zum 15.08.2009 an die Universität Ulm nachgereicht werden.
Weitere Informationen: Beate Mendler Tel. 0731/50-22073