Lockerung der Corona-Maßnahmen ab 4. Mai: Kontrollierte Wiederaufnahme der Präsenzarbeit in Wissenschaft und Verwaltung

Universität Ulm

Seit dem 19. März befindet sich die Universität Ulm im Notbetrieb: Um eine weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) zu verhindern, arbeiten Studierende und Beschäftigte von zuhause aus. Ab Montag, 4. Mai, lockert die Universität ihre Corona-Maßnahmen und geht in die sogenannte Stufe 2 über („reduzierter Forschungsbetrieb, Online-Lehre“). In Wissenschaft und Verwaltung wird der Präsenzbetrieb teilweise und mit den notwendigen Sicherheitsmaßnahmen wieder aufgenommen. Die Präsenzlehre ist weiterhin ausgesetzt: Studierende belegen zuhause digitale Varianten ihrer Lehrveranstaltungen.

Auch in der Stufe 2 sind Mitglieder der Universität Ulm dazu aufgerufen, möglichst von zuhause aus zu arbeiten. Sollten einzelne Tätigkeiten nicht im Homeoffice ausgeführt werden können, ist der Zutritt zur Universität ab dem 4. Mai bestimmten Personengruppen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln erlaubt. Darunter fallen Hochschullehrende sowie wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeitende. Studierenden wird ausschließlich für notwendige Tätigkeiten im Zuge einer Abschlussarbeit oder zu Prüfungszwecken kontrollierter Zutritt gewährt.

Maskenpflicht an der Universität

In den Gebäuden der Universität gilt ab dem 4. Mai eine MNS-Maskenpflicht sowie weiterhin ein Aufenthalts- und Ansammlungsverbot. „In der zweiten Stufe des Notbetriebs ermöglichen wir die Wiederaufnahme von Tätigkeiten, die einen Zugang zu Laboren, Werkstätten oder beispielsweise zu Teilen der Verwaltung erfordern. Gerade in dieser ersten Phase der Öffnung weg vom reinen Notbetrieb müssen wir streng darauf achten, das Infektionsrisiko mit dem neuen Coronavirus weiterhin zu minimieren und Risikogruppen zu schützen“, sagt Universitätspräsident Michael Weber.

Bibliothek ermöglicht Sofort-Abholung

Die Bibliothek der Universität Ulm wird ab dem 4. Mai wochentags von 10:00 bis 14:00 Uhr ihr Foyer für Sofort-Abholungen öffnen. Zutrittsberechtigt sind Hochschullehrende, Uni-Beschäftigte und Studierende, die an einer Abschlussarbeit schreiben. Diese Personengruppen können bestellte Medien jetzt neu in den Schließfächern der Bibliothek abholen. Der kostenfreie Medien-Lieferservice per Post, Lieferdienst oder Hauspost wird für alle Uni-Mitglieder über den 4. Mai hinaus weitergeführt. Außerdem stellt das Kommunikations- und Informationszentrum (kiz), zu dem die Bibliothek gehört, zahlreiche Medien online zur Verfügung: Während der Corona-Pandemie schalten viele Verlage zusätzliche und kostenlose Angebote bis Ende Juni frei.

Für die Öffentlichkeit bleiben sämtliche Bereiche der Universität geschlossen. Dies gilt auch für den Botanischen Garten, der zur Universität Ulm gehört. Die Gartenleitung arbeitet allerdings an Online-Angeboten, um beispielsweise das grüne Klassenzimmer zu Schülerinnen und Schülern nach Hause zu bringen.

Text und Medienkontakt: Annika Bingmann

 

Uni-Südeingang im Notbetrieb
Seit dem 19. März ist die Universität geschlossen und bis auf wenige Mitarbeitende, die für den Notbetrieb unabdingbar sind, menschenleer. Ab Montag, 4. Mai, dürfen weitere Personengruppen für notwendige Tätigkeiten an den Arbeitsplatz zurückkehren (Foto: Bingmann/Uni Ulm)
Foto aus dem Labor von Prof. Geiger
Mit der Stufe 2 startet der "reduzierte Forschungsbetrieb" an der Universität (Foto: Heiko Grandel / Uniklinikum Ulm)