Infektionsschutzgesetz
Präsenzlehre an der Uni Ulm vorerst ausgesetzt

Universität Ulm

Kaum hat die Vorlesungszeit des Sommersemesters begonnen, müssen Präsenzveranstaltungen an der Universität Ulm abgesagt werden. Grund ist das Infektionsschutzgesetz („Bundes-Notbremse“): Mit Überschreiten des 7-Tage-Inzidenzwerts von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in Ulm sind Praktika, Übungen und alle anderen Lehrveranstaltungen vor Ort ab Montag, 26. April, untersagt. Sonderregelungen können für Studierende der Medizin oder Zahnmedizin im klinischen Abschnitt gelten.

Mündliche und schriftliche Prüfungen finden wie geplant statt – allerdings womöglich unter weiter verschärften Hygienebedingungen. Alle digitalen Lehrveranstaltungen werden im Sommersemester unverändert angeboten.

Sobald das Infektionsgeschehen abflacht (7-Tage-Inzidenzwert an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unter 165), wird der Lehrbetrieb in Präsenz wieder aufgenommen. Ausgefallene Veranstaltungen sollen möglichst nachgeholt werden.
Studierende werden bei Änderungen von der Vizepräsidentin für Lehre, Professorin Olga Pollatos, über die Fachbereiche und die Kommunikationskanäle der Universität Ulm informiert.

Rundmail Vizepräsidentin für Lehre

Aktueller Hinweis (23. April, 19:00 Uhr): Wahrscheinlich kann schon bald wieder Präsenz-Lehre an der Universität angeboten werden - Rundmail der Vizepräsidentin für Lehre. Genauere Informationen, welche Veranstaltungen stattfinden können, folgen voraussichtlich am Montag, 26. April, per Mail und über die weiteren Kanäle der Uni.

Aktuelle Informationen zum Studium

Coronavirus: Die Uni Ulm informiert

Text und Medienkontakt: Annika Bingmann

 

Leeres Labor
Laborpraktika sind an der Universität vorerst abgesagt (Foto: Eberhardt/Uni Ulm)