Crowdfunding durch neue Kryptowährungen
Kolloquium zu Finanzierungsalternativen von Start-ups

Universität Ulm

Egal ob die Erweiterung einer Restaurantkette, ein neues Bahnunternehmen oder eine Gebrauchtwagenbörse – mit Crowdfunding können Firmen und Start-ups ihre Ideen von vielen Investoren über das Internet finanzieren lassen, anstatt sich klassisch Startkapital mit einem Kredit oder durch die Ausgabe von Aktien zu beschaffen. Mit den rechtlichen Fragen dieser modernen Methode der Unternehmensfinanzierung sowie den Herausforderungen neuer Kryptowährungen beschäftigt sich das 15. Kolloquium für Wirtschafts- und Steuerrecht an der Uni Ulm am Montag, den 3. Dezember (17:00 Uhr, Multimediaraum N27) mit dem Titel „Crowdfunding durch Initial Coin Offering“.

Mittels Crowdfunding oder „Schwarmfinanzierung“ werden seit einigen Jahren vermehrt Produkte oder Geschäftsideen finanziert. Investieren die Geldgeber dabei, durch Blockchain-Technologien vermittelt, in virtuelle Währungen, spricht man von einem „Initial Coin Offering“. Das Verfahren gleicht einem klassischen Börsengang, bei dem zwecks Kapitalerhöhung Firmenanteile verkauft werden, es ist aber mit geringeren Kosten verbunden. Wie nun „Crowdfunding durch Initial Coin Offering“ funktioniert und rechtlich zu bewerten ist, darüber können sich die Teilnehmer des Kolloquiums in mehreren Impulsvorträgen informieren und anschließend gemeinsam diskutieren.

Dr. Dirk Sturz, Managing Director der „Boerse Stuttgart Securities GmbH“ schildert die Perspektiven der neuen Finanzierungsmöglichkeit aus der Sicht eines etablierten Handelsplatzes. Rechtsanwalt Kristian Borkert wird auf den rechtlichen Rahmen eingehen und speziell die Anwendungsmöglichkeiten für Start-ups und mittelständische Unternehmen aufzeigen. Elfriede Sixt, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin sowie Mitgründerin der Fintech Academy in Wien, geht vor allem auf die bilanz- und steuerrechtlichen Fragen ein.

Das Kolloquium, das seit 2013 vom Fachgebiet Wirtschafts- und Steuerrecht der Uni Ulm in Kooperation mit dem Ulmer Forum für Wirtschaftswissenschaften (UFW) organisiert wird, richtet sich an Unternehmer, Juristen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie an Studierende. Der Eintritt ist frei. Um Anmeldung per E-Mail wird gebeten (uws.steuerrecht(at)uni-ulm.de).


Terminüberblick:
15. Ulmer Kolloquium für Wirtschafts- und Steuerrecht
„Crowdfunding durch Initial Coin Offering“ – Finanzierungsalternative für Start-ups und mittelständische Unternehmen – Perspektiven, kapitalmarkt-, bilanz- und steuerrechtliche Fragen
Montag, 3. Dezember
17:00 Uhr
Multimediaraum N 27
Universität Ulm


Text und Medienkontakt: Daniela Stang

Prof. Heribert M. Anzinger leitet den Fachbereich Wirtschafts- und Steuerrecht an der Uni Ulm (Foto: Elvira Eberhardt)
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