Brauchen wir eine Vermögensabgabe? Soll die Vermögenssteuer reaktiviert werden? Nicht nur in der Politik werden diese Fragen kontrovers diskutiert. Auch die Wissenschaft hat sich des Themas angenommen, beschäftigt sich in zwei Lagern konträr mit Rezepten gegen fortbestehende Haushaltsdefizite und eine Staatsverschuldung weit über das EU-rechtlich vorgesehene Maß hinaus.
Eben diese Debatte, das Für und Wider von Ausgabenkürzungen oder Steuererhöhungen, bildet den Hintergrund für das erste Ulmer Kolloquium für Wirtschafts- und Steuerrecht am Montag, 9. Dezember, im Hörsaal des Forschungsgebäudes N 27 (Beginn 18 Uhr c.t.).
Allerdings: „Wir wollen diese Fragen losgelöst von der tagespolitischen Diskussion aus rein wissenschaftlicher Sicht angehen“, betont Professor Heribert Anzinger vom Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung der Universität Ulm, hier zuständig für das Fachgebiet Wirtschafts- und Steuerrecht und Initiator sowie Mitorganisator des Kolloquiums. Zugleich Auftakt übrigens für eine neue Veranstaltungsreihe, mit der die Verantwortlichen Wissenschaft und Praxis ganz speziell in der Region Ulm verbinden wollen.
„Ansprechen wollen wir damit alle interessierten Kreise“, sagt Anzinger und nennt in diesem Zusammenhang Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare, Unternehmens- und Verbandsjuristen, Insolvenzverwalter, Mitglieder von Justiz und Verwaltung, insbesondere aber auch Rechtsreferendare, Studenten und Absolventen. „Wir wollen insofern ein öffentliches Forum für rechtspolitische und rechtswissenschaftliche Diskussionen schaffen“, so der profilierte Steuerrechtsexperte weiter.
Unterstützt wird er bei der Auswahl von Themen und Referenten durch einen Beirat aus renommierten Fachleuten mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Schon für den Start der Veranstaltungsreihe ist ihnen die Verpflichtung hochkarätiger Experten gelungen, nämlich Professor Joachim Wieland, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht, zugleich Rektor der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, sowie Professor Gregor Kirchhoff, der dieses Fachgebiet an der Universität Augsburg vertritt. Ergänzende Gedanken zu deren einleitenden Vorträgen soll aus rechtsvergleichender Sicht Professor Rolf Benz beitragen, Rechtsanwalt und Steuerberater in Winterthur, ferner nebenamtlicher Richter am schweizerischen Bundesgericht.
Unabhängig von dem nüchternen Titel „Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen von Vermögensabgaben und –steuern auf Bundes- und Landesebene“ lässt das Kolloquium Professor Anzinger zufolge eine lebhafte Diskussion erwarten, nachdem die beiden Eingangsreferenten ihre höchst gegensätzlichen Thesen schon in namhaften Publikationen veröffentlicht haben.