Besonders qualifizierten Masterstudierenden des Masterstudiengangs Molecular Medicine der Universität Ulm wird die Möglichkeit eingeräumt, am Bewerbungsverfahren zur Zulassung zum Promotionsstudiengang teilzunehmen (Fast-Track-Promotion). Ein Antrag auf Zulassung ist vor Beginn der Anfertigung der Masterarbeit und spätestens zwei Wochen nach Bestehen der letzten Prüfung, die zur Anfertigung der Masterarbeit berechtigt, an die PhD Kommission zu richten.
Der Antrag auf Zulassung ist fristgerecht zu stellen. Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Lebenslauf mit Darstellung des beruflichen und wissenschaftlichen Werdegangs
- aktuelles Transcript of Records
- Angabe über das Institut, den Betreuer, das Projekt und die Finanzierung der Promotionsstelle.
Nach Zustimmung der PhD Kommission wird der Masterstudierende auflösend bedingt zum Promotionsstudiengang zugelassen; die Zulassung erlischt, wenn nicht ein Masterstudium mit der Mindestnote 2,0, die Disputation zur Masterarbeit (fakultätsöffentlich bewerteter Vortrag in englischer Sprache) erfolgreich absolviert und ein Projektplan fristgerecht vorgelegt wird (auflösende Bedingung). Die Frist für den Projektplan bestimmt die PhD Kommission.
Bei Zulassung zum Promotionstudiengang wird im ersten Fachsemester die Masterarbeit absolviert. Die Disputation zur Masterarbeit ist gleichzeitig Aufnahmeprüfung zum Promotionsstudiengang.
Während der Masterarbeit sind alle im Promotionsstudiengang vorgesehenen Veranstaltungen des ersten Halbjahres zu absolvieren.