Berufliche Fortbildung
Es muss eine der folgenden beruflichen Fortbildungen vorliegen:
- eine Meisterprüfung
- eine der Meisterprüfung gleichwertige Fortbildung im erlernten Beruf
- ein Abschluss an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie
als Verwaltungs-Betriebswirt (VWA),
als Verwaltungs-Diplom-Inhaber (VWA),
als Betriebswirt (VWA),
als Betriebswirt in einem Schwerpunktfach (VWA),
als Diplom- Finanzierungsfachwirt (VWA),
als Kommunikationsfachwirt (VWA),
wenn zuvor eine zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen wurde - ein Abschluss an einer Fachschule im Sinne von § 14 Schulgesetz
- ein Abschluss entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002
Gleichwertige Fortbildungen
Eine der Meisterprüfung gleichwertige Fortbildung liegt vor, wenn:
- sie auf einer zweijährigen Berufsausbildung aufbaut,
- es sich um eine Aufstiegsfortbildung handelt,
- der Lehrgang mind. 400 Unterrichtsstunden umfasst und
- der Umfang der Inhalte und Ausbildungstiefe mit einer Meisterprüfung vergleichbar sind.
- es sich um eine öffentlich-rechtlich geregelte Fortbildung handelt.
Beispiele:
- Fortbildungen zum Fachwirt (IHK), wie Handelsfachwirt, Bankfachwirt, Industriefachwirt, Versicherungsfachwirt, Fachkaufleute, Operative und strategische IT-Professionals, Betriebswirte (IHK)
- Weiterbildungen in den Berufen der Krankenpflege für Gerontopsychiatrie, Intensivpflege, Nephrologie, Onkologie, Operationsdienst und Endoskopiedienst, Pflegedienstleitung für Altenhilfe und ambulante Dienste, Psychiatrie, Rehabilitation, Stationsleitung
- Weiterbildung von Krankenpflegern, Kinderkrankenpflegern für die Leitung des Pflegedienstes und Aufgaben in der Krankenhausbetriebsleitung
- Weiterbildung von Krankenpflegern, Kinderkrankenpflegern für die Lehrtätigkeit und Leitung an Schulen für Krankenpflegeberufe
Kontakt
- Bärbel Götz-Waniek
- Zentrale Studienberatung
- Universität Ulm
- 89069 Ulm
- Telefon: +49 (0)731/50-31757
- Telefax: +49 (0)731/50-22074
- Sprechzeit: Mi. + Fr. 9.00 - 12.00 Uhr