Außerkapazitärer Antrag
Fristen zur Antragsstellung
Wintersemester: 16.05. - 15.07.
Sommersemester: 01.11. - 15.01.
Weitere Informationen
Mit einem Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität machen die Antragstellenden geltend, dass die für den begehrten Studiengang festgesetzte Zulassungszahl unzutreffend ist. Eine Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität ist - wenn überhaupt - nur im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens durchzusetzen (sog. NC-Verfahren). Mit derartigen Gerichtsverfahren sind Kostenrisiken verbunden.
Die Universität lässt sich in diesen Verfahren anwaltlich vertreten.
Auskünfte zu Gerichtsverfahren werden von der Universität nicht erteilt.
Kontakt
Abt. II-1 Zulassung
Universität Ulm
89069 Ulm
Telefon: +49 (0)731/50-31682
Telefax: +49 (0)731/50-22074