Hinweisgebersystem Hintbox
Warum braucht es ein Hinweisgeberschutzgesetz und ein Hinweisgebersystem? Hinweisgebende – sogenannte Whistleblower – sind für Unternehmen und Gesellschaften wichtig, weil sie unter Umständen dazu beitragen, Risiken zu managen, Missstände aufzudecken und Haftungsansprüche zu vermeiden.
"Hinweisgeben" bezieht sich auf das Veröffentlichen von Informationen über illegale, unethische oder gefährliche Aktivitäten innerhalb einer Organisation. Informationen über privates Fehlverhalten fallen nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz.
Hinweisgebende können alle Personen sein, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße im Sinne des § 2 HinSchG erlangt haben und diese an eine zugeordnete Meldestelle melden möchten. Neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind dies beispielsweise auch Personengruppen wie Praktikantinnen und Praktikanten, Freiwillige und Organmitglieder.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz hat den Schutz von hinweisgebenden Personen zum Ziel, daher muss jede Meldestelle die Vertraulichkeit der Identität der Hinweisgebenden sowie aller in der Meldung genannten Personen wahren. Die Meldung kann anonym abgegeben werden.
Wer einen Verstoß melden möchte, kann außerdem wählen, ob die Meldung bei einer internen oder externen Meldestelle abgegeben werden soll. Die Medizinische Fakultät der Universität Ulm bietet dafür die Nutzung des digitalen Hinweisgebersystems Hintbox des Universitätsklinikums Ulm an.
Hinweisgebersystems Hintbox des Universitätsklinikums Ulm
Externe Meldestelle des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
E-Mail:
Hinweisgebermeldestelle(at)mwk.bwl.de
Post:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Hinweisgebermeldestelle
Königstrasse 46
70173 Stuttgart
Aktuelle Version des Hinweisgeberschutzgesetes