Wenn der Arzt nicht genau weiß, was der Patient für ein Medikament bekommt
Studie zu Fachinformationen von Generika

Ulm University

Ulmer Forschende haben in einer Studie deutliche Diskrepanzen zwischen den Fachinformationen von wirkstoffgleichen Medikamenten gefunden. Besonders die Abweichungen der Fachinformationen bei den zugelassenen medizinischen Anwendungsgebieten und Gegenanzeigen sind dabei von medizinischer Relevanz. Große Unterschiede bei der Anzahl der aufgeführten Indikationen beziehungsweise Kontraindikationen fanden sich beispielsweise bei bestimmten Antibiotika respektive Blutdrucksenkern.

Seit 2002 sind Apotheken verpflichtet, preisgünstige wirkstoffgleiche Medikamente abzugeben, sogenannte Generika. Der Arzt oder die Ärztin verordnet in der Regel also nicht mehr ein bestimmtes Präparat, sondern einen pharmakologischen Wirkstoff. Die Krankenkassen sparen dank dieser so genannten „Aut idem-Regelung“ viel Geld, doch für die Ärzteschaft birgt diese Praxis gewisse Risiken, da der Arzt oder die Ärztin in der Regel nicht weiß, welches Präparat der Patient in der Apotheke erhält. So haben Forschende des Universitätsklinikums Ulm herausgefunden, dass die Fachinformationen wirkstoffgleicher Arzneimittel erhebliche Unterschiede aufweisen, und zwar in Bezug auf die Anzahl der aufgeführten medizinischen Anwendungsgebiete (Indikationen) und Gegenanzeigen (Kontraindikationen). Die Arbeitsgruppe „Pharmakovigilanz“ der Ulmer Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie III hat dafür die Fachinformationen von Medikamenten mit den in Deutschland am häufigsten verschriebenen Substanzen analysiert. Untersucht wurde, ob es zwischen den Fachinformationen wirkstoffgleicher Arzneimittel Unterschiede bei der Anzahl der aufgeführten Indikationen und Kontraindikationen gibt. Diese Informationen sind ausschlaggebend für den behandelnden Arzt oder die Ärztin, um sich bei einem Patienten für oder gegen ein bestimmtes Medikament zu entscheiden.

Doch was ist, wenn die Fachinformationen wirkstoffgleicher Präparate beachtliche Unterschiede aufweisen, insbesondere im Hinblick auf für die Verordnung essenziellen Merkmale wie Indikation und Kontraindikation? Die behandelnde Ärztin beziehungsweise der Arzt kann ja nicht wissen, welches wirkstoffgleiche Präparat dem Patienten in der Apotheke tatsächlich ausgehändigt wird. „Welche haftungsrechtlichen und möglicherweise klinischen Folgen ergeben sich aus diesen Abweichungen für die behandelnden Medizinerinnen und Mediziner, insbesondere im Fall von unerwünschten Arzneimittelwirkungen? Bestehen dadurch Risiken für Patientinnen und Patienten?“, bringt Professor Maximilian Gahr die Problematik auf den Punkt. Der Oberarzt an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie III des Universitätsklinikum Ulm hat die Studie koordiniert.

Rund 1500 Fachinformationen wurden für die Studie "händisch" ausgewertet

Für die aufwändige Untersuchung, die im European Journal of Clinical Pharmacology veröffentlicht wurde, haben die Ulmer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Fachinformationen der Präparate mit den 100 in Deutschland am häufigsten verordneten Substanzen analysiert. Insgesamt wurden 1426 Fachinformationen beziehungsweise Präparate berücksichtigt. Das Ergebnis: Bei 41 beziehungsweise 65 Prozent der untersuchten Wirkstoffe fanden die Forschenden Unterschiede zwischen den zugehörigen Fachinformationen hinsichtlich der Anzahl der aufgeführten Indikationen beziehungsweise Kontraindikationen. Um zu vermeiden, dass Unterschiede in der sprachlichen Ausformulierung und systematischen Aufgliederung die Ergebnisse der Untersuchung verfälschen, wurden alle Fachinformationen „von Hand“ ausgewertet.

Am Größten waren die Unterschiede bezüglich der Anzahl der aufgeführten Indikationen bei Fachinformationen von Präparaten mit Amoxicillin, einem Antibiotikum aus der Gruppe der Aminopenicilline. Hier fanden sich zum Beispiel ein Amoxicillin-haltiges Präparat mit 16 und eines mit 9 in der Fachinformation aufgeführten Indikationen, entsprechend einer Spannbreite von 7. Darauf folgten Ibuprofen (Spannbreite 5) und Allopurinol (Spannbreite 4). Bei den Gegenanzeigen, also den Kontraindikationen, war der Blutdrucksenker Lisinopril, ein Medikament aus der Gruppe der ACE-Hemmer, mit 11 Abweichungen führend, gefolgt von Hydrochlorothiazid (Spannbreite 9) und Torasemid (Spannbreite 8). „Bei einem Lisinopril-enthaltenden Präparat wurden beispielsweise als Gegenanzeige schwere Niereninsuffizienz, Dialyse, eine Verengung der Nierenarterie und spezielle Erkrankungen der Herzklappen genannt, die bei der Fachinformation eines anderen Lisinopril-enthaltenden Präparates fehlten“, erläutert Almuth Wolf, die die Auswertung der Fachinformationen durchgeführt hat.

Einheitliche Regelungen und detaillierte Vorgaben für die Hersteller wären hilfreich

Worauf sind die Unterschiede in den Fachinformationen von Generika nun zurückzuführen? Gründen diese in unterschiedlichen Vorgehensweisen der Hersteller bei der Erstellung und Aktualisierung der Fachinformationen oder gibt es tatsächlich Unterschiede zwischen den jeweiligen Medikamenten, zum Beispiel pharmakologischer oder pharmazeutischer Art? Um diese weiterführenden Fragen zu beantworten, wollen die Ulmer Forschenden in Zukunft noch weiter ins Detail gehen – entsprechende Studien sind in Vorbereitung. Was sich auf jeden Fall jetzt schon sagen lässt: „Bei den Fachinformationen wirkstoffgleicher Arzneimittel besteht Harmonisierungsbedarf. Wünschenswert wären hier beispielsweise detailliertere Regelungen und Vorgaben für die Hersteller hinsichtlich der Aktualisierung und Abgleichung der Fachinformationen, die auch kontrolliert werden sollten. So ließe sich möglicherweise bereits ein beträchtlicher Anteil der Diskrepanzen in den pharmazeutischen Produktbeschreibungen beheben“, hofft Professor Gahr.

Hintergrund „Fachinformation“
Nach §11a des Arzneimittelgesetzes sind Pharmaunternehmen verpflichtet, für alle in Deutschland oder Europa zugelassenen Arzneimittel eine Gebrauchsinformation für Fachkreise, eine so genannte Fachinformation zu erstellen (Englisch: Summary of Product Characteristics). Die Fachinformation enthält vor allem klinische, pharmakologische als auch pharmazeutische Informationen. Dazu gehören Angaben über Darreichungsformen, Stärke, Anwendungsgebiete, Dosierung, Wirkung, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und Gegenanzeigen des Medikaments. Fachinformationen wenden sich vorwiegend an Fachkreise wie Ärzte oder Apotheker. Zahlreiche Angaben daraus finden sich auch auf dem Beipackzettel oder der Packungsbeilage wieder, die primär zur Patienteninformation dienen.

Literaturhinweis:
Harmonization of summaries of product characteristics (SmPCs) of drugs with the same active ingredients: an evaluation of SmPCs of the most frequently prescribed active substances
Maximilian Gahr • Bernhard J. Connemann • Rainer Muche • René Zeiss • Almuth Wolf
European Journal of Clinical Pharmacology, 27 October 2021
https://doi.org/10.1007/s00228-021-03209-7

Text und Medienkontakt: Andrea Weber-Tuckermann

 

Symbolbild verschiedene Pillen
Die Ulmer Studie fand erhebliche Unterschiede in den Fachinformationen wirkstoffgleicher Medikamente (Symbolbild: Pixabay_stevepb)
Prof. Maximilian Gahr und Almuth Wolf
Prof. Maximilian Gahr, Oberarzt an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie III, und Medizinstudentin Almuth Wolf (Fotos: privat)