Statuten zur Körperspende:
Prosektur des Instituts für Anatomie und Zellbiologie
Dezember 2009
Richtlinie des Instituts für Anatomie und Zellbiologie zum Umgang mit Körperspendern in der Lehre und Forschung nach gesetzlichen Vorgaben und ethischen Grundsätzen (Auszug)
(nach Guidelines Suggested by the American Association of Anatomists November 13, 2009)
· Die Körperspende findet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften zum Umgang mit den Körpern Verstorbener statt
(Bestattungsgesetz Baden-Württemberg).
· Die organisatorischen Abläufe und Rahmenbedingungen des
Körperspendewesens werden regelmäßig den nationalen und
internationalen Standards und den gesetzlichen Vorgaben angeglichen.
· Verantwortlich für das Körperspendewesen sind die Präparatoren, der
Leiter der Prosektur und der Direktor des Instituts. Die Verantwortlichen
stimmen sich regelmäßig über den aktuellen Stand und die
organisatorischen Abläufe des Körperspendewesens ab.
· Die Nutzung der Körperspender oder Präparate geschieht im Rahmen des
universitären Lehrauftrags zur medizinischen Ausbildung und Forschung.
· Die Körperspende ist unentgeltlich und nicht profitorientiert. Es werden
keine Körperspender oder Körperteile gekauft oder verkauft.
· Jeder Körperspender erklärt sich ausdrücklich mit den aufgeführten
Bedingungen für die Körperspende einverstanden in Form einer
eigenhändig unterzeichneten Verschreibung.
Die Bedingungen für die Körperspende sind in einem Informationsblatt erläutert und können in der Prosektur angefragt werden.
Kontakt:
Leiter Prosektur:
Dr. Ulrich Fassnacht
Tel: 50-23211; Fax: 23449
Präparatoren:
Ernst Voigt
Tel: 50-22331 Fax: 24096
N26, 206
Sabrina Dolp
Tel: 50-23204; 50-15171
N26, 206