Sehr geehrte Antragstellerinnen und Antragsteller von Tierversuchen,

in der letzten Zeit hat sich die Genehmigungspraxis der Tierschutzkommission in Tübingen in Bezug auf die Genehmigung von Tierversuchen geändert. Es wird regelmäßig ein Biometrisches Gutachten zur Wahl der Fallzahl der Tiere verlangt. Falls Sie ein solches benötigen, bitten wir um Kontaktaufnahme per email mit dem Sekretariat am Standort Schwabstrasse.

Um Ihren Antrag hinsichtlich biometrischem Gutachten sachgemäß bearbeiten zu können, bitten wir um folgendes Vorgehen:

  1. Bitte reichen Sie den Antrag bei unserem Sekretariat ein. Ich werde zunächst alle Anträge sichten und zur Bearbeitung an die KollegInnen weiterleiten, die sich ggf. bei Rückfragen dann an Sie wenden können.
  2. Um unnötigen Verzögerungen im Prozess der Tierversuchsbeantragung vorzubeugen, ist es aus unserer Sicht wichtig, dass Sie sich vor der Anforderung eines biometrischen Gutachtens von den Tierschutzbeauftragten der Universität bezüglich des gesamten Versuchs beraten lassen.
  3. In dem biometrischen Gutachten, das Sie jedem Antrag beilegen müssen, soll nun für jeden Antrag die Tierzahl für jeden (Teil-)Versuch auf Basis statistischer Signifikanztests und Fallzahlplanungsformeln nachvollziehbar dargelegt werden. Dazu benötigen wir von Ihnen standardmäßig einige Vorinformationen, die wir von Ihnen dann abfragen.

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