Die biometrisch-statistische Beratung wissenschaftlicher Arbeiten in der Medizinischen Fakultät der Universität Ulm gehört zum Service-Angebot des Instituts für Epidemiologie und Medizinische Biometrie (Gruppe Biometrie). Sie finden uns am Michelsberg, Schwabstraße 13

Wir unterstützen Sie gerne

- bei der Studien- und Versuchsplanung,
- bei der Fallzahlplanung,
- bei der Randomisation,
- bei der Auswahl adäquater statistischer Methoden,
- bei der Durchführung der Auswertung,
- bei der Interpretation der Ergebnisse und
- bei der Erstellung der Publikation.


Wir empfehlen Ihnen eine Beratung bereits in der Planungsphase Ihrer Arbeit, um vorab
Studiendesign, Datenerhebung usw. besprechen zu können. Sollten Sie schon in der
Auswertungsphase Ihres Projekts sein, unterstützen wir Sie auch hierbei gerne.

 

Telefonische Terminvereinbarung   8:30 bis 12:00 im Sekretariat

Allgemeine Informationen zum Verfahren

 

Kontakt

Die Beratung umfasst die Bereiche der Studienplanung, des Studiendesigns, der Datenerhebung und der Interpretation der Ergebnisse und wird von unseren wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt.

Die Beratungen finden jeweils mittwochs zwischen 14 und 16 Uhr statt und dauern max. eine Stunde. Sollten Sie Interesse an einer Beratung haben, setzten Sie sich bitte mit dem Sekretariat  in Verbindung.

Nennen Sie dabei unbedingt den Titel, die Zielsetzung sowie die geplanten Methoden ihrer Arbeit. Ohne diese Informationen können wir keine Beratung durchführen. Geben Sie möglichst zwei Terminvorschläge an. Eine Terminbestätigung erhalten Sie per E-Mail.

Für biometrisch-statistische Fragen bietet das Institut in der Gruppe Biometrie (Schwabstr.) eine entsprechende Beratung an.

Wir beraten nach den Empfehlungen für "Gute Epidemiologische Praxis".
Hinweise für Prospektive Beobachtungsstudien finden Sie hier (docx).
Hinweise für Studien mit Sekundärdatenanalyse finden Sie hier (docx).

Kontakt

Sehr geehrte Antragstellerinnen und Antragsteller von Tierversuchen,

in der letzten Zeit hat sich die Genehmigungspraxis der Tierschutzkommission in Tübingen in Bezug auf die Genehmigung von Tierversuchen geändert. Es wird regelmäßig ein Biometrisches Gutachten zur Wahl der Fallzahl der Tiere verlangt. Falls Sie ein solches benötigen, bitten wir um Kontaktaufnahme per email mit dem Sekretariat am Standort Schwabstrasse.

Um Ihren Antrag hinsichtlich biometrischem Gutachten sachgemäß bearbeiten zu können, bitten wir um folgendes Vorgehen:

  1. Bitte reichen Sie den Antrag bei unserem Sekretariat ein. Ich werde zunächst alle Anträge sichten und zur Bearbeitung an die KollegInnen weiterleiten, die sich ggf. bei Rückfragen dann an Sie wenden können.
  2. Um unnötigen Verzögerungen im Prozess der Tierversuchsbeantragung vorzubeugen, ist es aus unserer Sicht wichtig, dass Sie sich vor der Anforderung eines biometrischen Gutachtens von den Tierschutzbeauftragten der Universität bezüglich des gesamten Versuchs beraten lassen.
  3. In dem biometrischen Gutachten, das Sie jedem Antrag beilegen müssen, soll nun für jeden Antrag die Tierzahl für jeden (Teil-)Versuch auf Basis statistischer Signifikanztests und Fallzahlplanungsformeln nachvollziehbar dargelegt werden. Dazu benötigen wir von Ihnen standardmäßig einige Vorinformationen, die wir von Ihnen dann abfragen.

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