Forschungsprofil
Steuerrecht handelt von der Verteilung staatlicher Finanzierungslasten auf die Bürger, von der Aufteilung der Besteuerungsansprüche zwischen Staaten und von einem globalen Standortwettbewerb. Dabei ist es auch ein Instrument der Wirtschafts-, Forschungs-, Sozial- und Familienpolitik. Bezogen hierauf sucht die Steuerrechtswissenschaft nach Gerechtigkeitsmaßstäben, Besteuerungsprinzipien und systematischen Grundlagen im Steuerrecht, mit denen sich steuerliche Belastungs-, Verteilungs- und Lenkungsentscheidungen rational begründen lassen.
Der Forschungsschwerpunkt der im Juli 2012 am Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung eingerichteten Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht liegt im nationalen und internationalen Unternehmenssteuerrecht mit seinen Bezügen zum Bilanz-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht. Mit diesem Schwerpunkt profitiert die Professur von Anknüpfungsmöglichkeiten im Fachbereich insbesondere in den Schwerpunktbereichen Wirtschaftsprüfung, Versicherungswirtschaften, Unternehmensleitung, Finanzwissenschaften und Behavioral Economics, der naturwissenschaftlich ausgerichteten Universität (Steuerpolitik ist immer auch Innovationspolitik) und der Region Ulm.
Untersucht werden Grundfragen der Unternehmensbesteuerung und des Bilanzrechts, die sich im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die Planung von Unternehmensstrukturen, die Bilanzierung sowie bei Vertragsgestaltungen und der Entwicklung von Vergütungsmodellen ergeben. Einzelne Themenschwerpunkte sind die Besteuerung von Private Equity- und Investmentfonds, die Querschnittsmaterie des sog. "Wirtschaftlichen Eigentums", die Bilanzierung von immateriellen Wirtschaftsgütern wie z.B. ERP-Software, die steuerlichen Rahmenbedingungen von Forschung und Entwicklung, Fragen der Besteuerung und Bilanzierung bei Public-Private-Partnership-Projekten, methodologische Grundfragen der Rechtsanwendung im Steuerrecht (Bedeutung von subjektiven Tatsachen, Umgehung und Gestaltungsmissbrauch, Geltung und Anwendung privater Normen im staatlichen Recht, Tax Compliance) und im Bilanzrecht (Principles-Based vs. Rules-Based Legislation).
Der verfolgte Forschungsansatz zielt auf Praxisrelevanz ohne jedoch im Sinne einer "Steuerberatungswissenschaft" die Suche nach individuell günstigen Gestaltungsmodellen in den Vordergrund zu stellen. Ziel ist die Entwicklung gerechter, praktikabler und im internationalen Systemwettbewerb wettbewerbsfähiger Handlungsvorschläge für die Steuerpolitik, die Rechtsprechung und die Beratungspraxis.