Prüfungsausschuss Wirtschaftswissenschaften
Anträge
Eine Anrechnung von Prüfungsleistungen ist nur im ersten Semester nach Wechsel in den Studiengang Wirtschaftswissenschaften der Universität Ulm möglich.
Halten Sie sich bei der Antragstellung bitte an folgende Richtlinien.
Für Auskünfte und Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Auslandsstudienberatung. Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen ist innerhalb des ersten auf den Auslandsaufenthalt folgenden Semesters an der Uni Ulm zu beantragen.
Halten Sie sich bei der Antragstellung bitte an folgende Richtlinien.
Um eine Fristverlängerung nach § 7 der Prüfungsordnung zu beantragen, müssen folgende Dokumente beim Prüfungsausschuss Wirtschaftswissenschaften eingereicht werden:
- Antrag auf Fristverlängerung mit jeweiliger Begründung
- Begleitschreiben zur Fristverlängerung mit dem Nachweis einer studienfachlichen Beratung bei Herrn Dr. Rieber
- Ärztliche Atteste (soweit vorhanden) für alle relevanten Prüfungstermine, die nicht wahrgenommen werden konnten
Ab Prüfungsordnung 2019: Um die Anerkennung zu beantragen senden Sie bitte folgendes Dokument ausgefüllt, zusammen mit ihrem Praktikumszeugnis an den Prüfungsausschuss.
Der Antrag auf Anerkennung des Praktikums ist beim Prüfungsausschuss Wirtschaftswissenschaften einzureichen, und zwar spätestens bis zum Ende des auf das Praktikum folgenden Semesters. Teilanerkennungen von Praktika, die kürzer als acht Wochen sind, sind nicht möglich. Die Vorgabe „acht Wochen“ kann jedoch durch mehrere kürzere Praktika erfüllt werden. Dafür ist ein gemeinsamer Antrag abzugeben.
Für die Anerkennung einer Werkstudententätigkeit (mind. 300 Stunden) als Praktikum, vermerken Sie bitte auf dem Dokument unter Zeitraum der Tätigkeit, dass es sich um eine Werkstudententätigkeit handelt.
Kaufmännische Ausbildungen werden auf Antrag als Praktikum anerkannt.
Bei Abschlussarbeiten kann der Prüfungsausschuss bei nicht chronischen Erkrankungen eine Verlängerung der Bearbeitungszeit gewähren, wenn die Erkrankung für die Zeit ihrer Dauer die reguläre Leistungserbringung ausschließt oder ein weiterer wichtiger Grund vorliegt. Studierende dürfen während der Erkrankung keine Leistungen auf die Arbeit erbringen. In allen anderen Fällen besteht die Möglichkeit des Prüfungsrücktritts nach § 21 Rahmenordnung. Eine darüberhinausgehende Verlängerung ist ausgeschlossen.
Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungsfrist ist beim Prüfungssausschuss in schriftlicher Form mit Attesten/Belegen einzureichen. Der für die Verlängerung der Bearbeitungsfrist geltend gemachte wichtige Grund muss unverzüglich nach seinem Auftreten angezeigt und glaubhaft gemacht werden.
Nachdem Sie alle Prüfungen im Bachelor/Master absolviert haben können Sie über die folgende App ihre Profile verbindlich wählen. Sie erhalten dann zusammen mit ihrem Zeugnis einen Nachweis über ihre abgelegten Profile: https://profilwahl.econ.mathematik.uni-ulm.de/
Wichtige Informationen
Eine Übersicht über die Raumbelegung für Prüfungen finden Sie hier.
- Bitte folgen Sie bei Ihrer Abschlussarbeit folgender Vorlage für Titelblatt und Erklärung:
PDF Word TeX - Bei etwaigen Sperrvermerken (z.B. wegen vertraulicher Unternehmensdaten) soll der Kreis der Einsichtsberechtigten nicht enger als "Professoren und Habilitierte der Fakultät" gezogen werden.
- Die Frist zur Anmeldung der Abschlussarbeit beginnt mit dem Datum der letzten Prüfung (nicht mit dem Tag der Bekanntgabe der Ergebnisse).
Unterschriften für BAföG Anträge (In der Regel Formblatt 5 oder Studienabschlussförderung) erhalten Sie bei Vanessa Fink. Bitte füllen Sie die Anträge vorab soweit wie möglich aus.
Die verbindlichen Richtlinien zur Anmeldung einer Seminararbeit finden Sie hier.
Hier finden Sie alle Informationen zu Prüfungen und Modulen.
Bitte beachten Sie insbesondere die Infos zur fristgerechten Prüfungsanmeldung. Sollte der Anmeldezeitraum im Hochschulportal für eine Prüfung/ ein Seminar verstrichen sein, ist eine nachträgliche Anmeldung nicht mehr möglich.
Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnungen für den Bachelor- und Masterstudiengang Wirschaftswissenschaften:
Dieser Link führt Sie zum Modulhandbuch für den Bachelor, gemäß Prüfungsordnung 2015.
Dieser Link führt Sie zum Modulhandbuch für den Bachelor, gemäß Prüfungsordnung 2017.
Dieser Link führt Sie zum Modulhandbuch für den Bachelor, gemäß Prüfungsordnung 2019.
Dieser Link führt Sie zum Modulhandbuch für den Bachelor, gemäß Prüfungsordnung 2022.
(Um auf das Modulhandbuch zuzugreifen klicken Sie auf die Schaltfläche [pdf1] in campusonline)
Dieser Link führt Sie zum Modulhandbuch für den Master, gemäß Prüfungsordnung 2015.
Dieser Link führt Sie zum Modulhandbuch für den Master, gemäß Prüfungsordnung 2017.
Dieser Link führt Sie zum Modulhandbuch für den Master, gemäß Prüfungsordnung 2019.
Dieser Link führt Sie zum Modulhandbuch für den Master, gemäß Prüfungsordnung 2022.
(Um auf das Modulhandbuch zuzugreifen klicken Sie auf die Schaltfläche [pdf1] in campusonline)
Die Veranstaltungen, welche im Master WiWi nach der FSPO 2022 in die einzelnen Kernbereiche, bzw. den Advanced Quantitative Methods Track (AQMT) fallen finden Sie hier.
Für Studierende, die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021 oder im Wintersemester 2021/2022 in einem Studiengang eingeschrieben sind oder waren, verlängern sich in diesem Studiengang die Fristen für die Erbringung von fachsemestergebundenen Studien- und Prüfungsleistungen für jedes dieser Semester jeweils um ein Semester, insgesamt um höchstens drei Semester.
Übergangsregelungen
Studierende, welche im Bachelorstudium in den Veranstaltungen "Wirtschaftsprüfung II - Ausgewählte Fragen des betriebswirtschaftlichen Prüfungswesens" (Modulnummer: 70253; 4 LP) und "Moderne Datenanalyse in der Wirtschaftsprüfung" (Modulnummer: 75258; 3 LP) geprüft wurden können diese Veranstaltungen gemeinsam als "Wirtschaftsprüfung II - Ausgewählte Fragen des betriebswirtschaftlichen Prüfungswesens und neue Prüfungstechnologien" (Modulnummer: 75469; 7 LP) anerkennen lassen.
Sollte nur eine der Veranstaltungen geprüft worden sein, so bietet das Institut für Rechungswesen und Wirtschaftsprüfung eine extra Klausur für den jeweiligen noch fehlenden Prüfungsteil im Sommersemester 2024 an.
Abgabe der Unterlagen
Wenn Sie Anträge an den PA einreichen möchten, senden Sie die Unterlagen bitte als pdf Datei an pruefungsausschuss-wiwi(at)uni-ulm.de.
Bitte beachten Sie: Alle E-Mails, die direkt an Herrn Prof. Guettler gesendet werden, können nicht bearbeitet werden und werden gelöscht. Benutzen Sie außerdem bitte für alle Anfragen Ihre offizielle Uni-Mailadresse.
Vorsitzender
Prof. Dr. André Güttler
Institut für Strategische Unternehmensführung und Finanzierung
Weitere Mitglieder
Prof. Dr. Stefan Funken
Prof. Dr. Mischa Seiter
Dr. Alexander Rieber
Nicole Damjanovic
(studentische Vertreterin)