Berufspraktikum
Der Studienplan von CSE sieht ein mindestens 3-monatiges Berufspraktikum vor, das mit 15 LP honoriert wird. Es kann um drei oder sechs Monate verlängert werden. Hierfür werden bei erfolgreichem Abschluss weitere 15 bzw. 30 LP vergütet. Die Verlängerung des Praktikums kann auf Antrag als Zusatzfach ins Zeugnis eingetragen werden.
Downloads
CSE - Richtlinien zum Berufspraktikum (Stand 04_2024)
(auf Anfrage auch in englischer Übersetzung)
Bitte beachtet das Anschreiben zum Berufspraktikum (Stand 9_2023) (das Anschreiben ist für euch und die Firmen)
Formular: Anmeldung zum Berufspraktikum (Stand 9_2023)
Berufspraktikumsplatz
Seid ihr auf der Suche nach einem Berufspraktikumsplatz?
Durch unsere Kontakte über die IHK Ulm, durch unsere Exkursionen und durch die Kontakte einiger Dozenten gelang es uns einige interessante Firmenkontakten für euch CSE-Studierende zu akquirieren.
Meldet euch bei den Studienfachberatern um weitere Informationen zu bekommen.
FAQ zum Berufspraktikum
Es wird empfohlen, das Berufspraktikum im Anschluss an das fünfte Fachsemester zu absolvieren.
Ja.
Beachten Sie die Rückmeldefristen! Rückmeldung
Sie können eine Firma oder Institution für das Praktikum im In- oder Ausland frei wählen. Die Firma oder Institution muss gemäß den CSE-Richtlinien ausbilden.
Für die Wahl eines Praktikums im Ausland sollten Sie sich ca. sechs bis neun Monate vor Praktikumsbeginn bewerben.
Weitere Informationen bei den StudienfachberaterInnen.
- Suchen Sie sich einen Dozenten aus dem Studiengang CSE als Hochschulbetreuer.
- Melden Sie Ihr Berufspraktikum beim Prüfungsausschuss an:
Mindestens 1 Monat vor Aufnahme der Tätigkeit!
Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen
- Anmeldeformular mit Unterschrift des Hochschulbetreuers
- Projekt- bzw. Tätigkeits-/Stellenbeschreibung
- Ihre Berufspraktikumsstelle muss vom Prüfungsausschuss genehmigt werden!
Ja.
Sollte die Praxisstelle nicht den Anforderungen der Ausbildungsinhalte entsprechen und das Ausbildungsziel dadurch nicht erreicht werden, kann der Prüfungsausschuss eine Berufspraktikumsstelle ablehnen. Sie suchen sich in diesem Fall eine andere Stelle, die Sie vom Prüfungsausschuss genehmigen lassen.
Die Firma oder die Institution benennt einen Betreuer, der ein einschlägiges Studium aufweisen muss.
Der Praktikant sucht sich einen Dozenten des Studiengangs CSE als Hochschulbetreuer.
Während des Berufspraktikums wird ein reger Kontakt zwischen Firma oder Institution, Praktikant und Hochschulbetreuer gefordert.
Halten Sie regen Kontakt mit Ihrem Hochschulbetreuer!
Mindestens jedoch:
- vor oder spätestens unmittelbar nach Praktikumsbeginn!
Teilen Sie Ihre Firmenkontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer) Ihrem Hochschulbetreuer mit! (via E-Mail!)
- alle 4 Wochen (z.B. per Status-E-Mail)
Vereinbaren Sie innerhalb der ersten 4 Praxiswochen einen Besuchstermin des Hochschulbetreuers mit dem Firmenbetreuer bei Ihrer Praktikantenstelle
- Firma im Umkreis von ca. 100 km: Firmenbesuch dringend geboten
- Firma im Umkreis von > 100 km: Führen von mehreren Telefonaten (z.B. Tel./Videokonferenzen)
Inhalt:
- Bericht über Tätigkeiten innerhalb des Praktikums
Gesamtumfang: mind. 2000 Wörter - max. 15 Seiten
Gliederung: Aufgabe - Problemstellung - Durchführung - Ergebnis
Form:
- Professionell gestaltet, übersichtlich und klar gegliedert
z.B. aussagekräftige Bilder mit Bildunterschrift, Nummerierung und Quellenangaben
- Bericht vom Firmenbetreuer unterschreiben lassen, mit Firmen- oder Abteilungsstempel
- Nach Absprache mit dem Betreuer ist die Abgabe auch rein digital möglich.
Bindung:
- Schnellhefter, Ringbindung, einfache Klebebindung
kein Ordner!
TIPP: Durch Anregungen wie Prinzipskizzen, Explosionszeichnungen, Diagramme, Zeichnungen, Entscheidungstabellen, Berechnungswege, Erklärungen etc. wecken Sie das Interesse beim Leser. Keine kompletten Zeichnungssätze!
Ja.
Es ist eine Verlängerung um 3 oder 6 Monate möglich; siehe CSE-Richtlinien zum Berufspraktikum
Der Antrag erfolgt in einer formlosen E-Mail an den Prüfungsausschuss oder das Praktikantenamt.
Lassen Sie sich ein Zeugnis/ Praktikumsnachweis von Ihrer Firma/Institut ausstellen. Bei einer Bewerbung um einen Arbeitsplatz ist ein Zeugnis über ein Praktikum, des Tätigkeitsfeldes, der Länge des Praktikums und einer kurzen Beurteilung oft sehr hilfreich!
- Der Bericht wird beim Betreuer abgegeben - der Betreuer prüft den Bericht
- Der Betreuer prüft den Bericht und gibt die Freigabe per Email an den Prüfungsausschuss
- Der Bericht kann dann dem Studierenden wieder zurückgegeben werden
- Der Praktikumsnachweis der Firma geht an den Prüfungsausschuss oder an das Praktikantenamt
Das Formular "Anmeldung Berufspraktikum" und die Tätigkeitsbeschreibung (formlos) muss spätestens einen Monat vor Beginn des Berufspraktikums an den Prüfungsausschuss oder das Praktikantenamt geschickt werden.
Der Tätigkeitsnachweis muss spätestens 6 Monate nach Beendigung des Praktikums an den Prüfungsausschuss oder das Praktikantenamt geschickt werden.
Der Praktikumsbericht muss spätestens 6 Monate nach Beendigung des Praktikums an die Betreuerin oder an den Betreuer geschickt werden. Die Betreuerin oder der Betreuer erteilt die Freigabe des Berichts nach Prüfung und gibt diese Info an den Prüfungsausschuss oder das Praktikantenamt weiter.
Nein, es gibt kein Formular. Der Praktikumsnachweis sollte von der Firma/ dem Institut formlos ausgestellt werden und folgende Angaben beinhalten:
-
Angabe des Tätigkeitsfeldes des Praktikanten/der Praktikantin
-
Anwesenheits- und Fehltage
Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
Vorsitzende
- Prof. Dr. Manuela Boin
Technische Hochschule Ulm - Prittwitzstr. 10, Raum C 018
- Telefon: 0731/50-28037
stellvertretender Vorsitzender
- Prof. Dr. Frank Kargl, Universität Ulm
weiteres Mitglied
- Kirsten Huss, Technische Hochschule Ulm
Studentischer Vertreter
- Carolin Müller, Studentin CSE