Berufspraktikum in den mathematischen Bachelorstudiengängen

Fachspezifische Prüfungsordnung 2024

Die fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung von 2024 sieht ein verpflichtendes Berufspraktikum nur noch im Bachelor Mathematische Biometrie vor (§ 6 Absatz 1, A5 - 22). Die Informationen auf dieser Seite gelten entsprechend für diese Studierenden.

Für Studierende im Bachelor Mathematik oder Wirtschaftsmathematik nach der FSPO 2024 gibt es kein verpflichtendes Berufspraktikum. Sie können freiwillige Praktika absolvieren.

Fachspezifische Prüfungsordnung 2018

Laut §8 der fachspezifischen Prüfungsordnung von 2018 muss in den Bachelorstudiengängen Mathematik, Mathematische Biometrie und Wirtschaftsmathematik ein mindestens achtwöchiges Berufspraktikum absolviert werden. Näheres regelt die Praktikumsordnung (pdf).

Diese Seite gibt einen Überblick über die Eckdaten und weitergehenden Regelungen zum Berufspraktikum.

Hinweis: Etwa wegen Regelungen zur Sozialversicherungspflicht und Mindestlohn benötigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber häufig schon dann eine Bescheinigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, wenn die Praktikumsdauer die Mindestdauer von 8 Wochen überschreitet. Klären Sie dies möglichst frühzeitig ab, drucken Sie ggf. die Bestätigung über das noch nicht absolvierte Pflichtpraktikum im Hochschuldiensteportal aus und lassen Sie sich darauf dann die tatsächliche Praktikumdauer von der Ansprechperson des Prüfungsausschusses bestätigen.

Ablauf

Grober Ablauf:

  1. Praktikumsplatz selbst organisieren:
  2. Praktikum absolvieren.
  3. Praktikumsbericht schreiben.
  4. Bericht und Nachweis vom Betrieb unterzeichnen lassen.
  5. Bericht und Nachweis bei der Ansprechperson des Prüfungsausschusses (Prüfungsausschuss Mathematik und Wirtschaftsmathematik, Prüfungsausschuss Mathematische Biometrie) vorlegen bzw. abgeben.
  6. Optional aber wünschenswert: Die Liste der Fachschaft um das eigene Praktikum über dieses Formular ergänzen.

Praktikumsbericht

Es ist ein Praktikumsbericht zu erstellen.

  • Umfang: etwa 10 Seiten.
  • Der Bericht muss selbstverfasst sein.
  • Der Bericht muss spätestens 6 Monate nach Beendigung des Praktikums vorgelegt werden.
  • Der Bericht muss von der oder dem Praktikumsbetreuenden unterzeichnet sein.

Praktikumsnachweis

  • Ein Praktikumsnachweis ist bei der Ansprechperson des Prüfungsausschusses zusammen mit dem Praktikumsbericht abzugeben (der Nachweis wird als Beleg über die Prüfungsleistung archiviert).
  • Eine Vorlage (ausfüllbares PDF; LaTeX-Quelle) findet sich am Ende der Praktikumsordnung.
  • Der Praktikumsnachweis ist von der oder dem Betreuenden oder entsprechend befugten Person des Praktikumsbetriebes zu unterzeichnen.

Es sind also zwei Unterschriften notwendig: auf dem Bericht und auf dem Nachweis!

Regelungen zur Form

Das Berufspraktikum kann verschiedentlich ausgestaltet werden:

  • Praktikum bei einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber über 8 oder mehr Wochen am Stück.
  • Praktikum bei einer/einem oder mehreren Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern über insgesamt 8 oder mehr Wochen in mehreren Teilen. Bei mehreren Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern ist der Praktikumsbericht und der Praktikumsnachweis von allen Betreuenden zu unterzeichnen (ggf. mehrere Teilberichte/Nachweise verwenden).
  • Werksstudententätigkeit mit einem Umfang von mindestens 40 vollen Arbeitstagen.

Darüber hinaus wird eine Berufsausbildung in einem studiengangnahen Beruf als Praktikum anerkannt (in diesem Fall genügt die Vorlage des Zeugnisses sowie der Praktikumsnachweis ohne Unterschrift des Betriebes).