Informationen des Prüfungsausschusses Psychologie

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Vergabe der und Zulassung zur Bachelorarbeit / Masterarbeit

Die Anmeldung der Bachelorarbeit / Masterarbeit umfasst zwei Schritte: 

1.) Anmeldung des Themas und der jeweiligen Abteilung beim Institut

Diese Anmeldung erfolgt, sobald eine Abmachung zu einer Abschlussarbeit getroffen wurde. Sie haben erst einen offiziellen Platz für die Bachelorarbeit / Masterarbeit in einer bestimmten Abteilung, wenn das folgende Formular von Ihnen und von der bzw. dem Prüfenden der Arbeit unterschrieben beim Prüfungsausschuss (pruefungsausschuss.psychologie(at)uni-ulm.de) per E-Mail eingegangen und der Erhalt bestätigt ist:

Formular zur Themenvergabe

2.) Offizieller Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit / Masterarbeit beim Studiensekretariat

Die offizielle Anmeldung der Bachelorarbeit / Masterarbeit erfolgt durch einen Antrag auf Zulassung, den Sie hier finden.

Dieses Formular muss zunächst von der bzw. dem Studierenden ausgefüllt und unterschrieben werden, danach ist es von dem/der bzw. von den Prüfenden der Arbeit zu unterschreiben. Anschließend muss das Formular bei der/dem aktuellen Prüfungsausschussvorsitzenden Psychologie (via Mail an den Prüfungsausschuss) eingereicht werden. Nach Bearbeitung durch den Prüfungsausschuss bekommen Sie eine Mail und können anschließend den Antrag ebenfalls via Mail an das Studiensekretariat senden. Erst dort erfolgt die Anmeldung!

Die Einreichung dieses Formulars beim Prüfungsausschuss entspricht der Vergabe des Themas. Das Feld "Beginn der Arbeit" regelt, wann Sie die Arbeit spätestens abgeben müssen: Ab diesem Zeitpunkt läuft die Frist für die Anfertigung der Arbeit (Bachelorarbeit: 3 bzw. 6 Monate; Masterarbeit: 6 Monate). Machen Sie sich sicherheitshalber eine Kopie für Ihre Unterlagen.

Die Anmeldung im Studiensekretariat muss laut §16c (1) der Rahmenordnung spätestens 3 Monate nach Ablegung der letzten Modulprüfung gestellt werden.

Die Anmeldung im Studiensekretariat muss laut §18 (3) der Rahmenordnung ASPO spätestens einen Monat nach Beginn der Arbeit im Studiensekretariat vorliegen.