Studienreform 2022/2023 - Medieninformatik, MSc., FSPO 2021

Diese Seite stellt zusammen wie Studierende der Studiengänge Medieninformatik mit Abschluss Master of Science mit FSPO 2021 von der Studienreform 2022/2023 betroffen sind. Mit der Reform tritt auch die neue Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) in Kraft. Generelle Informationen zum Studium (mit Fokus auf die FSPO 2022).

Studierende können nach der bisherigen Prüfungsordnung weiter studieren. Der Studiengang läuft am Ende des Sommersemesters 2026 aus. Wer bis dahin sein Studium nicht beendet hat, wird mit allen Konsequenzen (siehe unten) automatisch in die neue Prüfungsordnung umgeschrieben.


Was ändert sich mit der ASPO 2022?

Die neue Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) tritt 1. Oktober 2022 in Kraft und gilt für alle Studierenden. Für unsere Studierenden in FSPO 2021 gilt die ASPO vorbehaltlich der Paragraphen, die das Studium gemäß alter Rahmenordnung regeln (§§ 5, 6, 6a, 16c, 17 Abs. 1 - 4, Abs. 7 – 10, 18, 19, 20, 21 und 22). Für Studierende in der alten FSPO 2021 gelten daher die Studienbedingungen wie bspw. Wiederholungsversuche, Leistungspunktefristen und die Ermittlung der Gesamtnote weiterhin.

Welche meiner Module sind betroffen?

Das Modulangebot für den Master nach FSPO 2021 ist von der Studiengangsreform nicht direkt betroffen. 

Kann ich in die neue FSPO 2022 wechseln? Was ist zu beachten?

Ein Wechsel in die neue FSPO ohne Studiengangwechsel ist nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie aber: Bei einem Studiengangwechsel in einen der betroffenen Studiengänge wechseln Sie automatisch in die aktuelle FSPO (siehe nächster Abschnitt)

Was passiert bei einem Studiengangwechsel?

Bei einem Studiengangwechsel in einen von der Reform betroffenen Studiengang wechseln Sie automatisch in die neue FSPO 2022. Dabei gilt:

  • Fehlversuche aus bisher nicht bestandenen Prüfungen werden übernommen. VORSICHT! Dies kann unter Umständen zur sofortigen Exmatrikulation (und Verlust des Prüfungsanspruchs) führen.
  • Prüfungsaufschub aus der Pandemie ("Corona-Semester") wird nicht übernommen.
  • Für Pflichtmodule im Bachelor gibt es ein mögliches Anrechnungsschema für den Wechsel von alter zu neuer Ordnung.