Stefan Braun
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Abfallbeauftragter
Gefahrstoffbeauftragter
stefan.braun(at)uni-ulm.de
Tel.: +49 731 50-22143
Gefahrstoffe sind „Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse mit gefährlichen Eigenschaften. Sie können akute oder chronische gesundheitliche Schäden beim Menschen verursachen, entzündlich, explosionsgefährlich oder gefährlich für die Umwelt sein.“[1]
Zum Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische, werden im
- Chemikaliengesetz (ChemG) und konkretisierend in der
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie den zugehörigen
- Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
umfangreiche Vorgaben getroffen, welche bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen beachtet werden müssen.
Zur Unterstützung und Beratung der Umsetzung dieser Vorgaben stehen den Verantwortlichen und Mitgliedern der Universität der Gefahrstoffbeauftragte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit gerne zur Verfügung.
Dies beinhaltet u.a. folgende Themenbereiche:
Zur Unterstützung und Beratung bei Tätigkeiten mit
Gefahrgut sind „Handelswaren, die unter Beförderungsbedingungen gefährliche Eigenschaften für Mensch und Umwelt aufweisen. Diese Handelswaren können Gegenstände oder Materialien wie z. B. chemische Produkte sein. Nicht jedes Material oder chemische Produkt, das unter das Gefahrgutrecht fällt, ist gleichzeitig auch als Gefahrstoff zu betrachten.“ [2]
Stefan Braun
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Abfallbeauftragter
Gefahrstoffbeauftragter
stefan.braun(at)uni-ulm.de
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