Suchen Sie nach Möglichkeit immer Durchgangsärzte auf!
Sie finden die Durchgangsärzte hier: https://diva-online.dguv.de/diva-online/
"Die Vorstellung bei einem Durchgangsarzt ist erforderlich,
- wenn die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt,
- die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert,
- Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind,
- es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.
Bei leichten Verletzungen werden Unfallverletzte vom Durchgangsarzt zur weiteren Behandlung an den Hausarzt überwiesen. In diesen Fällen überwacht der Durchgangsarzt das Heilverfahren z.B. durch Wiedervorstellungstermine (Nachschau)." [2]
Wichtig: "Betroffene sollten bei der ersten Behandlung etwa im Krankenhaus den Arzt auch immer gleich darauf hinweisen, dass sie einen Arbeitsunfall hatten. Ansonsten kann es hinterher Probleme mit der Kostenübernahme geben." [3]