Zuwendungsbescheinigungen nach § 10b EStG

Die Universität bekommt von Zeit zu Zeit Gelder und Sachen zugewendet, um Forschung und Lehre zu fördern. Oftmals wünscht der Zuwendende eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) für steuerliche Zwecke.

Seit dem 1. Januar 2000 gilt eine verschärfte Rechtslage bzgl. des Inhaltes einer Zuwendungsbestätigung, die zunächst für den Zuwendenden von Bedeutung ist, da er möglicherweise die Zuwendung steuermindernd absetzen möchte.

Auf Grund der neuen Rechtslage (§ 10b EStG, §§ 48 ff EStDV, Erlass des Bundesfinanzministeriums vom 18. November 1999) ist der Aussteller einer Zuwendungsbestätigung verpflichtet, bestimmte Angaben beim Zuwendenden zu erfragen und danach eine Zuwendungsbestätigung auszustellen. Dabei wird dann das Haftungsrisiko (§ 10b Abs. 4 EStG) des Zuwendungsempfängers nahezu beseitigt.

Sollten Sie im Rahmen Ihrer Forschungstätigkeit von Dritten dahingehend angesprochen werden, dass Forschung und Lehre durch eine Zuwendung unterstützt und gefördert werden soll, erfragen Sie bitte sogleich bei Zusage einer Zuwendung die in der nachstehenden Übersicht aufgeführten Angaben. Sobald eine schriftliche Zusage und die erforderlichen Angaben bei Ihnen vorliegen, reichen Sie diese Unterlagen baldmöglichst an die Abteilung für Drittmittelangelegenheiten zur weiteren Bearbeitung weiter.

Sollten hierzu Fragen und Probleme auftreten, steht Ihnen Frau Kravchuk (Tel: 25891) gerne zur Verfügung.

Zuwendungen unterscheiden

GELDZUWENDUNGEN

SACHZUWENDUNGEN

Das Geld stammt aus

Die Sachzuwendung stammt aus dem

privaten Mitteln

betrieblichen Mitteln

privaten Bereich

betrieblichen Bereich

Name des Zuwendenden

Name des zuwendenden Unternehmens

Name des Zuwendenden

Name des zuwendenden Unternehmens

Anschrift des Zuwendenden

Anschrift/Sitz des zuwendenden Unternehmens

Anschrift des Zuwendenden

Anschrift/Sitz des zuwendenden Unternehmens

 

 

 

weitere notwendige Angaben:

 

 

Wert der zugewendeten Sache

Wert der zugewendeten Sache

 

 

Genaue Bezeichnung der Sache mit Alter, Kaufpreis, Zustand

Genaue Bezeichnung der Sache mit Alter, Kaufpreis, Zustand

 

 

 

Wie wurde der Wert der Sachzuwendung ermittelt? 

 

 

 

Entnahmewert aus dem Betriebs-vermögen oder niedrigerer gemeiner Wert?

 

 

 

Sonderfall:
Wird eine Sache geliefert und eine Rechnung gestellt, der Lieferant verzichtet auf Rechnungsbetrag, so handelt es sich um eine Geldzuwendung.