Forschungsgroßgeräte nach Art. 91b GG und Großgeräte der Länder
Bei Großgeräten nach Art. 91b GG und Großgeräten der Länder über 200.000 € erfolgt ein Begutachtungsverfahren durch die DFG. Dieses Verfahren ist sehr zeitaufwändig. Das Antragsverfahren hat in Abstimmung mit dem Center for Research Strategy and Support (Res.UL) zu erfolgen.