Abteilung IV-3 Finanzbuchhaltung, Kasse und Steuern
Aufgabengebiete
- Kassen-, Buchführungs- und Beitreibungsgeschäfte
- Grundsatzfragen im Kassen- und Rechnungswesen
- Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben mit der Landesoberkasse
- Finanzbuchhaltung
Mitarbeiter und Aufgabengebiete
Kontaktdaten der Mitarbeiter von Abt. IV-3
Aufgabengebiete der Mitarbeiter von Abt. IV-3 (Zugriff universitätsintern)
Bankverbindungen
Achtung, neue Bankverbindung für alle Studienbeiträge/-gebühren!
Ausschließlich für Einzahlungen von Studienbeiträgen/ -gebühren aus dem Inland und dem Ausland verwenden:
LBBW/BW-Bank Stuttgart, Filiale Ulm
Kontoinhaber: Kasse der Universität Ulm
BIC (SWIFT-Code): SOLADEST600
IBAN: DE83 6005 0101 0405 7045 54
Deutsche Bundesbank, Filiale Ulm
Kontoinhaber: Kasse der Universität Ulm
BIC (SWIFT-Code): MARKDEF1630
IBAN: DE72 6300 0000 0063 0015 05
LBBW/BW-Bank Stuttgart, Filiale Ulm
Kontoinhaber: Kasse der Universität Ulm
BIC (SWIFT-Code): SOLADEST600
IBAN: DE15 6005 0101 7439 5032 50
Sparkasse Ulm
Kontoinhaber: Kasse der Universität Ulm
BIC (SWIFT-Code): SOLADES1ULM
IBAN: DE68 6305 0000 0000 0050 50
Auszahlungen erfolgen grundsätzlich durch Überweisung auf ein Bankkonto und werden nicht durch die Übergabe von Barschecks (auch Inlands-Verrechnungsschecks) bewirkt.
Nach der Landeshaushaltsordnung sind bare Zahlungen, dazu gehört auch die Übergabe von Schecks, auf Ausnahmefälle zu beschränken.
Auszahlungen mittels Barscheck sind somit nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich (z.B. Gast hat kein Konto im SEPA-Raum und ist nicht länger als einen Monat an der Universität) und bedürfen immer einer gesonderten formlosen schriftlichen Begründung.
Soll der Begünstigte durch die Übergabe eines Schecks besonders gewürdigt werden, liegen für diesen Zweck „Showschecks“ bei der Universitätskasse bereit. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das Konto des Begünstigten.
Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für die Auszahlung mittels Barscheck vorliegen, trifft der Leiter der Universitätskasse bzw. die Leiterin der Abteilung IV-3, Finanzbuchhaltung, Kasse und Steuern.
Bei Vorliegen eines solchen Ausnahmefalles, ist der Barscheck mit einer Vorlaufzeit von einer Woche bei der Abt. IV-3 zu beantragen.
Barschecks sind während der Schalterstunden vom Scheckempfänger unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses bei der Universitätskasse in der Helmholtzstraße 16 abzuholen und innerhalb von 8 Tagen nach der Ausstellung bei der Sparkasse Ulm, oder einer Filiale, zur Einlösung vorzulegen.
In Ausnahmefällen kann der Scheck auch von einer Sekretärin/anderen Person bei der Kasse abgeholt werden. Auch diese Personen müssen sich ausweisen können.
Kontakt
- Dr. Bruno Rehm
- Abteilungsleitung IV-3
Telefon: +49 (0)731/50-25102
E-Mail: bruno.rehm(at)uni-ulm.de
- Ulrich Schwingenschlögl
- Kassenleiter
Telefon: +49 (0)731/50-25890
- Sekretariat
- Helmholtzstraße 16
- 89081 Ulm
- Telefon: +49 (0)731/50-25061 (vormittags)
- Telefax: +49 (0)731/50-25885
-
Schalterstunden:
- 9.30 – 11.30 Uhr (täglich) oder nach Anmeldung
- Unterlagen und Schulung
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