Trans-, Inter-, Nichtbinäre Menschen an der Universität Ulm

Grafik, farbig, Figuren

Namens- und Personenstandsänderung

Zum 1. November 2024 wird das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft treten. Es soll Betroffenen die Änderung von standesamtlichen Einträgen zu Geschlecht und Vornamen erleichtern. Es ist auch Grundlage für die Änderung der amtlichen Einträge an der Universität.

Informationen

Wurde der Personenstandseintrag amtlich geändert, können Betroffene bei der zuständigen Personalverwaltung die Anpassung des Eintrags beantragen. Diese Änderung wirkt sich auf die nachgeordneten digitalen Systeme aus und ermöglicht die umfassende Nutzung des neuen Namens an der Universität Ulm.
Erforderlich ist ein schriftlicher Antrag an die Personalabteilung. Der Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten: den bei der Universität bisher hinterlegten Namen, das Geburtsdatum, die Anschrift sowie den eingetragenen neuen Namen/das eingetragene neue Geschlecht. Die Personalabteilung wird ggf. zur Vorlage eines aktuellen Ausweispapieres auffordern.
Achtung: die Person wird in vielen Systemen mit dem alten Namen nicht mehr auffindbar sein. Ein paralleler Eintrag mit altem und neuem Namen ist in den meisten unserer digitalen Dateien nicht möglich.

Wurde der Personenstandseintrag amtlich geändert, können Betroffene beim Studierendensekretariat unter Vorlage eines amtlichen Ausweispapieres die Anpassung des Eintrags beantragen. Diese Änderung wirkt sich auf die nachgeordneten digitalen Systeme aus und ermöglicht die umfassende Nutzung des neuen Namens an der Universität Ulm.
Erforderlich ist ein Antrag an das Studierendensekretariat (studiensekretariat@uni-ulm.de). Der Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten: den bei der Universität bisher hinterlegten Namen, das Geburtsdatum, die Anschrift sowie den eingetragenen neuen Namen/das eingetragene neue Geschlecht. Das Studierendensekretariat wird zur Vorlage eines aktuellen Ausweispapieres auffordern.
Achtung: die Person wird in vielen Systemen mit dem alten Namen nicht mehr auffindbar sein. Ein paralleler Eintrag mit altem und neuem Namen ist in den meisten unserer digitalen Systeme nicht möglich.

FAQs

Betroffene können beim kiz (helpdesk(at)uni-ulm.de) direkt die Eintragung im IDM (Identity Management System) beantragen. Für alle Systeme, die vom IDM bedient werden (z.B. E-Mail-Kennung, Studierenden- oder Mitgliedsausweis, Telefonbucheintrag, Moodle, Zoom), ist in diesem Fall keine Änderung des Namenseintrags im Studierenden- oder Personalverwaltungssystem erforderlich. Sie kann daher auch unabhängig von einer amtlichen Namensänderung erfolgen.

Wer bereits erstellte Dokumente geändert haben möchte, kann eine Neuausstellung der Urkunde beantragen. Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührensatzung der Universität Ulm. Die Erstausfertigung ist zurückzugeben.

Die Neuausstellung eines Studierenden- oder Mitgliedsausweises kann beantragt werden, sobald der Name im IDM geändert wurde.

Beschäftigte können einen neuen Mitgliedsausweis beantragen, sobald die Namensänderung durch die Personalabteilung in den elektronischen Systemen umgesetzt wurde.

Antrag für Beschäftigte: https://www.uni-ulm.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=350804&token=c6f6e0de54c54dcaab9c9f91b0a55ba8a3cdbe92

Studierende erhalten einen neuen Mitgliedsausweis, ohne dass es eines weiteren Antrags bedarf. Dieser kann im Studiensekretariat abgeholt, oder auf Wunsch zugeschickt werden.

Mit der Änderung des Namenseintrags im Studierenden- oder Personalverwaltungssystem ändert sich auch die E-Mail-Adresse. Die vorhandenen Mailbox-Inhalte werden automatisch der neuen E-Mail-Kennung zugeordnet.

Von der bisherigen E-Mail-Adresse kann eine temporäre Weiterleitung eingerichtet werden. Diese ist über das helpdesk (helpdesk(at)uni-ulm.de) zu beantragen.

Auch ohne IDM-Änderung können Nutzende selbständig den Absendernamen ändern, er wird allerdings nur für ausgehende E-Mails verwendet.

Der Eintrag wird automatisch aktualisiert, sobald der Name im Personalverwaltungssystem geändert wurde. Die Person ist dann unter dem alten Namen nicht mehr findbar. Betroffene können die weiteren Angaben über die Selbstmanagementfunktionen selbständig anpassen.

 

Eine Änderung personenbezogener Daten bei Dritten müssen Sie selbst veranlassen.

 

Kontakt für Beschäftigte

Kontakt für Studierende

Ansprechpersonen für Antidiskriminierung

­­Die Ansprechpersonen für Antidiskriminierung informieren Mitglieder und Angehörige der Universität Ulm zu internen und externen in Beratungs- und Unterstützungsangeboten zu Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt. Darüber hinaus informieren die Ansprechpersonen über formelle Schritte und vermitteln nach Wunsch einen Kontakt zur zuständigen Dienststelle.