Gesetze und Verordnungen
TierschutzgesetzTierschutz-Versuchstierverordnung - TierSchVersV
VersuchstiermeldeverordnungBitte beachten: es gibt Änderungen zur Versuchstiermeldung, s.u. in der Versuchstiermeldeverordnung § 1 Absatz 1 Nummer 1a Link zur Versuchstiermeldeverordnung (Stand 11. August 2021) Bitte beachten Sie, dass für genehmigungs- und anzeigepflichtige (neu: vereinfachtes Verfahren) Verfahren sowie für Tötungen von Tieren (Organentnahmeprojekte §4 und ohne wissenschaftliche Verwendung) nun getrennte Tabellen auszufüllen sind! Tabelle 1_Meldung von Tierversuchen nach §7 TierSchG ab 2023 Tabelle 2_Meldung von Tötungen nach §4 TierSchG oder ohne Verwendung 2023 Wichtig: |