Modul Masterarbeit

Die Studierenden erweitern im Rahmen dieses Moduls die Fähigkeit, ein Thema aus der aktuellen Forschung im Bereich des Instruktionsdesigns unter Beachtung wissenschaftlicher Kriterien selbständig zu erarbeiten und darüber eine schriftliche Arbeit zu verfassen, welche in ihrer Form allen Ansprüchen an wissenschaftliche Texte genügt .

Die Masterarbeit wird im Kolloquium präsentiert und die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchungen in konziser und präziser Darstellung vorgetragen.

Regelungen zum Modul Masterarbeit enthalten die Rahmenordnung sowie die Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO). Insbesondere ist der §10 der FSPO zu beachten: "Der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit ist spätestens sechs Monate nach Ablegung der letzten Modulprüfung zu stellen."

Leitung
Prof. Dr. Tina Seufert
 

Wenn Sie Ihre Masterarbeit anmelden, bitten wir Sie folgende Vorgehensweise zu berücksichtigen:

  1. Thema und Prüferin oder Prüfer suchen
    Das Thema Ihrer Masterarbeit legen Sie gemeinsam mit der Betreuerin oder dem Betreuer Ihrer Arbeit fest. Ihre betreuende Person ist auch gleichzeitig die erste Gutachterin/der erste Gutachter (1. Prüferin/1. Prüfer) Ihrer Masterarbeit.

    Die 2. Prüferin/der 2. Prüfer ist Ihre zweite Gutacherin/Ihr zweiter Gutachter.

    Beide prüfende Personen sind grundsätzlich Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, habilitierte Mitglieder, akademische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der jeweiligen Fakultät, denen die Prüfungsbefugnis übertragen wurde, sowie Lehrbeauftragte.

     
  2. Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit + Transcript of Records
    Sobald Sie Ihr Thema mit Ihrer betreuenden Person besprochen und festgelegt haben, füllen Sie den Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit aus. Diesen schicken Sie von allen unterschrieben an die SAPS Geschäftsstelle und an das Studiensekretariat.

    Im Formular geben Sie auch das Startdatum Ihrer Masterarbeit an.

    Fügen Sie einen Auszug aus Ihrem "Transcript of Records" bei, damit nachvollzogen werden kann, dass Sie die für die Zulassung zur Masterarbeit notwendige Anzahl von 48 Leistungspunkten erreicht haben.
     
  3. Gebührenbescheid
    Sie erhalten daraufhin einen Gebührenbescheid, der sofort zu begleichen ist.

 

Sonstiges

Die inhaltliche Planung Ihrer Masterarbeit erfolgt anhand des Formblatts "Skizzierung des Arbeitsplans", welches Sie mit der Betreuerin oder dem Betreuer Ihrer Masterarbeit abstimmen.

Sollten Sie eine externe Betreuerin oder einen externen Betreuer haben, können Sie die Kontaktdaten im Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit eintragen. Dies sollten Sie auf jeden Fall mit Ihrem universitären Betreuenden besprechen.

Die externe Betreuerin oder der externe Betreuer ist keine weitere Gutachterin oder kein weiterer Gutachter, kann aber eine Empfehlung aussprechen.
 

Abgabe

Masterarbeiten müssen fristgerecht im Studiensekretariat abgegeben werden. Eine direkte Abgabe bei den Gutachterinnen oder Gutachtern ist nicht zulässig. 

Die Masterarbeit wird fristgemäß in Form einer PDF-Datei abgegeben. Dies ist nur per E-Mail möglich; CD-ROMs und USB-Sticks werden nicht akzeptiert. Sollte die Datei zu groß sein, um sie per E-Mail versenden zu können, dann laden Sie diese bitte unter dem unten stehenden Link hoch und geben als Zieladresse studiensekretariat(at)uni-ulm.de an.

Link zum Hochladen der Abschlussarbeit:
https://www.uni-ulm.de/einrichtungen/kiz/service-katalog/e-mail-kalender-zusammenarbeit/cloudstore/

 

 

Der Fokus des Moduls „Masterarbeit“ liegt auf der Planung, Durchführung und Auswertung einer empirischen Untersuchung zu Fragestellungen im Bereich des Instruktionsdesigns. Festgehalten wird die Untersuchung in Form eines Forschungsberichts, der den wissenschaftlichen Ansprüchen genügt.

Eine regelmäßige Teilnahme und Präsentation der eigenen Untersuchung im Rahmen des Forschungskolloquiums ist Voraussetzung.

Zur Masterarbeit kann nur zugelassen werden, wer mindestens 48 Leistungspunkte erbracht hat oder wessen Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit nach Einzelfallprüfung durch den Fachprüfungsausschuss genehmigt wurde.
Die Zeit von der Themenstellung bis zur Abgabe der Masterarbeit beträgt zwölf Monate in Teilzeit oder sechs Monate in Vollzeit. Der Fachprüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag die Bearbeitungszeit um höchstens drei Monate verlängern. Der Antrag bedarf der Zustimmung des Betreuers der Arbeit.

Schriftliche Ausarbeitung der Masterarbeit sowie Präsentation der eigenen Arbeit im Masterkolloquium.

Wissenschaftliche Standards und Vorlagen erhalten Sie von Ihrer betreuenden Person.