Unterlagen für die Bewerbung zum Studium
Bei der Stellung Ihres Bewerbungsantrages über "Mein persönliches Campusportal" müssen Sie folgende Unterlagen hochladen:
- Bachelorurkunde und Bachelorzeugnis mit Abschlussnote sowie Fächer-und Notenübersicht / Transcript of Records mit Leistungspunkten / Diploma Supplement sofern vorhanden
- Bei nicht deutschsprachigem Bachelorstudiengang: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse, alternativ können für den Studiengang Sensorsystemtechnik Englischkenntnisse nachgewiesen werden.
- Bei einem Hochschulabschluss aus China, Vietnam oder Indien: APS-Zertifikat bzw. APS-Bescheinigung.
- Bei einem ausländischen Hochschulabschluss: Notenskala des Studienganges mit Angabe der untersten Bestehensnote und Maximalnote für den Hochschulabschluss, nachzuweisen auf der Bachelorurkunde/Bachelorzeugnis oder auf einem offiziellen Dokument der Hochschule
- Curriculum Vitae zum vorhergehenden Bildungsweg und zur Berufserfahrung
- optional: Motivationsschreiben
- Nachweise von für das Studium relevanten Zertifikatskursen (falls vorhanden)
- Nachweis über eine mindestens einjährige nach dem 1. Hochschulabschluss aufbauende berufspraktische Tätigkeit (z. B. Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Arbeitgeberbestätigung, etc.). Aus dem Nachweis muss Ihre zeitliche Berufserfahrung hervorgehen.
- Sind Nachweise und einzureichende Unterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst, bedarf es zusätzlich einer amtlichen Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache.
Bitte beachten:
- Eine Beglaubigung der Nachweise ist nicht erforderlich.
- Bei der Stellung des Bewerbungsantrages müssen alle erforderlichen Nachweise hochgeladen werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich.
- Bewerbungsunterlagen in Papierform, als Fax oder per E-Mail werden nicht akzeptiert.
- Ein auf einen anderen Namen ausgestelltes Dokument muss durch einen urkundlichen Nachweis über die Namensänderung ergänzt werden.
- Weitere Nachweise können bei der Stellung Ihres Bewerbungsantrages erforderlich sein.
Hinweise zur Online-Bewerbung
In den weiterbildenden Masterstudiengängen werden Studiengebühren erhoben. Die Gebühren in den weiterbildenden Masterstudiengängen richten sich nach den jeweiligen Satzungen. Studierende in den weiterbildenden Masterstudiengängen zahlen keine zusätzlichen Zweitstudiengebühren.